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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hessen3 > Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW...
Redaktion

Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW

Examensreport, Hessen, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind diesmal besonders gern gesehen – an einigen Stellen ist der Sachverhalt noch etwas knapp.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
Die A-GmbH stellt Receiver her, die B-GmbH stellt Fernseher her. Die B-GmbH baut in ihre Fernseher die von der A-GmbH hergestellten Receiver ein. Einer der größten Abnehmer der B-GmbH, die die C-GmbH ordert am 28.09.09 250 Geräte. Die B-GmbH betreibt selber 200 (?) Elektrofachgeschäfte.
Die Geräte werden bei der C-GmbH angeliefert und von dort aus am 05.10.09 an die einzelnen Geschäfte weiterverschickt.
Nun kauft der D bei der C-GmbH am 13.05.10 für seine Wohnung ein solches Gerät für einen Kaufpreis von 1.000 €. Den Transport nach Hause (80 KM) übernimmt er selber. Noch am gleichen Tag probiert der D alles aus und muss feststellen, dass das Gerät nicht funktioniert, wie es soll. Er ruft daher bei der C-GmbH an. Diese schickt am 14.05.10 einen Techniker zum Wohnsitz des D. Nach 3 Stunden intensiver Fehlersuche findet er heraus, dass der Receiver Defekt ist, der sich immer nach 45 Minuten Betriebsdauer zeigt (es werden keine Programme mehr empfangen, das Bild bleibt daher schwarz). Der Techniker baut einen neuen, vergleichbaren Receiver ein (Kosten: 75 €). Die Technikerstunde beträgt 25 €, Fahrkosten 50 €, Handling-Pauschale 30 €.
 
Frage 1) Kann C-GmbH von B-GmbH die angefallen Kosten verlangen?
Frage 2) Unterstellt, die B-GmbH muss zahlen, kann sie dann etwas von A-GmbH verlangen?

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03.03.2012/5 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Examensreport, Februar, Hessen, Klausur, NRW, Staatsexamen, Z I, Zivilrecht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-03-03 17:27:492012-03-03 17:27:49Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW
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5 Kommentare
  1. Miriam
    Miriam sagte:
    03.03.2012 um 18:24

    Gleicher Sachverhalt in NRW.

    Antworten
  2. Gerry
    Gerry sagte:
    03.03.2012 um 19:29

    Wie habt ihr die gelöst?Meint ihr die könnte am montag in den anderen bundesländern laufen?

    Antworten
  3. Tim
    Tim sagte:
    03.03.2012 um 23:21

    Ne, die gleichen (oder minimal veränderten) Sachverhalte laufen soweit ich weiß immer am gleichen Tag in allen Bundesländern, in denen diese Klausur gestellt wurde. Wäre ja sonst auch ne billige Nummer.
    Schade, dass kaum jemand was aus Rheinland Pfalz postet. Da würden mich die aktuellen Klausuren sehr interessieren 😉
    Beste Grüße und viel Erfolg 🙂

    Antworten
  4. Leni
    Leni sagte:
    04.03.2012 um 12:23

    Korrektur:
    Die B-GmbH betreibt selbst keine Elektrofachmärkte.
    Die C-GmbH bestellt am 28.9. 250 Geräte bei der B-GmbH. Diese bestätigt die Bestellung am 29.9. mit einem Schreiben, das standardmäßig einen Haftungsausschluss enthält:
    „Die B-GmbH haftet nicht für Mängel. Dafür erhält der Vertragspartner kostenlose Werbematerial und einmalig 100€“
    Am 5.10. erhält die C-GmbH die Geräte.
    Die C-GmbH behebt die Mängel bei D, wobei nur feststeht, dass die Receiver bei Übergabe an den D mangelhaft war. Wann er mangelhaft wurde ist nicht mehr genau feststellbar.
    De Kosten für die Reparatur betragen: 75€ für den Ersatzreceiver, 3 std zu je 25€ und 50€ Fahrtkosten. Allerdings verlangt die C-GmbH zusätzlich eine Handlingpauschale von der B-GmbH für Lagerkosten, Kundenbetreuung bei Mängeln etc.
    Das wars…

    Antworten
  5. Mary
    Mary sagte:
    04.03.2012 um 16:07

    in Rheinland Pfalz kommen die Zivilrechtsklausuren erst nächste Woche.

    Antworten

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