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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Zivilrecht ZIII – Juni 2015 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht ZIII – Juni 2015 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Victoria und Kira für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der dritten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens in NRW im Juni 2015. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Der A fährt mit seinem Sattelzug, den er aus eigenen Rechten und zu seiner eigenen Verfügung nutzt, über die Bundesstraße wieder mal stark alkoholisiert. Deshalb gerät er wenig später von der Fahrbahn auf die Gegenfahrbahn, wo ihm das Ehepaar C und E entgegenkommen. A streift mit seinem Sattelzug nur den C, aber die E wird voll erfasst und stirbt noch an der Unfallstelle, was C alles mit ansehen muss.
C geht es nach dem Unfall immer schlechter, vor allem psychisch, weil er den Tod an der Unfallstelle miterleben musste. Sein Hausarzt schreibt ihn zunächst für vier Wochen krank. C leidet an Angstzuständen, bekommt Medikamente dagegen. Sein Zustand verbessert sich aber nicht, so dass C arbeitsunfähig wird und auch sein Hobby, das Motorradfahren aufgeben muss.
Von seiner Frau erbt er alles, so dass sich C auch um die Beerdigung kümmert.
Frage 1: C möchte Schmerzensgeld haben.
Frage 2: C möchte Ersatz für die Beerdigungskosten haben.
Abwandlung:
A ist schon am 01.02.2010 auffällig geworden, weil er unter Alkoholeinfluss wieder mit einem LKW gefahren ist. Diesmal war er aber für die X-Logistik-OHG angestellt. Die OHG hatte sich aufgrund von LKW Mangel einen LKW bei einem LKW Verleih für einen Tag geliehen. Mit diesem fuhr A ein Transport für die OHG. Als A den LKW auf Rechnung der OHG volltanken will, parkt er aufgrund seines Alkoholeinflusses falsch ein und zerstört die Wände vom Tankstellengelände und Waren i.H.v. 30 000 Euro. Der Tankstelleninhaber F will Schadensersatz haben und macht diesesn zunächst gegen die A, die Gesellschafter der OHG und die OHG geltend. Diese lehnen aber alle ab.
F unternimmt weiter nichts. 2015 liest er allerdings in der Zeitung, dass der Gesellschafter P Millionär ist und beschließt doch Schadensersatz zu verlangen, allerdings nur von P. P ist jedoch bereits Anfang März 2010 aus der OHG ausgeschieden, was am 24.04.2010 auch ins Handelsregister eingetragen wurde.
F erhebt Klage beim Landgericht unter anwaltlicher Vertretung am 19.04.2015. Aufgrund von längeren Zeiten beim Gericht, kommt die Akte aber erst am 26.04.2015 bei P an. P meint, die Klage käme viel zu spät, außerdem sei er ja längst aus der Gesellschaft ausgeschieden und müsse so den Schadensersatz nicht mehr übernehmen.
Frage 1: Ist die Klage des F gegen P begründet?

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04.07.2015/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Gedächtnisprotokoll, Juni 2015, NRW, ZIII, Zivilrecht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2015-07-04 12:00:282015-07-04 12:00:28Zivilrecht ZIII – Juni 2015 – 1. Staatsexamen NRW
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