• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Baden-Württemberg3 > Zivilrecht ZII – September 2016 – 1. Staatsexamen BW
Redaktion

Zivilrecht ZII – September 2016 – 1. Staatsexamen BW

Baden-Württemberg, Examensreport

Nachfolgend erhaltet ihr auch ein Gedächtnisprotokoll der zweiten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens im September 2016 in Baden-Württemberg. Vielen Dank dafür. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
V ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks. Dieses soll nach Vorstellung von V und S später einmal S gehören, damit S dort für sich und seine Familie ein Wohnhaus errichten können soll. V schließt deshalb einen notariell beurkundeten Vertrag mit S zur Bestellung eines Vorkaufsrechts. Später wird das Vorkaufsrecht in das Grundbuch eingetragen. V und S sind der Meinung, es bedürfe hierzu keiner weiteren notariellen Beurkundung. Schließlich läge ein notarieller Vertrag ja schon vor, ein weiteres Mal den Notar zu beschäftigen koste ja nur Geld. Der zuständige Grundbuchbeamte B teilt diese Ansicht und trägt das Vorkaufsrecht in das Grundbuch ein.
Etwas später kommt V auf die Idee, das Grundstück wirtschaftlich zu nutzen und ein Mehrfamilienhaus zu errichten. S solle nicht das Grundstück sondern nur eine Wohnung in diesem Haus zugute kommen.
Er nimmt zur Finanzierung des Vorhabens bei der B-Bank ein Darlehen auf und bestellt auf dem Grundstück ihr eine Hypothek. Nach Erhalt des Darlehens beauftragt er daraufhin den Unternehmer U zur Errichtung eines Hauses. Dieser beginnt mit dem Bau und liefert zu diesem Zwecke unter Eigentumsvorbehalt sechs Heizkörper, von denen fünf auf dem Grundstück lagern und zu denen einer zu Probezwecken in das Haus eingebaut worden ist.
S erfährt von V.s geänderten Plänen und überhäuft ihn mit Vorwürfen. V nennt S undankbar. V wendet sich daraufhin an seinen Freund F und erzählt ihm, er bereue das mit dem Grundstück und dem Vorkaufsrecht. F schlägt V vor, reinen Tisch zu machen und ihm das Grundstück zu verkaufen. S habe kein Geld, könne das Grundstück nicht kaufen. V hat zunächst Bedenken bezüglich des Vorkaufsrechts, doch F räumt diese aus. V und f schließen daraufhin einen Kaufvertrag mit einem Kaufpreis zu 500.000€. Auf Vorschlag des V geben F und V zum Sparen von Steuern und Notarkosten beim Notar am nächsten Tag übereinstimmend einen Kaufpreis von 300.000€ an. Am selben Tag wird eine Vormerkung zugunsten des F durch V bewilligt und in das Grundbuch eingetragen.
V teilt S den Abschluss eines Kaufvertrages über das Grundstück mit. S teilt V mit er könne das Vorkaufsrecht nicht ausüben, da er zur Zeit nicht genügend Geld habe.
F wird als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen und erhält Besitz am Grundstück.
Wochen später kommt es auf einer Familienfeier zu einer weiteren Auseinandersetzung zwischen V und S. S wirft V einen Steuerbetrug vor, den er begangen habe, als er den Kaufpreis vor dem Notar zu niedrig angegeben habe. V, der Angst kriegt, das Ganze könne auffliegen geht am Folgetag zusammen mit F zum Notar. Dort erklären sie eine „Vertragsänderung“ und ändern den Kaufpreis auf 500.000€ um.
(F wird als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen und erhält Besitz am Grundstück.)
V teilt S dies am selben Tag mit. S, der wegen einer Erbschaft nunmehr zu Geld gekommen ist, erklärt am Folgetag V die Ausübung des Vorkaufsrechts per E-Mail und verlangt nun von V die Übereignung von Grundstück und aller sechs Heizkörper und von F die Herausgabe des Grundstücks.
V wendet ein: Erstens sei die Ausübung des Vorkausfrechts nicht mehr möglich, S habe ja schließlich das selbst abgelehnt. Zweitens sei die zweite Ausübung des Vorkaufsrechts per E-Mail auch nicht formgerecht geschehen. Drittens könne er weder das Grundstück, noch die Heizkörper übereignen, da ihm das Grundstück nicht mehr gehöre und die Heizkörper ihm niemals gehört hätten.
F meint, er sei Eigentümer des Grundstücks und habe das durch Kauf von V erworben, ihn gehe alles nichts an.
Aufgabe 1
Ansprüche des S gegen V auf Übereignung des Grundstücks?
Ansprüche des S gegen F in Bezug auf das Grundstück?
Aufgabe 2
Ansprüche des S gegen V auf Übereignung der Heizkörper?

Print Friendly, PDF & Email
17.10.2016/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Baden-Württemberg, Gedächtnisprotokoll, September 2016, ZII, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2016-10-17 15:30:082016-10-17 15:30:08Zivilrecht ZII – September 2016 – 1. Staatsexamen BW
Das könnte Dich auch interessieren
Zivilrecht ZI – Februar 2015 – 1. Staatsexamen NRW, Hamburg und Saarland
Zivilrecht ZII – Juni 2015 – 1. Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZI – Juli 2014 – 1. Staatsexamen Hessen
„Hausbau auf fremden Grund“ – Verwendungsersatzanspruch aus EBV unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsänderung des BGH
Öffentliches Recht – November 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Öffentliches Recht ÖII – Juli 2015 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
  • Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz
  • VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
Gastautor

Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verfassungsrecht

So fasste die Vorsitzende des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.7.2026 (Az. 2 BvE 4/23) zum Gesetzgebungsverfahren des sogenannten Heizungsgesetzes zusammen. Im Zentrum steht eine grundlegende […]

Weiterlesen
30.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-30 12:28:132026-07-30 12:28:13Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz
Gastautor

VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Aktuelles, Kommunalrecht, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Verwaltungsrecht

In dem mit Beschluss vom 20.2.2026 entschiedenen Eilverfahren (15 L 293/26) war das VG Gelsenkirchen mit der Frage befasst, ob eine Ratsfraktion einen Anspruch auf Nutzung von Räumlichkeiten im örtlichen […]

Weiterlesen
28.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-28 12:40:592026-07-29 07:51:17VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen