• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Zivilrecht III – Februar 2018 – NRW – 1. Staatsexame...
Redaktion

Zivilrecht III – Februar 2018 – NRW – 1. Staatsexamen

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Rechtsgebiete, Zivilrecht

Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll zur Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens in NRW von Februar 2018. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen. Wir danken Katrin S. sehr herzlich für die Zusendung.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info.
 
Ausgangsfall
Der achtzigjährige E ist mit F verheiratet. Der volljährige S ist der einzige Sohn der F, sonst gibt es keine weiteren, insbesondere keine gemeinsamen Kinder. Als F schwer erkrankt, aber noch testierfähig ist, setzt E für beide ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Tesatement auf, dass die F sodann unterzeichnet.

„Wir, E und F, setzten einander gegenseitig zu Alleinerben ein.
Der S soll Schlusserbe werden.“
Düsseldorf, 23. Februar 2017

Nur kurze Zeit später, am 20.06.2017, verstirbt die F. Im August 2017 lernt E die gleichaltrige G kennen. Sie beschließen, ihren Lebensabend gemeinsam verbringen zu wollen. Zu diesem Zweck zieht E in das Haus der G ein. E und G renovieren das Haus und lassen es den Bedürfnissen des gehbehinderten E anpassen. E investiert dafür 30.000 Euro in die Renovierung. Auch nachdem er den Betrag überwiesen hat, ist er noch vermögend.
Als S davon hört, ist er wütend. Er stellt E zur Rede und sagt, das Geld stehe ihm zu und E könne nicht so einfach darüber verfügen. Das wiederum empört den E und veranlasst ihn dazu, der G mehrere Goldmünzen und Schmuck aus dem Nachlass der F zu schenken. G weiß von den Streitigkeiten zwischen E und S nichts.
Kurz darauf verstirbt E. Um nicht jeden Tag an die schöne Zeit mit ihm erinnert zu werden, schenkt die G den Schmuck ihrer Tochter T.
Als S von dem Verbleib des Schmucks und der Goldmünzen erfährt, will er diese wiederhaben. Er fragt einen Rechtsanwalt, ob ihm Ansprüche auf Herausgabe zustehen. Der ordnungsgemäß bevollmächtigte Rechtsanwalt fordert daraufhin die Goldmünzen von G heraus. Außerdem fordert er den Schmuck von G und von T heraus und verlangt Rückzahlung der 30.000 Euro. Er ist der Ansicht, E sei lediglich Vorerbe und S Nacherbe gewesen, weshalb ihm die Ansprüche zustehen. Jedenfalls habe er einen Anspruch auf Herausgabe des Schmucks auf § 2087 BGB analog. Dieser sei jedenfalls bei unwiderruflichen Testamenten entsprechend anwendbar.
Frage 1: Kann S von G die Goldmünzen aus § 985 BGB oder aus § 2087 BGB analog herausverlangen?
Frage 2:
a: Kann S von G den Schmuck aus § 2087 BGB analog herausverlangen?

b: Kann S von T den Schmuck aus § 2087 BGB analog herausverlangen?
Frage 3: Hat S gegen G einen Anspruch auf Rückzahlung der 30.000 Euro?
 
Abwandlung

Nach dem Tod des E beschließen die Tochter T der G und ihr Mann M, zu G in das Haus zu ziehen. Zu diesem Zweck investiert M 150.000 Euro in die Sanierung des Hauses. Im Gegenzug soll er ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Kurz nach dem Abschluss der Arbeiten verunglücken G und T mit dem Auto. T ist sofort tot, G verstirbt kurze Zeit später im Krankenhaus. Weil G noch kein Testament hatte, tritt ihr einzig verbliebener Erbe, Sohn W, als Alleinerbe ein. Er möchte von dem Wohnrecht des M nichts wissen. M verlangt daraufhin wenigstens Ausgleich seiner Investitionen in Höhe von 150.000 Euro.
Frage: Kann M von W Ausgleich seiner Investitionen verlangen?
Bearbeitervermerk: Es ist auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen einzugehen.

Print Friendly, PDF & Email
09.04.2018/1 Kommentar/von Redaktion
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2018-04-09 10:00:092018-04-09 10:00:09Zivilrecht III – Februar 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
1 Kommentar
  1. Peter Siemens
    Peter Siemens sagte:
    07.08.2018 um 17:51

    Kann es sein, dass Frage 2 jeweils § 2287 BGB analog meint?

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
  • Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Tim Munoz Andres

OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Zentrale Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB ist der Verstoß eines Schädigers gegen ein Schutzgesetz. Ob eine Norm dabei als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB […]

Weiterlesen
09.06.2026/0 Kommentare/von Tim Munoz Andres
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tim Munoz Andres https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tim Munoz Andres2026-06-09 09:31:222026-06-09 09:31:22OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
Jakob Brohl

Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich in seinem – als examensrelevant einzuordnenden! – Urteil vom 30.04.2026 (Az.: III ZR 165/24) mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit dem Eigentümer des Grundstücks gegen […]

Weiterlesen
21.05.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-05-21 13:45:322026-05-21 13:46:44Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen