• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Saarland3 > Zivilrecht ZII – Februar 2015 – 1. Staatsexamen Saarland
Redaktion

Zivilrecht ZII – Februar 2015 – 1. Staatsexamen Saarland

Examensreport, Saarland

Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der zweiten Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens im Saarland im Februar 2015. Vielen Dank für die Zusendung. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
M und F sind verheiratet. Sie haben eine Tochter T, die 2006 geboren wurde. M und F sind beide Unternehmensberater und verdienen monatlich etwa 4000€ netto.
Anfang 2012 ziehen M und F mit T in eine Eigentumswohnung in Saarbrücken, die im Alleineigentum des M steht. M nimmt ein Darlehen auf, um die Wohnung zu finanzieren. Die Wohnung kostet 120.000€.
Der Vater von F, V, überweist M 40.000€ auf dessen Konto bei der S-Bank zur Finanzierung der Wohnung in der Erwartung, dass die Wohnung als Familienheim dienen werde. M verwendet das Geld bestimmungsgemäß zur Finanzierung der Wohnung.
F bleibt von nun an zu Hause und kümmert sich als Hausfrau um T. Außerdem schließt sie mit der Billig-Strom AG einen Stromlieferungsvertrag. Die Kosten belaufen sich monatlich auf 125€ und sind jeweils zum Monatsersten für den laufenden Monat fällig. M informiert sie über diesen Vertrag nicht. Beglichen werden die Rechnungen vom Konto des M.
Nach einer Ehekrise im August 2012 trennen sich M und F, M zieht aus der Wohnung aus. M fühlt sich nun nicht mehr verpflichtet, die Stromkosten zu bezahlen, und stellt ab 1. September 2012 die Zahlungen an die Billig-Strom AG ein. Die Billig -Strom AG erfährt erst Mitte September, dass M nicht mehr in der Wohnung wohnt.
Die Scheidung wird im Januar 2013 eingereicht, Mitte 2013 werden M und F rechtskräftig geschieden. Im November 2013 ziehen F und T in ein Haus am Saarbrücker Stadtrand. Seitdem vermietet M die Eigentumswohnung.
M gerät nach der Scheidung in eine Lebenskrise und tritt einer Sekte bei, daraufhin bricht er den Kontakt zu T komplett ab.
F arbeitet seit der Scheidung wieder als Unternehmensberaterin und kümmert sich kaum noch um T, auch nicht an den Wochenenden.
T hat aber eine sehr enge Verbindung zu ihrer Großmutter väterlicherseits, der G. Das Amtsgericht Saarbrücken beschließt Mitte 2014 auf Antrag von G, dass G mit T in den Urlaub fahren darf.
G bucht darauf eine einwöchige Reise vom 04. August 2014 bis zum 08.August 2014 nach Paris im Wert von 500€ bei der Billig-Tour GmbH. Der anteilige Reisewert für T beträgt 200€.
F ist über den Beschluss des Amtsgerichtes erbost, sie findet, dass der Umgang mit G nicht dem Wohl ihrer Tochter dient. Sie fährt deshalb mit T vom 04. August 2014 bis zum 10. August 2014 an den Wolfgang-See nach Österreich.
Kann V von M Zahlung von 40.000€ verlangen?
Kann die Billig-Strom AG für September 2012 und Oktober 2012 250€ von M verlangen?
Kann G von F Zahlung von 200€ verlangen?

Print Friendly, PDF & Email
10.03.2015/1 Kommentar/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Februar 2015, Gedächtnisprotokoll, Saarland, ZII, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2015-03-10 18:30:372015-03-10 18:30:37Zivilrecht ZII – Februar 2015 – 1. Staatsexamen Saarland
Das könnte Dich auch interessieren
ÖffRecht ÖII – Juni 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
Strafrecht SI – April 2017 – 1. Staatsexamen NRW
Vergütung einer Hochzeitsfotografin trotz coronabedingter Verlegung der Feier
Zivilrecht Z I – November 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZIII – Mai 2016 – 1. Staatsexamen NRW
1 Kommentar
  1. Liah
    Liah sagte:
    10.03.2015 um 19:43

    Gibt es Lösungen diesbezüglich ?

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
  • Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden
  • BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gehört zu den absoluten Klausurklassikern aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Eng mit dieser Thematik verknüpft ist das Problem der Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung […]

Weiterlesen
07.04.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-04-07 14:51:412026-04-07 14:51:41Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
Gastautor

Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Wer zivilrechtliche Examensklausuren schreibt, kommt am Deliktsrecht kaum vorbei – besonders der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB ist ein Klassiker. Mit der zunehmenden Popularität von Mountainbike-Flow-Trails stellen sich […]

Weiterlesen
30.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-30 08:11:242026-03-30 09:25:59Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden
Gastautor

BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Werkvertragsrecht, Zivilrecht, Zivilrecht

Das Mängelgewährleistungsrecht gehört zu den absoluten „Dauerbrennern“ im Ersten sowie im Zweiten Staatsexamen. Ein selten behandelter, gleichwohl rechtlich bedeutsamer Aspekt ist der sogenannte Vorteilsausgleich: Er betrifft die Frage, ob Vorteile, […]

Weiterlesen
23.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-23 09:00:512026-03-22 08:46:39BGH: Kein Abzug „neu für alt“ im werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrecht

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen