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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Bremen3 > Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen & Ham...
Redaktion

Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen & Hamburg

Bremen, Examensreport, Hamburg

Vielen Dank für die Zusendung eines kurzen Gedächtnisprotokolls. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
S wird in drei Monaten 18 und möchte daher sein Zimmer umgestalten. Zu diesem Zweck packt er sein Spielzeug zusammen, um es auf dem Flohmarkt zu verkaufen. Als S am Samstag morgen zum Flohmarkt aufbrechen möchte, bittet seine Mutter M ihn eine wertvolle Spieluhr von ihr bei einem befreundeten Gutachter vorbeizubringen. S legt die Spieluhr in seinen Fahrradanhänger zwischen die Flohmarkt-Sachen und macht sich auf den Weg.
 
Am Flohmarkt angekommen reißen die Leute ihm seine Schnäppchen aus den Händen. K entdeckt die Spieluhr und kauft diese dem S für 150,00 € ab. K wusste nicht, dass die Uhr M gehört. Auch hatte er keinerlei Grund an der Eigentümerstellung des S zu zweifeln.
 
Wieder zuhause angekommen erzählt S seiner Mutter stolz, zu welch astronomischen Preis er die Spieluhr verkauft hat. M ist jedoch nicht einverstanden mit dem Verkauf, weil sie die Uhr für wesentlich wertvoller hält. Sie möchte daher die Spieluhr wieder haben.
 
Prüfen Sie in einem Rechtsgutachten:
1)       Ansprüche M gegen K
2)       Ansprüche S und K gegeneinander und
3)       Ansprüche M gegen S

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06.03.2012/4 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Bremen, Examensreport, Februar, Hamburg, Klausur, Staatsexamen, Z I, Zivilrecht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-03-06 09:29:012012-03-06 09:29:01Zivilrechtsklausur Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Bremen & Hamburg
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4 Kommentare
  1. Hanseat
    Hanseat sagte:
    06.03.2012 um 17:18

    Genauso auch in Hamburg.

    Antworten
  2. Klausi
    Klausi sagte:
    07.03.2012 um 17:13

    M -> K 985 (-), da kein Eigentum, wegen 932
    M -> K 812 (-), da Eigentum übergegangen, also mit Rechtsgrund, wegen 932
    S -> K 119 (-), da S offensichtlich verkaufen wollte (Preis ist ja so toll), aber keine Genehmigung, daher (+)
    K -> S kA
    M -> S kA
    So in etwa?

    Antworten
  3. 123
    123 sagte:
    07.03.2012 um 18:39

    M–> K 985- wenn 932+, wenn kein 935
    M–>K Nichtleistungskondiktion – da Vorrang LK S/K
    S–> K 812+, 433, wegen 107 –
    K–>S ebenfalls 812, Zeikondiktionenlehre
    M–> S GoA brechtigt -, unberechtigt 682 –
    989,990 -, da S RzB
    816+
    823+, wegen 828 III

    Antworten
  4. Ina
    Ina sagte:
    06.05.2012 um 18:43

    Wieso denn SE der Mutter gegen den Sohn? Sie will doch Herausgabe! Wohl 816 I 1 iVm 812 I 1 Alt 1, oder?

    Antworten

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