• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Zum allgemeinem Persönlichkeitsrecht eines eBay-Verkäufers
Dr. Christoph Werkmeister

Zum allgemeinem Persönlichkeitsrecht eines eBay-Verkäufers

Zivilrecht

Zu Landgericht Hannover, Urteil vom 13.05.2009 (Az.: 6 O 102/08, BeckRS 2009,15783).
Wird ein Anbieter im Bewertungsportal der Internetplattform eBay negativ mit dem Kommentar „Handy als «neu» angeboten – Handy-Zubehör gebraucht – das nenne ich Betrug!!!!“ bewertet, stellt dies eine zulässige Meinungsäußerung dar, die den Bewerteten nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Rechtliche Bewertung
Der eBay-Verkäufer sah sich durch die negative Bewertung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf Unterlassung mittels einem quasinegatorischen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 I analog i.V.m. 823 I BGB.
Das Problem lag hier, wie meist bei solchen Fällen bei der Abwägung im Rahmen der Rechtswidrigkeit. Beim allgemeinem Persönlichkeitsrecht (APR) handelt es sich um ein sog. „Rahmenrecht“; das bedeutet im Gutachten, dass die Rechtswidrigkeit nicht indiziert wird, sondern, dass diese positiv festzustellen ist. Ob die Äußerung hier rechtswidrig war, ergibt sich sodann durch eine umfassende Abwägung, wobei das APR hier mit der Meinungsfreiheit – oder sofern diese nicht einschlägig ist, mit der allgemeinen Handlungsfreiheit – des Käufers abzuwägen ist.
Schutzbereich der Meinungsfreiheit tangiert?
Der Verkäufer brachte hier vor, der Käufer behaupte mit dieser Bewertung unwahre Tatsachen. Eine Tatsachenbehauptung fällt, wie ihr sicher alle wisst, nicht unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, die lediglich wertende Stellungnahmen erfasst. Nichtsdestotrotz liegt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG in beinahe jeder Tatsachenbehauptung auch ein wertendes Element, so dass der Schutzbereich in den meisten Fällen eröffnet sein wird. Sofern dann etwas Unwahres behauptet wird, kann dieser Aspekt im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt werden.
Sofern es sich um eine Schmähkritk, also eine sachlich nicht nachvollziehbare  Beleidigung handelt, muss die Meinungsfreiheit (unabhängig von der rechtlichen Einordnung der Problematik [im Schutzbereich oder bei der Rechtfertigung]) auf jeden Fall hinter dem APR zurückstehen.
Argumentation des LG Hannover
Das LG hat die Unterlassungsklage als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Unterlassung der in dem Wertungskommentar enthaltenen Äußerung. Diese stelle nach Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der Klägerin eine zulässige Meinungsäußerung dar. Es sei zu berücksichtigen, dass der Kommentar im Zusammenhang mit der negativen, symbolisch kenntlich gemachten Bewertung der Klägerin stehe.
Die Verwendung eines rechtlichen Fachbegriffs deute ebenso darauf hin, dass eine Äußerung als Rechtsauffassung und damit als Meinungsäußerung einzustufen sei und nicht als Tatsachenbehauptung. Um eine Tatsachenmitteilung handele es sich aber dann, wenn die einen Rechtsbegriff enthaltene Äußerung beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorrufe, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich seien. Entscheidend sei insoweit auch der Kontext, in dem der Rechtsbegriff verwendet werde.
Redundanz der Schutzbereichsabgrenzung in diesem Fall
Nach dem Vortrag der Parteien war zudem die Tatsache, dass das Zubehör gebraucht war, als unstreitig anzusehen. Somit konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagte eine falsche Tatsache behauptet habe.
Die Meinungsfreiheit hat im Rahmen der Abwägung einen höheren Stellenwert als die bloße allgemeine Handlungsfreiheit. Sofern aber eine wahre Tatsache behauptet wurde und sofern dies v.a. auch bewiesen werden kann, wird regelmäßig auch die allgemeine Handlungsfreiheit vorrang vor dem APR genießen.
Sofern die Behauptung in der Bewertung nicht zutreffend gewesen wäre, hätte die Abwägung aber wohl mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zulasten des Käufers ausfallen müssen.
Examensrelevanz
Auffällig an dieser Entscheidung war, dass intensiv – wie sonst aus dem Ö-Recht bekannt – geprüft wurde, inwiefern der Schutzbereich der Meinungsfreiheit überhaupt erfasst ist. Dies zeigt, dass auch in der Zivilrechtsklausur eine solche (mitunter komplexe) Abgrenzung erwartet werden darf.

Print Friendly, PDF & Email
10.09.2009/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: § 1004 analog, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, eBay, quasinegatorischer Unterlassungsanspruch
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2009-09-10 21:44:542009-09-10 21:44:54Zum allgemeinem Persönlichkeitsrecht eines eBay-Verkäufers
Das könnte Dich auch interessieren
Der Entschädigungsanspruch bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und seine Vererblichkeit
OLG Saarbrücken: Allgemeines Persönlichkeitsrecht bei Amtsträgern
Die Meinungs- und Medienfreiheit
BGH: (Unzulässiger) Abbruch einer Internetauktion führt zu Schadensersatz
BGH: Internet-Berichterstattung über Straftäter unter namentlicher Nennung stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar – Fall „Sedlmayer“
Kann der Bundespräsident die Veröffentlichung der Mailbox-Nachricht verhindern?
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien
  • Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

A. Einführung Kritische Äußerungen über Unternehmen und ihre Leistungen gehören in sozialen Medien zum Alltag. Auf Plattformen wie Instagram können negative Erfahrungen eine erhebliche Reichweite erzielen. Für Unternehmer stellt sich […]

Weiterlesen
10.09.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-10 17:12:532026-09-10 17:12:53OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien
Amelie Puehler

Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT, Verschiedenes

Täterschaft, Beihilfe, Hehlerei und Bande – alles klassische Bereiche des strafrechtlichen Examensstoffs, mit denen sich auch der BGH kürzlich wieder beschäftigt hat. Der im Folgenden gutachterlich aufbereitete Beschluss des BGH […]

Weiterlesen
07.09.2026/0 Kommentare/von Amelie Puehler
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Amelie Puehler https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Amelie Puehler2026-09-07 14:05:242026-09-07 14:05:24Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen