• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Verschiedenes3 > Zur Bedeutung der Grundlagenfächer im Jurastudium
Dr. Christoph Werkmeister

Zur Bedeutung der Grundlagenfächer im Jurastudium

Verschiedenes

Ein aktueller Artikel der LTO befasst sich mit der Bedeutung der Grundlagenfächer im Jurastudium.

Die Grundlagenfächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und die für eine richtige Rechtsanwendung unerlässliche Methodenlehre würden völlig verdrängt, was ebenfalls zu der geistigen Verarmung des Studiums beitrage, das gerade auch deswegen eklatante Schwächen aufweise und bloße „Rechtstechniker“ hervorbringe.

Naja, ob die unbrauchbare Juristenausbildung der Universitäten mit einem Mangel an Grundlagenfächern zusammen hängt, wage ich zu bezweifeln…

Print Friendly, PDF & Email
19.10.2011/6 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Methodenlehre, Rechtsgeschichte
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2011-10-19 21:22:112011-10-19 21:22:11Zur Bedeutung der Grundlagenfächer im Jurastudium
Das könnte Dich auch interessieren
Das Leben des Friedrich Carl von Savigny
Mündliche Prüfung: Fragen zur Rechtsgeschichte
Grundriss Rechtsgeschichte
Die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. (die »Carolina«)
6 Kommentare
  1. Gast
    Gast sagte:
    19.10.2011 um 22:58

    Wollen Sie vielleicht nochmal wiederholen, was es bedeutet, wenn ein Autor in indirekter Rede spricht?

    Antworten
    • christoph
      christoph sagte:
      20.10.2011 um 7:51

      @Gast: Ist nun klargestellt…

      Antworten
  2. Klaus123
    Klaus123 sagte:
    20.10.2011 um 16:44

    Ich musste schon bei der Überschrift sofort an den Beitrag in der aktuellen JuS denken. Abgesehen davon, dass es dem Autor Rüthers kaum zu verdenken ist, für sein eigenes Buch zu werben, muss man auch zugeben, dass die Beschäftigung mit den Grundlagenfächern eine gewisse Abwechslung in den oftmals trist anmutenden Studienalltag bringt. Dieses Anliegen greift der oben zitierte Artikel der LTO letztlich doch auf.
    Schon allein aus wissenschaftlichem Interesse beschäftige ich mich ganz von selbst mit diesen Disziplinen, auch wenn an meinem Studienort ein Grundlagenschein als Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen genügt. Dieser wird auch noch meistens nach dem ersten Semester abgelegt, zu einem Zeitpunkt also, an dem einem noch nicht ganz bewusst ist warum solche Fächer für das rechtswissenschaftliche Studium relevant sein sollen.
    Als fortlaufende Ergänzung zum unentbehrlichen Erlernen des Pflichtfachstoff ist die Beschäftigung mit den Grundlagenfächern für mich sehr hilfreich.

    Antworten
  3. DiogenesVS
    DiogenesVS sagte:
    21.10.2011 um 9:31

    Ich bin kann Herr Rüthers nur zustimmen. Wir werden an den Universitäten zu Rechtspositivisten erzogen und während des Referendariats und für die Examina auf (Staats-)Linie gebracht. Jeder NS-Staat würde sich freuen solche Juristen zu haben, die nur das juristische Handwerkszeug (Auslegen, Analogie, Subsumtion, etc) können und nie das Denken gelernt, indem sie sich auch mit Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtsvergleichung beschäftigen. Die Ausbildung ist – soweit ist der Staat erhlich – allein auf die Befähigung zum Richteramt ausgerichtet und als „geistiger“ Richter wird man nun mal nicht zum Freigeist und Denker, sondern es gilt eher das Motto „Wessen Brot ich ich, dessen Lied ich sing“. Irgendwie traurig…

    Antworten
  4. Christoph
    Christoph sagte:
    21.10.2011 um 10:22

    Ich persönlich bin der Ansicht, dass Hintergrundwissen äußerst wichtig ist. Es sollte meiner Ansicht nach allerdings erst dann vermittelt werden, wenn Normengefüge und Grundprinzipien bereits verinnerlicht sind.
    Das Studium der Rechtsphilosophie etwa wird es dem Studenten nicht einfacher machen, die Grundzüge des Verfassungsrechts zu erlernen. Umgekehrt aber kann ein bereits versierter Verfassungsrechtler eigenständig Wissen verknüpfen und so bestimmte Gedankenflüsse in seine Definition und Subsumtion im Einzelfall mit einfließen lassen…

    Antworten
  5. Michael
    Michael sagte:
    30.10.2011 um 18:19

    Der Klage über den geringen Stellenwert der Grundlagenfächer muss ich mich anschließen. Denn die Prämisse über deren Bedeutsamkeit ist richtig: Ein Verständnis der Grundlagen schafft doch erst das Fundament für präzisen Diskurs und Hermeneutik. Selbst wenn an den Hochschulen Grundlagen gelehrt wird, geschieht dies – auch in der Wahrnehmung der Studierenden -, oft abgeschottet von der „eigentlichen“ Rechtsanwendungstechnik.
    Zur Methodenlehre erlebe ich in meinem Jurastudium glücklicherweise viel Personal, welches Gerichtsentscheidungen noch einigermaßen sauber nachlöst, also idR mit abweichenenden Ergebnissen, aber auch hier besteht man dann doch zu oft auf einem mehr aus der Luft als aus dem Gesetz gegriffenem „objektiviertem Willen des Gesetzgebers“ – begging the question.
    In FFM gibt es dieses Semester ein Seminar zum Methodenlehrestreit Rüthers, Hassemer, Hirsch usw. ( https://www.jura.uni-frankfurt.de/ifkur1/neumann/aktuelle_veranstaltungen/Sem_methodenlehre/Seminar_ML_WS_2011_12_literatur.pdf ), schade, dass ich woanders bin.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
  • Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Amelie Puehler

Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT, Verschiedenes

Täterschaft, Beihilfe, Hehlerei und Bande – alles klassische Bereiche des strafrechtlichen Examensstoffs, mit denen sich auch der BGH kürzlich wieder beschäftigt hat. Der im Folgenden gutachterlich aufbereitete Beschluss des BGH […]

Weiterlesen
07.09.2026/0 Kommentare/von Amelie Puehler
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Amelie Puehler https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Amelie Puehler2026-09-07 14:05:242026-09-07 14:05:24Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
Gastautor

Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verfassungsrecht

So fasste die Vorsitzende des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.7.2026 (Az. 2 BvE 4/23) zum Gesetzgebungsverfahren des sogenannten Heizungsgesetzes zusammen. Im Zentrum steht eine grundlegende […]

Weiterlesen
30.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-30 12:28:132026-07-30 12:28:13Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen