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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Zivilrecht ZII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht ZII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Danke an Julien für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der im Januar 2014 gelaufenen zweiten Klausur des 1. Staatsexamens im Zivilrecht in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
G hofft bald das Haus seiner (geistig völlig klaren) 90 jährigen Mutter
A zu erben. Er hält das Dach allerdings für reparaturbedürftig, also
lässt er die D-GmbH einen Kostenvoranschlag erstellen. Dieser geht von
Kosten iHv 25.000,- aus. Er schließt den Vertrag im Namen der A, die
davon jedoch nichts weiß. Die D-GmbH verlangt eine Anzahlung von
10.000,- . Aus diesem Grund geht G zur VR-Bank, bei der sowohl er, als
auch seine Mutter A ein Konto unterhalten. Der G weißt den
Bankangestellten B an 10.000,- vom Konto der A an D-GmbH zu überweisen.
Der B geht dabei davon aus, der G sei dazu befugt. Nach Zahlungseingang
macht sich die D-GmbH auf den Weg zum Haus der A. A ist davon gar nicht
begeistert und weißt die D-GmbH von ihrem Grundstück und verweigert die
Reparatur. Der D-GmbH passt das jedoch gar nicht, sie verlangt nun nicht
mehr nur Schadensersatz in Höhe von 10.000,- wegen der Stornierung des
Auftrags, sondern auch zusätzliche Zahlung von 5.000,- weil sie bereits
Zuschnitte angefertigt hat, die sie nun zutreffenderweise nicht mehr
anderweitig verwenden kann.
Frage 1: Hat A einen Anspruch auf Rückzahlung der 10.000,- gegen D-GmbH?
Frage 2: Hat A einen Anspruch auf Zahlung der 10.000,- gegen VR-Bank aus
dem Girovertrag?
Frage 3: Hat D-GmbH einen Anspruch auf 15.000,- gegen A oder G?
Frage 4: Hat die VR-Bank einen Anspruch iHv 10.000,- gegen die D-GmbH?

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23.01.2014/11 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen ZII, Zivilrecht Januar 2014, Zivilrecht ZII NRW
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-23 10:00:442014-01-23 10:00:44Zivilrecht ZII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
11 Kommentare
  1. webkruemel
    webkruemel sagte:
    23.01.2014 um 11:04

    Das ist doch niemals alles, oder? Ansonsten wandere ich nach NRW aus ^^

    Antworten
  2. arga
    arga sagte:
    23.01.2014 um 15:42

    Teil 1 war BGH · Urteil vom 1. März 2013 · Az. V ZR 92/12 und fehlt hier!

    Antworten
    • John
      John sagte:
      23.01.2014 um 18:29

      In SH auch Teil 1 der „Wohnmobil“-Fall, Teil 2 wie oben, aber nur Fragen 1 und 3.

      Antworten
    • J
      J sagte:
      24.01.2014 um 19:02

      Danke für as Urteil….habe genau die falsche Lösung abgegeben. Das war’s dann mit dem Examen.

      Antworten
      • John
        John sagte:
        24.01.2014 um 19:23

        Ich wünsche Glück, dass es doch noch klappt!^^ Das BGH-Urteil ist aber im Übrigen durchaus kritikwürdig…

        Antworten
        • J
          J sagte:
          24.01.2014 um 21:09

          Danke. Ob das die Korrektoren interessieren wird..;) Will gar nicht die Lösung für die vier Fragen hier wissen, habe wahrscheinlich auch noch falsch kondiziert. Sh**

          Antworten
  3. manuela
    manuela sagte:
    15.02.2014 um 15:32

    kann mal jemand von euch ne vertretbare lösung für die obigen fragestellungen präsentieren?

    Antworten
  4. Redaktion
    Redaktion sagte:
    15.02.2014 um 16:15

    Zu V ZR 92/12 auch hier:
    https://juraexamen.info/bgh-zur-abgrenzung-zwischen-namens-und-identitatstauschung-beim-gebrauchtwagenkauf/

    Antworten
    • manuela
      manuela sagte:
      15.02.2014 um 16:53

      gibts auch ein bgh-urteil, an den der oben abgedruckte bereicherungsrechtliche teil der klausur angelehnt ist (oder das zumindest einen vergleichbaren sachverhalt behandelt)?

      Antworten
      • Tobias
        Tobias sagte:
        12.08.2014 um 17:04

        Ordentlich schwer. Meine Lösung wäre hier:
        Frage 1:
        A. Anspruch der A gg. D-GmbH aus Leistungskondiktion?
        (P) Der A zurechenbare Leistung
        –> nach dem obj. Empfängerhorizont (+)
        –> Zurechenbar? Das beurteilt sich bei Zahlungsvorgängen iSd § 675f III nach § 675j. Entscheidend also: War die WE des Sohns der A zurechenbar? (P) VM–>DuldungsVM? (-) –> AnscheinsVM? (-) (so hört sich da ja im SV auf jeden Fall an)
        –> (-)
        B. Anspruch der A gg. D-GmbH als Kondiktion „in sonstiger Weise“ (Durchgriffskondiktion“)?
        –> (P) auf dessen Kosten?
        (-) da hier A Anspruch aus § 675 S. 2 gg. Bank hat
        Frage 2:
        Anspruch aus § 675 S. 2 (+)

        Antworten
  5. Mugo
    Mugo sagte:
    12.02.2021 um 19:46

    Hat jemand eine Idee für Aufgabe 3?

    Antworten

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