• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Zivilrecht ZII – Juli 2015 -1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht ZII – Juli 2015 -1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Henning für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der zweiten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens im Juli 2015 in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Teil 1:
L hat die Kuh Berta,die er mästet um sie zu schlachten. Berta entkommt eines Tages durch ein Loch im Zaun. L nimmt sofort die Verfolgung auf, aber kann die Kuh nicht auffinden.
Nach 3 Wochen ohne Sucherfolg kommt die Tierschützerin T, die Berta vor der Schlachtung retten will, und bietet L 200€ für die Kuh. L, der froh ist damit „das Problem los zu sein“ willigt ein und die beiden einigen sich darüber, dass T Eigentümerin werden solle.
Nun macht sich T auf die Suche nach Berta aber findet diese ebenfalls nicht.
Der Nachbar des L, der N, findet die Kuh schließlich im Wald und nimmt diese mit auf seinen Hof. Er kennt die Kuh vom Hof des L und weiß ebenso, dass T nach ihr sucht. Er will die Kuh aber nicht herausgeben, schon gar nicht an T. Er stellt die schwarz-weiß Gefleckte Kuh zwischen seine Braun-weiß gefleckten.
L ist der Auffassung niemals Eigentum verloren zu haben, weder an T noch N.
Frage: Wer ist Eigentümer?
Teil 2:
C hat vor Jahren ein Schließfach bei der Bank S gemietet (Sachverhalt ausdrücklich von Miete gesprochen). In der Folgezeit wird C paranoid schizophren und bekommt nach § 1896 BGB einen Pfleger (X) zur Seite gestellt. C geht zur S und will den Inhalt „seines“ Schließfaches 341 haben. Gibt aber an, den Schlüssel verloren zu haben. S die üblicherweise keinen 3. Schlüssel hat, bricht das Schließfach 341 aus und händigt C den Inhalt (5000€) aus. S weiß nichts von C’s Erkrankung.
Nach 3 Monaten stellt sich heraus, dass das Schließfach nicht das des C war, sondern der Eheleute E. C hatte tatsächlich in einer anderen Filiale ein Schließfach angemietet. S ersetzt den Eheleuten E das Geld und wendet sich nun an C. S verlangt Schadensersatz, zudem habe C das Geld ohne Rechtsgrundlage erlangt und desweiteren habe S eine Schuld des C getilgt. C beruft sich auf seine Geisteskrankheit. Er hat die 5000€ für diverse Konsumgüter ausgegeben.
Frage: Hat die Bank den geltend gemachten Anspruch?

Print Friendly, PDF & Email
28.07.2015/13 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Gedächtnisprotokoll, Juli 2015, NRW, Zivilrecht, Zivilrecht ZII
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2015-07-28 11:00:082015-07-28 11:00:08Zivilrecht ZII – Juli 2015 -1. Staatsexamen NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Klausurlösung: ZI – April 2014 – 1. Staatsexamen Berlin, Brandenburg und NRW
Ein Königreich für eine Gaststättenlizenz – OVG Münster zur Zulässigkeit der Schließung des Vereinslokals des „Königreichs Deutschland“
ÖffRecht Ö I – März 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
Online-Glücksspiel: Nichts hören, nichts sehen, zurückzahlen – Urteil des OLG Braunschweig
10 Eselsbrücken und Merktipps für die Examensvorbereitung – Zivilrecht
Zivilrecht ZI und ZII – August 2014 – 1. Staatsexamen NRW
13 Kommentare
  1. Ampelmann
    Ampelmann sagte:
    28.07.2015 um 13:28

    Bleibt bei euch auch der L Eigentümer ?

    Antworten
    • Jeff
      Jeff sagte:
      28.07.2015 um 22:30

      Nein, m.M.n. Hat die T Eigentum erworben. Da in den Fällen, in denen dem Eigentümer nur ein Anspruch aus 985 Bgb zusteht,, dieser im Rahmen einer Übereignung n 929 s.1, 931 bgb ausnahmsweise abgetreten werden kann. Oder sehe ich das falsch?

      Antworten
      • Ampelmann
        Ampelmann sagte:
        28.07.2015 um 23:27

        Diesen Gedankengang habe ich abgelehnt, weil das Tier zu diesem Zeitpunkt bei keinem Dritten in Besitz war. Dem Sinn und Zweck nach hätte L wohl auch wissen müssen, ob es einen dritten Besitenden gibt.

        Antworten
        • Jeff
          Jeff sagte:
          31.07.2015 um 0:57

          Ich bin der Meinung dass selbst bei besitzlosen Sachen eine derartige Einigung im Rahmen des 931 ausreicht um Eigentum zu verschaffen.

          Antworten
          • Ampelmann
            Ampelmann sagte:
            31.07.2015 um 9:11

            Das ist ja eh ein Streit, der je nach Begründung schon korrekt gelöst worden werden kann. Ich hatte in etwa geschrieben, dass man zumindest wissen müsse, wo die Sache momentan ist, weil das Publizitätsprinzip sonst zu stark aufgeweicht wird.

          • Jeff
            Jeff sagte:
            31.07.2015 um 16:31

            Das stimmt. Letztlich kann man in beide Richtungen argumentieren, so dass es hier wohl kein „richtig“ oder“falsch“ gibt. Sofern man es in der Klausur sieht und anspricht, ist alles gut. 😉
            LG

      • krischoo
        krischoo sagte:
        05.08.2015 um 21:06

        der anspruch aus 985 ist unabtretbar. er entsteht für jede person die eigentümer ist neu.

        Antworten
  2. Mr. X
    Mr. X sagte:
    28.07.2015 um 15:41

    Jupp, T bleibt Eigentümer m.E.n. . §960 BGB ist wohl nicht auf Kühe anwendbar.

    Antworten
    • Mr.X
      Mr.X sagte:
      28.07.2015 um 16:06

      Meine K. Sorry für die Verwechslung.

      Antworten
  3. Luisa Schmidt-nonhoff
    Luisa Schmidt-nonhoff sagte:
    28.07.2015 um 16:25

    Die Bank hat doch keinen fremdgeschäftsführungswillen oder? Schließlich erfüllt sich ihre eigene vertragliche Schadensersatzpflicht..

    Antworten
  4. krischoo
    krischoo sagte:
    02.08.2015 um 18:52

    Teil I:
    https://blog.jur.io/2014/05/22/examensreport-zr-i-april-2014-in-hh/
    Teil II:
    https://openjur.de/u/665689.html

    Antworten
  5. IronGoethe
    IronGoethe sagte:
    09.08.2015 um 20:21

    Seit wann läuft im Juli in NRW das Examen? Normalerweise sind doch März und Juli Schreibfrei

    Antworten
    • Aliud
      Aliud sagte:
      10.08.2015 um 13:17

      Die Schwämme an Freischüsslern in den Vormonaten hat diesen Zusatztermin notwendig gemacht. Für diesen konnte man sich auch nicht direkt anmelden, sondern stand nur den „Geschobenen“ zu.

      Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit
  • Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen
  • Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verfassungsrecht

Fällt eine Privatwohnung in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? Diese Frage hatte das BVerfG zu beantworten und wird hier von unserem Gastautor Jakob Wengenroth besprochen. Jakob studiert Rechtswissenschaften an der Universität […]

Weiterlesen
12.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-12 08:00:002025-12-15 15:16:46BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit
Gastautor

Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht

Sind Gegendemonstrationen durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG geschützt? Und was ist dabei mit dem Schutz der Gegendemonstration? Diesen Fragen widmet sich unsere Gastautorin Amelie […]

Weiterlesen
10.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-10 08:00:002025-12-10 11:57:59Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen
Annika Flamme

Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Aktuelles, BGB AT, Examensvorbereitung, Für die ersten Semester, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein absoluter Klausurklassiker ist die schenkweise Übereignung von dinglich belasteten Grundstücken an beschränkt Geschäftsfähige, deren aufkommende Probleme nachstehend von unserer Autorin Annika Flamme erörtert werden. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang […]

Weiterlesen
16.11.2025/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2025-11-16 16:32:042025-11-18 09:49:48Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen