• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hessen3 > Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW...
Redaktion

Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW

Examensreport, Hessen, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind diesmal besonders gern gesehen – an einigen Stellen ist der Sachverhalt noch etwas knapp.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
Die A-GmbH stellt Receiver her, die B-GmbH stellt Fernseher her. Die B-GmbH baut in ihre Fernseher die von der A-GmbH hergestellten Receiver ein. Einer der größten Abnehmer der B-GmbH, die die C-GmbH ordert am 28.09.09 250 Geräte. Die B-GmbH betreibt selber 200 (?) Elektrofachgeschäfte.
Die Geräte werden bei der C-GmbH angeliefert und von dort aus am 05.10.09 an die einzelnen Geschäfte weiterverschickt.
Nun kauft der D bei der C-GmbH am 13.05.10 für seine Wohnung ein solches Gerät für einen Kaufpreis von 1.000 €. Den Transport nach Hause (80 KM) übernimmt er selber. Noch am gleichen Tag probiert der D alles aus und muss feststellen, dass das Gerät nicht funktioniert, wie es soll. Er ruft daher bei der C-GmbH an. Diese schickt am 14.05.10 einen Techniker zum Wohnsitz des D. Nach 3 Stunden intensiver Fehlersuche findet er heraus, dass der Receiver Defekt ist, der sich immer nach 45 Minuten Betriebsdauer zeigt (es werden keine Programme mehr empfangen, das Bild bleibt daher schwarz). Der Techniker baut einen neuen, vergleichbaren Receiver ein (Kosten: 75 €). Die Technikerstunde beträgt 25 €, Fahrkosten 50 €, Handling-Pauschale 30 €.
 
Frage 1) Kann C-GmbH von B-GmbH die angefallen Kosten verlangen?
Frage 2) Unterstellt, die B-GmbH muss zahlen, kann sie dann etwas von A-GmbH verlangen?

Print Friendly, PDF & Email
03.03.2012/5 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Examensreport, Februar, Hessen, Klausur, NRW, Staatsexamen, Z I, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-03-03 17:27:492012-03-03 17:27:49Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Zivilrecht ZII – Dezember 2016 – 1. Staatsexamen NRW
Halterhaftung bei Unfällen mit PKW-Anhängern nach § 19 I 1 StVG
Klausurlösung: ZI – August 2014 – 1. Staatsexamen Sachsen
Strafrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
BGH: Unmöglichkeit bei pandemiebedingter Schließung des Fitnessstudios
Zivilrecht ZI – September 2016 – 1. Staatsexamen BW
5 Kommentare
  1. Miriam
    Miriam sagte:
    03.03.2012 um 18:24

    Gleicher Sachverhalt in NRW.

    Antworten
  2. Gerry
    Gerry sagte:
    03.03.2012 um 19:29

    Wie habt ihr die gelöst?Meint ihr die könnte am montag in den anderen bundesländern laufen?

    Antworten
  3. Tim
    Tim sagte:
    03.03.2012 um 23:21

    Ne, die gleichen (oder minimal veränderten) Sachverhalte laufen soweit ich weiß immer am gleichen Tag in allen Bundesländern, in denen diese Klausur gestellt wurde. Wäre ja sonst auch ne billige Nummer.
    Schade, dass kaum jemand was aus Rheinland Pfalz postet. Da würden mich die aktuellen Klausuren sehr interessieren 😉
    Beste Grüße und viel Erfolg 🙂

    Antworten
  4. Leni
    Leni sagte:
    04.03.2012 um 12:23

    Korrektur:
    Die B-GmbH betreibt selbst keine Elektrofachmärkte.
    Die C-GmbH bestellt am 28.9. 250 Geräte bei der B-GmbH. Diese bestätigt die Bestellung am 29.9. mit einem Schreiben, das standardmäßig einen Haftungsausschluss enthält:
    „Die B-GmbH haftet nicht für Mängel. Dafür erhält der Vertragspartner kostenlose Werbematerial und einmalig 100€“
    Am 5.10. erhält die C-GmbH die Geräte.
    Die C-GmbH behebt die Mängel bei D, wobei nur feststeht, dass die Receiver bei Übergabe an den D mangelhaft war. Wann er mangelhaft wurde ist nicht mehr genau feststellbar.
    De Kosten für die Reparatur betragen: 75€ für den Ersatzreceiver, 3 std zu je 25€ und 50€ Fahrtkosten. Allerdings verlangt die C-GmbH zusätzlich eine Handlingpauschale von der B-GmbH für Lagerkosten, Kundenbetreuung bei Mängeln etc.
    Das wars…

    Antworten
  5. Mary
    Mary sagte:
    04.03.2012 um 16:07

    in Rheinland Pfalz kommen die Zivilrechtsklausuren erst nächste Woche.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
  • Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Tim Munoz Andres

OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Zentrale Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB ist der Verstoß eines Schädigers gegen ein Schutzgesetz. Ob eine Norm dabei als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB […]

Weiterlesen
09.06.2026/0 Kommentare/von Tim Munoz Andres
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tim Munoz Andres https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tim Munoz Andres2026-06-09 09:31:222026-06-09 09:31:22OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
Jakob Brohl

Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich in seinem – als examensrelevant einzuordnenden! – Urteil vom 30.04.2026 (Az.: III ZR 165/24) mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit dem Eigentümer des Grundstücks gegen […]

Weiterlesen
21.05.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-05-21 13:45:322026-05-21 13:46:44Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen