• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Zivilrecht Z I – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Zivilrecht Z I – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Mai 2012 in NRW gelaufenen Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
A ist seit 28 Jahren beanstandungsfrei bei der M-GmbH in Dortmund als Reinigungskraft beschäftigt, die ein Museum betreibt und deren Geschäftsführer und Direktor D ist. Am 12.01.2012 putzt A irrtümlich den Kalkfleck einer Kippenbergerinstallation weg und zerstört so das im Eigentum der M stehende Kunstwerk (800.000 Euro Schaden), was D noch am gleichen Tage durch Zufall auffällt. A beschwichtigt, sie habe freiwillig eine private Haftpflichtversicherung  geschlossen, die sicher für den Schaden aufkommen werde.
Einige Tage später stellt die Küchenhilfe H montags (06.02.12) einen Kassenfehlbestand (250 Euro) fest. Sie hatte jedoch am Samstag kurz vor Dienstschluss noch die Kasse geprüft. Am Sonntag war geschlossen. Samstags putzt gewöhnlich A dort. Der Verdacht fällt auf A. H will A nicht verpfeifen und entschließt sich schließlich aber doch am 10.02.12 D aufzuklären. Dieser kündigt daraufhin am 22.02.2012 nach Betriebsratsanhörung vom 15.02.2012, der sich nicht geäußert hat, der A fristlos, da diese nun nicht nur das Eigentum der M beschädigt habe, sondern auch unter dem Verdacht einer Straftat stehe. Gegen die Kündigung wendet sich A am 27.02.12 mit einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht Dortmund, nach der sie Feststellung des Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses begehrt. Erst in der Güteverhandlung am 16.03.2012 erfährt sie von den Verdächtigungen. Kurz darauf schließen M und A einen Gerichtsvergleich, wonach das Arbeitsverhältnis zum 29.02.2012 aufgelöst sei und A eine Abfindung i.H.v. 25.000 Euro erhalte, da M die A loswerden möchte und A das Geld gut gebrauchen kann. M zahlt trotz Fristsetzung der A von Anfang April – die Frist datiert zum 15.04.2012 – bis Ende April nur 5.000 Euro, da es dem Museum – so D – finanziell schlecht gehe.
Aufgabe 1: Schadensersatzansprüche der M gegen A wegen des Kunstwerks und in welcher Höhe?
Aufgabe 2: Wirksamkeit der Kündigung (unabhängig von Vergleich)?
Aufgabe 3: A tritt vom Vergleich zurück. Wirksamkeit des Rücktritts?
Aufgabe 4: Rechtsfolgen des unterstellten wirksamen Rücktritts hinsichtlich Gerichtsverfahren und Arbeitsverhältnis?

Print Friendly, PDF & Email
23.05.2012/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 2012, Examensreport, Mai, NRW, Z I, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-05-23 08:54:172012-05-23 08:54:17Zivilrecht Z I – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Sachverhalt der 1. ÖffRecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin Brandenburg
Zivilrecht Z II – Juli 2012- 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein, Hessen, Saarland
Zivilrecht II – April 2019 – NRW – 1. Staatsexamen
Strafrecht – November 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Hamburg
Zivilrecht ZIII – Mai 2016 – 1. Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZII – Juli 2016 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten
  • Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
  • Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten

Aktuelles, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Kausalität bei strafrechtlichen Erfolgsdelikten ist das Bindeglied zwischen Handlung und Erfolg. In Fallbearbeitungen liegt sie oft so unproblematisch vor, dass sie nicht einmal mehr erwähnt werden muss. Dies führt […]

Weiterlesen
09.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-09 16:18:422026-03-09 16:18:42Kausalitätsprobleme bei Erfolgsdelikten
Gastautor

Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung

Aktuelles, Arbeitsrecht, Uncategorized

Darf der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses „die Füße hochlegen“ und später den (Annahmeverzugs-) Lohn einstreichen oder muss er sich aus Rücksicht vor dem Arbeitgeber um ein neues Einkommen bemühen? Dieser […]

Weiterlesen
05.02.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-02-05 15:55:482026-02-06 07:30:39Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
Annika Flamme

Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGH-Klassiker, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden – das hat der BGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) entschieden. Die Abschleppfälle gehören […]

Weiterlesen
30.01.2026/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2026-01-30 16:26:482026-01-30 16:27:00Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen