• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Lerntipps2 > Fallbearbeitung und Methodik3 > In eigener Sache: Zitierfähigkeit von juraexamen.info
Tom Stiebert

In eigener Sache: Zitierfähigkeit von juraexamen.info

Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Startseite, Verschiedenes

Seit gut 2 ½ Jahren gibt es jetzt unser Angebot von juraexamen.info und sehr zu unserer Freude können wir stetig steigende Userzahlen erkennen. Dies bestätigt uns darin mit unserer Arbeit einen wichtigen und anerkannten Beitrag zur juristischen Ausbildung zu leisten.
Zunehmend wird unsere Seite aber nicht mehr allein von Examenskandidaten besucht, sondern auch von Studenten der unteren Semester. In diesem Zusammenhang rückt die praktische Frage in den Vordergrund, ob es möglich ist, Beiträge von juraexamen.info bspw. in Hausarbeiten zu zitieren.
 
Zitierfähigkeit?
Es geht also um die Frage, ob es sich bei den Artikeln auf juraexamen.info um zitierfähiges Material handelt. Gerade in juristischen Arbeiten ist hierbei ein wisschenschaftlicher Gehalt erforderlich, sodass ein Zitieren aus Skripten im Regelfall ausgeschlossen ist.
Wir verstehen uns selbst als „Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat“ und haben also den Anspruch auch bei unseren Beiträgen wissenschaftliche Standards zu beachten und qualitativ ansprechende Arbeit zu machen, die aber speziell auf unsere Leser als Zielgruppe zugeschnitten ist. Insofern haben wir viele Gemeinsamkeiten mit Ausbildungszeitschriften wie bspw. der JA oder JuS. Hauptunterschied ist nur, dass wir schneller auf aktuelle Entwicklungen, Urteile etc. reagieren können und dass wir eben nicht in gedruckter Form sondern kostenlos im Internet erscheinen.
Wir stellen also nicht nur feststehendes Wissen dar, sondern veröffentlichen auch viele Beiträge mit eigenem wissenschaftlichen Charakter. Zudem werden unsere Artikel auch nicht anonym veröffentlicht, sondern der Autor ist – mit Vor- und Nachnamen – bei jedem Artikel gut erkennbar.
 
Was heißt das im Einzelnen?
Grundsätzlich sind die Beiträge auf juraexamen.info also zitierfähig. Dabei gilt es aber folgendes zu beachten:

  • Zitieren könnt ihr selbstverständlich die Texte und die Bereiche, in denen der Autor eigene Ideen entwickelt und eigene wissenschaftliche Ansätze vertritt, wie also Urteilsanmerkungen, Beiträge zu aktuellen juristischen Themen etc.

Ein Beispiel hierfür ist Johannes Beitrag zur Veröffentlichung von Mailbox-Nachrichten.

  • Abzuraten ist hingegen davon, Aussagen zu zitieren, die nur ein Meinungsspektrum darstellen, ohne dass eine eigene wissenschaftliche Aussage damit verbunden ist. Zur Wiederholung und Examensvorbereitung sind diese Beiträge zwar sehr gut geeignet, zitiert werden sollten dazu aber eher die wichtigen Kommentare, Lehrbücher, Urteile etc.

Ein Beispiel hierfür ist Patricks aktueller Beitrag zur Rückwirkung

  • Ebensowenig sollte bei allgemein bekannten Aussagen und Definitionen auf uns verwiesen werden: Dass Wegnahme Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams bedeutet, mag zwar auch bei uns aufgeführt sein, wurde aber nicht von uns geprägt, sondern durch Rechtsprechung und Literatur entwickelt.

 
Zitierbeispiele
Abschließend wollen wir euch noch zeigen, wie ein ordnungsgemäßes Zitat von juraexamen.info auszusehen hat:
Es bietet sich folgender Aufbau an:
 

  • Traut, Kann der Bundespräsident die Veröffentlichung der Mailboxnachricht verhindern, https://juraexamen.info/kann-der-bundesprasident-die-veroffentlichung-der-mailbox-nachricht-verhindern/ (abgerufen am 9.1.2012).

 
Möglich ist auch folgende verlängerte Schreibweise:
 

  • Traut, Kann der Bundespräsident die Veröffentlichung der Mailboxnachricht verhindern, juraexamen.info v. 6.1.2012, https://juraexamen.info/kann-der-bundesprasident-die-veroffentlichung-der-mailbox-nachricht-verhindern/ (abgerufen am 9.1.2012).

 
Für welche Zitierweise sich entschieden wird, ist Geschmackssache und allenfalls von den Zitiervorschriften eurer Fakultät abhängig. Da wir feste Hyperlinks verwenden, bleibt die Adresse auch stets gleich, sodass die Beiträge auch nach längerer Zeit abrufbar bleiben. Es ist also dafür gesorgt, dass ein sicheres und genaues Zitieren möglich bleibt.
 
Zukünftig: Quartalszusammenfassung
Um euch aber das Zitieren noch weiter zu erleichtern und um die wichtigsten Beiträge noch besser verfügbar zu machen, planen wir zudem zukünftig Quartalszusammenfassungen zu erstellen. Diese unterscheiden sich dann von gedruckten Zeitschriften nur darin, dass sie allein online als pdf-Version verfügbar sind. Das Zitieren wird dadurch noch erleichtert werden, da man uns dann direkt als (Online)-Zeitschrift zitieren können wird.
 
Hinweis
Trotz des hier Gesagten kann es keine Garantie dafür geben, dass Zitate von juraexamen.info in der Hausarbeit anerkannt werden. Nicht etwa deshalb, weil wir die formellen Kriterien nicht erfüllen, sondern weil Zitate aus dem Internet bei (älteren) Professoren möglicherweise als nicht äquivalent zu bekannten und bewährten Quellen angesehen werden. Vermutlich wird sich dies aber in den nächsten Jahren ändern, schließlich wurden wir auch schon von juristischen Zeitschriften zitiert.

Print Friendly, PDF & Email
08.01.2012/0 Kommentare/von Tom Stiebert
Schlagworte: Hausarbeit, Jura, Wissenschaft, Zitierfähigkeit
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2012-01-08 13:41:212012-01-08 13:41:21In eigener Sache: Zitierfähigkeit von juraexamen.info
Das könnte Dich auch interessieren
Das „neue“ Kaufrecht 2022 – Teil 3: Der Lieferantenregress
Häufige Fehler in Klausuren (Teil 2) – Öffentliches Recht
Neues zum Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Fristsetzung?
Strafrechtsklausur in Reimen – Das Interview mit dem Dichter
In 5 Schritten zur erfolgreichen Klausur
Strafrecht – November 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
  • Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
  • BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung

Aktuelles, Arbeitsrecht, Uncategorized

Darf der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses „die Füße hochlegen“ und später den (Annahmeverzugs-) Lohn einstreichen oder muss er sich aus Rücksicht vor dem Arbeitgeber um ein neues Einkommen bemühen? Dieser […]

Weiterlesen
05.02.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-02-05 15:55:482026-02-06 07:30:39Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
Annika Flamme

Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGH-Klassiker, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden – das hat der BGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) entschieden. Die Abschleppfälle gehören […]

Weiterlesen
30.01.2026/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2026-01-30 16:26:482026-01-30 16:27:00Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
Gastautor

BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verfassungsrecht

Fällt eine Privatwohnung in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? Diese Frage hatte das BVerfG zu beantworten und wird hier von unserem Gastautor Jakob Wengenroth besprochen. Jakob studiert Rechtswissenschaften an der Universität […]

Weiterlesen
12.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-12 08:00:002025-12-15 15:16:46BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen