• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Öffentliches Recht3 > Baurecht4 > VGH Mannheim zum Mitentscheidungsrecht des Rates bei Erteilung einer B...
Dr. Christoph Werkmeister

VGH Mannheim zum Mitentscheidungsrecht des Rates bei Erteilung einer Baugenehmigung

Baurecht, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht
Der VGH Mannheim entschied vor Kürzerem (Urteil v. 09.03.2012, Az. 1 S 3326/11), dass der Gemeinderat in einer Gemeinde, die auch für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig ist, kein Mitentscheidungsrecht i.S.d. § 36 BauGB hat. Es komme in derartigen Fällen mithin auf die Organzuständig an, die im vorliegend entschiedenen Fall nach Gemeinderecht beim  (Ober-)Bürgermeister lag.
Die Entscheidung ist äußerst examensrelevant, da ein fehlendes Einvernehmen gemäß § 36 BauGB als Verfahrensfehler zur Rechtswidrigkeit einer erteilten Baugenehmigung führt. Sofern allerdings keine Pflicht nach § 36 BauGB besteht, ist das fehlende Einvernehmen indes gegenstandslos.
Organzuständigkeit nach Gemeinderecht
Der VGH führte zunächst aus, dass § 36 BauGB zwar bestimme, dass die Baugenehmigungsbehörde bei bestimmten Bauvorhaben im Einvernehmen mit der Gemeinde entscheide. Die betreffende Vorschrift sei nach einer Änderung der Rechtsprechung des BVerwG aus dem Jahr 2004 aber nicht anwendbar, wenn die Gemeinde zugleich die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige Behörde sei.

Die Frage, inwiefern der Gemeinderat über die Zu- oder Absage einer Baugenehmigung entscheiden kann, ergebe sich sodann aus dem jeweils einschlägigen Gemeinderecht. Regelmäßig seien dabei die Aufgaben der Baugenehmigungsbehörde in den Stadtkreisen und Großen Kreisstädten allein dem (Ober-)Bürgermeister  in eigener Zuständigkeit übertragen. Ein Mitwirkungsrecht des Gemeinderats sei regelmäßig nicht vorgesehen.

Gemeindliches Selbstverwaltungsrecht
Der VGH argumentiert zudem auf bundes- sowie landesverfassungsrechtlicher Ebene. Auch im Rahmen einer Klausur sollte dieser normenhierarchiche Aspekt berücksichtigung finden. Im Ergebnis führte der VGH hierzu jedoch aus, dass sich auch aus der Gewährleistung des nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts bzw. dem Äquivalent aus der Landesverfassung ein solches Beteiligungsrecht ebenso wenig ableiten lasse.
Das Fehlen eines landesrechtlichen Mitentscheidungsrechts höhle auch nicht die gemeindliche Planungshoheit aus. Denn der in der Gemeindeordnung niedergelegte Grundsatz des organfreundlichen Verhaltens verpflichte den (Ober-)Bürgermeister zumindest zur Information des für die Bauleitplanung zuständigen Organs. Er müsse dieses Organ über ein konkretes Bauvorhaben möglichst frühzeitig und vollständig informieren, so dass es gegebenenfalls mit einem Instrument der Bauleitplanung reagieren  könne (gemeint war hier etwa die Möglichkeit des Erlasses einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB bzw. ein Antrag auf Zurückstellung der Entscheidung über den Bauantrag nach § 15 BauGB).
Folglich kann sich der Gemeinderat im vorliegenden Fall nicht auf einen Verstoß gegen § 36 BauGB berufen

Print Friendly, PDF & Email
27.03.2012/6 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: § 36 BauGB, Bau, bauen, BauGB, BauO, Baurecht, Einvernehmen, Gemeinde, Gemeindeordnung, Gemeinderecht, GO
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-03-27 14:18:592012-03-27 14:18:59VGH Mannheim zum Mitentscheidungsrecht des Rates bei Erteilung einer Baugenehmigung
Das könnte Dich auch interessieren
Rezension: Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen, 4. Auflage 2011
VG Koblenz: Swimmingpool an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude nicht genehmigungsfähig
VG Wiesbaden: Hundepension in reinem Wohngebiet nicht zulässig
VG Frankfurt: Neues zum baurechtlichen Drittschutz: Landschaftsschutzverordnung schützt nicht Anwohnerrechte
Grundlagenwissen Baurecht für das Assessorexamen
VGH Mannheim zu § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB – Mobilfunkmast im Außenbereich
6 Kommentare
  1. AberratioIctus
    AberratioIctus sagte:
    27.03.2012 um 18:25

    „Die Entscheidung ist äußerst examensrelevant, da ein fehlendes Einvernehmen gemäß § 36 BauGB als Verfahrensfehler zur formellen Rechtswidrigkeit einer erteilten Baugenehmigung führt. “
    Auch wenn das gemeindliche Einvernehmen etwas „Formelles“ an sich hat, führt dessen Fehlen nicht zur formellen, sondern zur materiellen Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung – warum das so ist, verstehe ich aber auch nicht.

    Antworten
  2. Christoph Werkmeister
    Christoph Werkmeister sagte:
    29.03.2012 um 14:19

    @AbberatioIctus: Es handelt sich bei § 36 BauGB sehr wohl um Verfahrensrecht, so dass eine Prüfung im Rahmen der formellen Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung erfolgen sollte.
    Dies hat insbesondere zur Folge, dass § 45 Abs. 1 Nr. 5 VwVfG im Falle des Fehlens des gemeindlichen Einvernehmens Anwendung findet, wenn die Behörde ihre Genehmigung nachträglich erteilt (vgl. Bader/Ronellenfitsch/Schemmer, VwVfG, Stand: 01.01.2012, § 46, Rn. 48).
    § 46 VwVfG ist bei derartigen Verfahrensfehlern indes nicht anwendbar, da es sich bei § 36 BauGB um sog. absolutes Verfahrensrecht handelt. D.h. ein Verfahrensfehler in diesem Bereich ist immer beachtlich i.S.d. § 46 VwVfG.

    Antworten
  3. Christoph Werkmeister
    Christoph Werkmeister sagte:
    24.06.2012 um 11:37

    Ein weiteres aktuelles Urteil zu § 36 BauGB 
    https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA120601857

    Antworten
  4. Kontakt
    Kontakt sagte:
    24.06.2012 um 17:51

    https://www.peter.lautenschlaeger.de/?p=86
    VGHBW 1 S 3326/11 ist NICHT RECHTSKRÄFTIG. Der Fall liegr beim BVerwG.
    Mit freundlichen Grüßen Peter LautenschlägerStadtrat https://www.WeinheimPlus.deWeitere Kontaktmöglichkeiten : Rechtsanwaltskanzlei P. LautenschlägerHorazweg 469469 Weinheim https://www.lautenschlaeger.de Mobil : 0162 774 7773Festnetz : 06201 494244

    Antworten
  5. RA Peter Lautenschläger
    RA Peter Lautenschläger sagte:
    24.01.2013 um 21:00

    … also m.E. läufte es so : BVerwG 4 C 16.03 vom 19.08.2004 bestimmt in einem obiter dictum zum Innenrecht der Gemeinde : „Die Gefahr, dass der zustän­dige Rechtsträger ein Bauvorhaben über ihren Kopf hinweg genehmigt, be­steht nicht. Zwar ist vorstellbar, dass dann, wenn innerhalb der Gemeinde für die Erteilung der Baugenehmigung und die Erklärung des Einvernehmens verschiedene Organe zuständig sind, bei Wegfall des förmlichen Einverneh­mens eine Koordination unterbleibt und die Planungshoheit dadurch zu kurz kommt. Es ist aber Sache der Gemeinde selbst oder des Landesgesetzge­bers, durch nähere kommunalverfassungsrechtliche Regelungen dafür zu sorgen, dass die Belange der Planungshoheit hinreichend gewahrt bleiben.“
    Da weder Landesrecht, noch Bundesrecht die zuständigen Organe bestimmt (so auch VwBlBW 2011,136ff) ist es „Sache der Gemeinde“ in ihre hauptsatzung das zuständige Organ zu bestimmen. Im Zweifel ist das der Gemeinderat vgl. § 24 Abs. 1 S. 2 GemO-BW. Wenn der OB/BüM einer betroffenen Gemeinde seine Zuständigkeit behauptet, hat er das im Prozess zu beweisen.
    Die verfahrensrechtliche Frage lautet also : Wer bestimmt wie und wo welche Organe etc. zur Entscheidung nach welchen Verfahren berufen sind.
    Ach ja … VGH BW 1 S 3326/11 ist immernochnicht rechtskräftig (vgl. BVerwG 8 B 50.12).
    MfG
    P. Lautenschläger

    Antworten
  6. RA P. Lautenschläger
    RA P. Lautenschläger sagte:
    18.03.2013 um 16:05

    BVerwG 8 B 50.12 Beschluss vom 17.01.2013 (Nichtzulassung der Revision) zeigt fast wortgleich mit BVerwG 4 C 16.03, den Gemeinderäten in Gemeinden mit „identischer“ (eigener) unterer Bauaufsichtsbehörde (z.B. Große Kreisstadt) auf:
    „Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene Mitwirkung der Gemeinde dient der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit. Dieses Schutzes bedarf die mit der Baugenehmigungsbehörde identische Gemeinde nicht; denn sie kann den Zweck des Einvernehmens selbst erfüllen (Söfker, in: Ernst/Zin­kahn/Bielenberg, BauGB, § 36 Rn. 15). § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist auf das Verhältnis der Gemeinde zu der Baugenehmigungsbehörde eines ande­ren Rechtsträgers zugeschnitten. Die Gefahr, dass der zuständige Rechts­träger ein Bauvorhaben über den Kopf der Gemeinde hinweg genehmigt, be­steht nicht. Zwar ist vorstellbar, dass dann, wenn innerhalb der Gemeinde für die Erteilung der Baugenehmigung und die Erklärung des Einvernehmens verschiedene Organe (Behörden) zuständig sind, bei Wegfall des förmlichen Einvernehmens eine Koordination unterbleibt und die Planungshoheit da­durch zu kurz kommt. Es ist aber Sache der Gemeinde selbst oder des Lan­desgesetzgebers, durch kommunalverfassungsrechtliche Regelungen dafür zu sorgen, dass die Belange der Planungshoheit hinreichend gewahrt blei­ben. Aus Sicht des Bundesgesetzgebers bestand keine Veranlassung für die Einführung eines gesonderten Verfahrens zur internen Abstimmung zwi­schen verschiedenen Organen der Gemeinde; das Bundesrecht enthält inso­weit auch keine verfassungsrechtlichen Vorgaben (Urteil vom 19. August 2004 – BVerwG 4 C 16.03 – BVerwGE 121, 339 = Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 57 S. 12 m.w.N.). Der mit der Baugenehmigungsbehörde iden­tischen Gemeinde wird durch den Ausschluss des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zwar eine verfahrensrechtliche Position in vorprozessualen behördlichen Ge­nehmigungsverfahren vorenthalten. Daraus erwächst ihr jedoch kein recht­lich relevanter Nachteil, weil ihr die Befugnis, sich gegenüber der Wider­spruchsbehörde auf den Schutz der materiell-rechtlichen Planungshoheit zu berufen, nicht abgeschnitten wird (Urteil vom 19. August 2004 a.a.O. S. 344 bzw. S. 13 m.w.N.).“
    M.E. spricht auch der seit 2010 neu eingeführte § 54 Abs. 4 LBO-BW dafür, daß das „materielle Einvernehmen“ von Gemeinderäten der betroffenen Gemeinden erklärt werden kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Lautenschläger
    Rechtsanwalt und Diplom Jurist
    Rechtsanwaltskanzlei P. Lautenschläger
    Horazweg 4
    69469 Weinheim
    https://www.lautenschlaeger.de
    Mobil : 0162 774 7773
    Festnetz : 06201 494244

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen
  • Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder
  • Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht

Sind Gegendemonstrationen durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG geschützt? Und was ist dabei mit dem Schutz der Gegendemonstration? Diesen Fragen widmet sich unsere Gastautorin Amelie […]

Weiterlesen
10.12.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-10 08:00:002025-12-10 11:57:59Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen
Annika Flamme

Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Aktuelles, BGB AT, Examensvorbereitung, Für die ersten Semester, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein absoluter Klausurklassiker ist die schenkweise Übereignung von dinglich belasteten Grundstücken an beschränkt Geschäftsfähige, deren aufkommende Probleme nachstehend von unserer Autorin Annika Flamme erörtert werden. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang […]

Weiterlesen
16.11.2025/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2025-11-16 16:32:042025-11-18 09:49:48Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder
Marie-Lou Merhi

Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf

Aktuelles, Examensvorbereitung, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verfassungsrecht, Verschiedenes

„Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“. Dies verkündete die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als sie im Juli 2024 die COMPACT-Magazin GmbH öffentlichkeitswirksam verbot. Die Organisation sei […]

Weiterlesen
10.11.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-11-10 08:11:162025-11-10 13:53:46Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen