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Redaktion

Zivilrecht ZII – September 2015 – 1. Staatsexamen NRW, Hessen

Examensreport, Hessen, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank auch für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der zweiten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens in NRW und Hessen im September 2015. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Unternehmer A will sich selbstständig machen. Da ihm das nötige Geld dafür fehlt, leiht er sich bei der C – GmbH, vertreten durch Geschäftsführer G, 10.000€. Zugleich schließen A und die C – GmbH einen Mietvertrag über Räumlichkeiten in denen A sein Fitnessstudio einrichten kann. Die 10.000€ erhält A in Bar und erwirbt Eigentum an den Fitnessgeräten.
Da die C- GmbH jedoch Bedenken bzgl. der Liquidität des A hatte, brauchte A vor der Auszahlung des Darlehens eine Bürgschaft.
A bat seinen Freund B unter Vorspiegelung einer großen Erbschaft um ein Darlehen und legte ihm eine bereits ausgefüllten Bürgschaft vor, bei der nur noch die Bürgschaftssumme fehlte.
B ermächtigte A eine Summe bis 5.000€ einzutragen und unterschrieb den Vertrag.
A trug abredewidrig 10.000€ ein und übergab den Vertrag der C-GmbH.
Als A im Folgejahr zuerst 2 Monatsmieten nicht zahlen kann und auch den dritten Monat nicht bezahlt, kündigt G dem A ordentlich den Mietvertrag und nachdem A auch die Jahresrate i.H.v. 2.000€ nicht bezahlt ebenfalls den Darlehensvertrag und verlangt von B Zahlung aus der Bürgschaft. B erklärt, dass die C-GmbH selber schuld sei, dass der Sicherungsfall eingetreten sei durch ihr treuwidriges Verhalten. Außerdem sei der Vertrag Formnichtig bzw. zumindest anfechtbar, weil A ihn getäuscht habe.
Frage 1: Hat die C-GmbH einen Anspruch gegen B aus dem Bürgschaftsvertrag?
Nachdem A die Räumlichkeiten des Fitnessstudios verlassen hat, besichtigt G die Geräte des Fitnessstudios zwecks Prüfung einer Versteigerung. Aus Wut über den ganzen Ärger mit A tritt G mehrfach gegen die Geräte, so dass ein Schaden i.H.v. 1.500€ entsteht.
Frage 2: Hat A Anspruch auf Schadensersatz gegen die C-GmbH bzgl. der beschädigten Fitnessgeräte i.H.v. 1.500€?
Frage 3: Kann B der C-GmbH den Anspruch des A gem. § 770 BGB entgegenhalten?

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06.10.2015/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Gedächtnisprotokoll, NRW, September 2015, ZII, Zivilrecht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2015-10-06 13:00:392015-10-06 13:00:39Zivilrecht ZII – September 2015 – 1. Staatsexamen NRW, Hessen
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