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Redaktion

Zivilrecht ZI – September 2016 – 1. Staatsexamen Rheinland-Pfalz

Examensreport, Rheinland-Pfalz

Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der ersten gelaufenen Klausur des 1. Staatsexamens im Zivilrecht im September 2016 in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank für die Zusendung. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
A und B stellen Quitscheenten her und wollen diese vertreiben. Zu diesem Zweck gründen sie die AB OHG. Deren einzige Gesellschafter A und B waren. A kümmert sich vorwiegend um die Entwicklung der Produkte und B sich um Vertragsangelegenheiten, wie auch um den Einkauf von Materialien. A und B haben diese Aufteilung zwar weder im Gesellschaftsvertrag noch anderweitig festgehalten, allerdings hatte sich dies so entwickelt, weil A in geschäftlichen Dingen nicht so bewandert war und deshalb bei Vertragsverhandlungen oftmals viel zu hohe Kaufpreise akzeptierte.
Nachdem A wiedermal ein solch ungünstiges Geschäft im Namen der OHG tätigte, beschlossen A und B gemeinsam, dass A nur noch gesamtvertretungsberechtigt sein sollte und nur B alleinvertretungsberechtigt. Eine Eintragung ins Handelsregister erfolgte nicht.
Trotz dieser Vereinbarung schloss A einige Zeit darauf einen Kaufvertrag im Namen der OHG mit der c- GmbH über ein Gerät, welches zur Herstellung der Quietscheenten eingesetzt werden sollte zum Preis von 30.000 €. Die C-GmbH hat dieses Gerät selbst produziert.
Als nach ein paar Wochen das Gerät geliefert wurde, befand sich A gerade auf einer Reise. Aus diesem Grund packte er es erst zwei Wochen nach Lieferung aus und begutachtete es. Dies tat er aber so dilettantisch, dass ihm bei der Überprüfung ein großer Riss nicht auffiel, welcher bei genauer Überprüfung sogar einem Laien aufgefallen wäre.
Aufgrund dieses Risses kam es einige Tage später zu einem Unfall im Betrieb der OHG bei dem sich der D, ein Mitarbeiter der AB-OHG, erhebliche Verbrennungen zuzog, weil geschmolzenes Plastik aus dem Gerät lief und ihn traf. Dabei wurde auch die Kleidung des D beschädigt und weil er ins Krankenhaus musste verpasste er das Konzert seiner Lieblingsband, für das er bereits eine Karte hatte und das am Unfallabend stattfand.
Frage 1 : Kann die C- GmbH einen Kaufpreisanspruch bezüglich des Gerätes gegen die AB-OHG geltend machen?
Frage 2 : Hat D Ansprüche gegen A, B, die AB-OHG oder die C-GmbH?
Bearbeitervermerk: Erstellen Sie ein Gutachten. Arbeitsrechtliche Vorschriften außerhalb des BGB sind nicht zu prüfen.

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13.10.2016/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Gedächtnisprotokoll, Rheinland-Pfalz, September 2016, ZI, Zivilrecht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2016-10-13 12:30:082016-10-13 12:30:08Zivilrecht ZI – September 2016 – 1. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
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