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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Niedersachsen3 > Zivilrecht ZII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachs...
Redaktion

Zivilrecht ZII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Examensreport, Niedersachsen

Im Folgenden erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Januar 2014 gelaufenen zweiten Klausur des ersten Staatsexamens in Niedersachsen. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt

M und V sind seit 1995 verheiratet. 1997 wird T geboren. V ist nicht der
biologische Vater, was ihn aber nicht stört.

Seit 2010 sind M und V getrennt. T hat ein gutes Verhältnis zu V, sieht
ihn wöchentlich, lebt aber bei M.

2012 – T ist 15 – lernt sie den F, ihren ersten Freund, kennen. Er ist
drogenabhängig und T will ihn von seiner Drogensucht befreien. M und V
billigen die Beziehung nicht.

Im Sommer sind M und T im Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern. F reist
heimlich nach. Er trifft sich mit T und will sie überreden, mit ihm eine
Weltreise zu machen. T hat Bedenken. M meinte, sie darf sich nicht
weiter als 1 km vom Hotel entfernen, ohne Bescheid zu sagen.

F wirkt auf T ein. Ob ihre Eltern ihr wichtiger seien als die Liebe zu
ihm. Außerdem sei er der Mann in der Beziehung und entscheide jetzt
einfach, dass sie mitkomme. T hat zwar immer noch Bedenken, sieht sich
aber gezwungen, mitzukommen.

T schreibt der M noch einen Zettel („Mach dir keine Sorgen, ich bin in 8
Monaten wieder da“) und reist mit F auf seine Kosten ab.

Als die M das bemerkt, schaltet sie die Polizei ein. Die Polizei kann T
nicht finden. Daher beauftragt M den Privatdetektiv A mit dem Auffinden
der T.

V ist mit der Wahl nicht einverstanden und beauftragt Detektiv B. Sie
vereinbaren einen für Privatdetektive üblichen Stundenlohn und
veranschlagen erst einmal 100 Stunden. Für den Fall, dass B die T
findet, verspricht V dem B, ihm den doppelten Stundenlohn zu zahlen.

Nach vier Wochen findet Detektiv A F und T am Bodensee. Weiter in den
Süden sind sie nicht gekommen, hatten aber Pläne für die Weiterreise. F
hat T heimlich bewusstseinserweiternde Substanzen verabreicht. Dass sie
dadurch in eine Abhängigkeit geraten könnte, erschien ihm nicht
ausgeschlossen. T wurde drogenabhängig.

M und V machen sich mit dem Zug von Osnabrück zum Bodensee, um T
abzuholen. Wieder zurück in Osnabrück teilt V dem B mit, dass A die T
gefunden hat. Daraufhin rechnet B seine bisher aufgewendeten 80 Stunden
auf Basis der Honorarvereinbarung (einfacher Stundensatz) ab. V erfährt
jetzt – was auch stimmt – dass Bs Tätigkeit vollkommen ungeeignet und
wertlos war. Seine Arbeit war mangelhaft. V verweigert daraufhin die
Zahlung. Bs Leistung wäre nichts wert. Außerdem habe A die T gefunden
und nicht B. Daher müsse er gar nicht zahlen. Und da die Tätigkeit des B
so schlecht sei, stehe ihm ein Minderungsrecht zu. Er mindert aufgrund
der Inkompetenz des B seine Ansprüche auf null.

M möchte von F Ersatz haben. Sie ist der Ansicht, er habe sie in ihrem
Recht auf elterliche Sorge verletzt.

*Frage 1:*Kann M von F die für den Privatdetektiv A aufgewendeten Kosten
erstattet verlangen?

*Frage 2:*Können M und V von F die Kosten für die Zugfahrt von
Osnabrück-Bodensee und zurück erstattet verlangen?

*Frage 3:*Können M und V von F die Kosten der Entziehungskur für T
ersetzt verlangen?

*Frage 4:*Hat B gegen V einen Anspruch auf Zahlung des Honorars?

Bearbeitervermerk:

Ansprüche aus GoA sowie strafrechtliche Vorschriften
sind nicht zu prüfen. Auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen ist – ggf.
hilfsgutachterlich – einzugehen.

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23.01.2014/3 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen Zivilrecht ZII, Januar 2014, Zivilrecht Niedersachsen
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-23 12:00:012014-01-23 12:00:01Zivilrecht ZII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
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3 Kommentare
  1. Tim
    Tim sagte:
    23.01.2014 um 13:51

    vgl.
    https://juraexamen.info/zivilrecht-z-iii-august-2013-1-staatsexamen-nrw/

    Antworten
  2. Claudia
    Claudia sagte:
    23.01.2014 um 16:52

    Dieselbe Klausur wie in Sachsen-Anhalt ZivilR II August 2013!

    Antworten
  3. N.
    N. sagte:
    25.01.2014 um 0:24

    Lief so auch schon im August 2013 (ZivilR I) in Thüringen…

    Antworten

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