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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Sachsen-Anhalt3 > Zivilrecht ZII – August 2012 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt
Redaktion

Zivilrecht ZII – August 2012 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt

Examensreport, Sachsen-Anhalt

Vielen Dank an Sophie für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im August 2012 in Sachsen-Anhalt gelaufenen zweiten Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Grundfall
A benötigt sein Cabrio über den Winter nicht und verleiht es an F. Dabei wurde ausgemacht, dass F das Auto bis April 2011 wieder zurückgeben soll.
F veräußert das Fahrzeug unter Behauptung er sei der Eigentümer an seinen Bekannten R. Dabei sagt er R, er habe den KfZ-Brief verloren. R ist dennoch glücklich über das Auto und kauft es von F für 5000 €. Weil die Farbe ihm nicht gefällt, lackiert er es für 800 € um.
A will nun sein Auto zurückhaben und F gesteht ihm alles. Dieser ist empört und will sein Auto sofort wieder zurück. Zur Beruhigung gibt ihm F zunächst die 5000 € mit dem Einverständnis des A diese zu behalten, sollte er keine weiteren Ansprüche gegen R haben.
A wendet sich nun an R. Dieser verweigert die Herausgabe des Autos. Zumindest möchte er aber vor der Herausgabe die 800 € ersetzt bekommen.
1. Kann A die Herausgabe des Autos von R verlangen?
2. Bekommt R die 800 € ersetzt?
3. Welche Ansprüche kann F geltend machen, wenn er die 5000 € nun zurück haben möchte?
Abwandlung
A und B sind verheiratet und haben einen Sohn C. Sie besitzen mehrere Grundstücke, Wertpapiere und mehrere Autos. Gemeinsam setzen sie folgendes Testament auf:
„Im Falle des Todes eines Teils setzen wir uns gegenseitig zu Erben ein. Unser Sohn erbt nach uns alles.“
B verstirbt und A heiratet die G. A setzt in einem neuen formwirksamen Testament die G als Alleinerbin ein. A verstirbt bei der Fahrt zu R, um das Auto abzuholen.
Wie ändert sich obige Rechtslage, wenn C und G die Ansprüche gegen R geltend machen?
Wie sieht es mit den Ansprüchen von R und F aus, wenn sie diese gegen C und G geltend machen?
Zusatzfrage
Vor welchem Gericht kann die G gegen C klagen?

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26.08.2012/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, 2012, August, Examensreport, Sachsen-Anhalt
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-08-26 09:11:272012-08-26 09:11:27Zivilrecht ZII – August 2012 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt
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