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Redaktion

Zivilrecht ZI – Januar 2015 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein

Examensreport, Schleswig-Holstein

Vielen Dank an Sina für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der ersten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens in Schleswig-Holstein im Januar 2015. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet Ihr auch hier.
Sachverhalt
M hat sich einen BMW für 45.000 € gekauft. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten möchte er ein Darlehn in Höhe von 40.000 € aufnehmen. Dies soll ihm die V AG vermitteln. Die Bank B möchte dem M daraufhin ein Darlehn gewähren. Jedoch verlangt B zusätzlich eine Sicherheit, sodass das Auto übereignet werden soll. Vorher soll durch einen Sachgutachter der Bank der Zustand des Autos geprüft werden. Als besonderen, aber durchaus üblichen Service der V AG, im Rahmen des Vermittlungsvertrages, soll deswegen der G, ein immer zuverlässiger Angestellter der V AG, das Auto bei M abholen und es bei B vorführen. G erhält dabei einen Schlüssel sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Brief und Schein). Einen Schlüssel behält M. Weil M die Sicherungsübereignung gleich vornehmen möchte, vorbehaltlich einer positiven Prüfung, bevollmächtigt er zudem die V AG die Übereignung in seinem Namen vorzunehmen.
G hat jedoch erhebliche Spielschulden und fährt daher zu Autohändler A, der auch finanzielle Schwierigkeiten hat. Aufgrund dieser Umstände erwirbt A das Auto für 30.000 €. Er bestellt bei BMW einen Ersatzschlüssel und verkauft das Auto anschließend an den ahnungslosen D für 45.000 €.
M erfährt erst 3 Monate später von dem Geschehen. D war in der Zeit neunmal in der Waschstraße und hat dafür 90 € bezahlt. Auch hat er eine Freisprechanlage im Wert von 300 € einbauen lassen. M ist in der Zeit zu Fuß gegangen, da er sich ein Mietauto nicht hätte leisten können. Ein Mietauto hätte ihn 900 € gekostet.
Sie sind der Anwalt des M.
1. M möchte wissen, ob er das Auto von D heraus verlangen kann. Zudem möchte er Ersatz für die Nutzungen, solange der D das Auto hatte.
2. Eigentlich hätte M doch lieber Geld von G, VAG und A, um seine Schulden bezahlten zu können. Auch hat er festgestellt, dass das zu Fuß gehen gut für seine Gesundheit ist.
Aufgaben:
I. Nehmen Sie gutachterlich Stellung und beantworten Sie alle aufgeworfenen Rechtsfragen.
II. Was würden sie ihrem Mandanten raten.
III. Welches Gericht wäre zuständig. Alle Städte haben ein LG und AG. M wohnt in Kiel, G, VAG in Flensburg und D, A in Lübeck?

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23.01.2015/3 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Gedächtnisprotokoll, Januar 2015, Schleswig-Holstein, ZI, Zivilrecht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2015-01-23 17:00:132015-01-23 17:00:13Zivilrecht ZI – Januar 2015 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein
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3 Kommentare
  1. Guest
    Guest sagte:
    24.01.2015 um 9:30

    Fast identisch in NRW- der G war selbständiger Betreiber eines Chauffeurdienstes und wurde von V-AG bestellt, um das Auto bei M abzuholen und zur Bank zu fahren.
    Keine Frage nach dem zuständigen Gericht.

    Antworten
  2. KH
    KH sagte:
    03.02.2015 um 16:08

    Fall nach BGH Urt. v. 13.12.2013, V ZR 58/13, JuS 2014, 840.

    Antworten
  3. bimbam
    bimbam sagte:
    03.02.2015 um 18:37

    Die (unbefugte) Weitergabe eines Fahrzeuges durch einen gewollten Fahrzeugüberbringer an einen Autohändler/Dritten, wie hier, könnte allerdings schon ein wenig nach Diebstahl in mittelbarer Täterschaft gemäß den §§ 242, 25 II StGB riechen, was von § 935 BGB erfasst sein könnte?

    Antworten

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