• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hessen3 > Zivilrecht ZIII – Februar 2013 – 1. Staatsexamen Hessen
Redaktion

Zivilrecht ZIII – Februar 2013 – 1. Staatsexamen Hessen

Hessen

Vielen Dank an Steffi für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Februar 2013 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
Der 27-jährige L ist seit 2002 bei A als Lagerist eingestellt, seit 2007 ist er Lagerleiter. Er verdient 2400 Euro netto im Monat, sein Stundenlohn beträgt 10 Euro. Aufgrund einer Rationalisierung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im ersten Quartal 2013 sendet A an alle seine Mitarbeiter Ende 2012 einen Fragebogen, in dem unter anderem nach der Schwerbehinderteneigenschaft gefragt wird. L verneint auf dem Fragebogen die Schwerbehinderteneigenschaft, obwohl ihm als Epileptiker eine Schwerbehinderung im Grad von 60 Prozent bereits bescheinigt wurde. Auch gibt er an, nicht verheiratet oder sonst unterhaltspflichtig zu sein.
Am 2. Januar 2013 wird L dabei beobachtet, wie er Wischblätter für seinen privaten PKW entwendet. Er wird am selben Tag noch von der Personalabteilung des A angehört. A hört daraufhin am 4. Januar schriftlich den Betriebsrat zu einer außerordentlichen, hilfsweise zu einer ordentlichen Kündigung an. Der Betriebsrat stimmt am 7. Januar zu. Da der zuständige Sachbearbeiter erkrankt ist, unterzeichnet der Prokurist P die Kündigung erst am 16. Januar und übergibt sie L an diesem Tag.
L weist sowohl die fristlose, als auch die ordentliche Kündigung am 18. Januar zurück. P hätte ihm gegenüber keine Vollmachtsurkunde vorgelegt. Auch habe er seit 2007 jährlich 200 Überstunden geleistet, die letzten allerdings im Oktober 2012. Diese möchte er vergütet haben. A lehnt eine Vergütung ab und verweist auf Auszüge des Arbeitsvertrages.
Dort heißt es unter 4. Arbeitszeit:
4.1 Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden.
4.2 (sinngemäß) Die Stunden sind je nach Betriebserfordernissen abzuleisten.
4.3 (sinngemäß) Der Mitarbeiter hat sowohl Sonn- und Feiertagsarbeit als auch Mehrarbeit, je nach Bedürfnis des Betriebes, zu leisten.
4.3. (sinngemäß) Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die Mehrarbeit wird nicht vergütet.
 
Weiter heißt es unter 10. Erlöschen von Ansprüchen:
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind innerhalb von 1 Monat, nach Kündigung innerhalb von 2 Monaten geltend zu machen.
Wird den Ansprüchen nicht innerhalb von 14 Tagen entsprochen, kann innerhalb von 3 Monaten Klage erhoben werden.
Werden die Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht, sind die verwirkt.
 
L erhebt am 5. Februar Klage und möchte gegen die Kündigung vorgehen und seine Überstunden bezahlt bekommen. In der Klageschrift beruft er sich das erste Mal auf seine Schwerbehinderung.
 
Aufgaben
Hat die Klage des L Aussicht auf Erfolg?

Print Friendly, PDF & Email
21.02.2013/1 Kommentar/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Examensreport, Feburar 2013, Hessen, ZIII, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-02-21 10:00:282013-02-21 10:00:28Zivilrecht ZIII – Februar 2013 – 1. Staatsexamen Hessen
Das könnte Dich auch interessieren
Grundlagen BGB – Die wichtigsten Definitionen II
Zivilrecht I – Dezember 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
Zusammenfassung der Examensklausuren – September 2010 – 1. Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZIII – März 2013 – 1. Staatsexamen Thüringen, NRW, Bremen
Zivilrecht ZII – Juni 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Gedächtnisprotokoll Zivilrecht I April 2025 NRW
1 Kommentar
  1. Steffie
    Steffie sagte:
    21.02.2013 um 16:45

    Außerdem moniert L, dass seitens des A das Integrationsamt nicht eingeschaltet wurde, während A ausführt, keine Veranlassung dazu gesehen zu haben, da L immer bestritten habe, schwerbehindert zu sein.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
  • Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Jakob Brohl

Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich in seinem – als examensrelevant einzuordnenden! – Urteil vom 30.04.2026 (Az.: III ZR 165/24) mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit dem Eigentümer des Grundstücks gegen […]

Weiterlesen
21.05.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-05-21 13:45:322026-05-21 13:46:44Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
Gastautor

Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Verträge zwischen Hotels und ihren Gästen sind in der Praxis wie auch in der Studienliteratur häufig anzutreffen. Studierende sehen sich regelmäßig mit verschiedenen Fragen konfrontiert. Welche Rechtsnatur ein solcher Vertrag […]

Weiterlesen
12.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-12 07:50:062026-05-12 07:50:06Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen