• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Öffentliches Recht3 > VerfG Brandenburg: Norm wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig
Dr. Christoph Werkmeister

VerfG Brandenburg: Norm wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig

Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Verfassungsrecht
Mit Beschluss vom 19.10.2012 (Az.: VfGBbg 31/11) entschied das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg über die Vereinbarkeit einer kommunalrechtlichen Regelung mit der respektiven Landesverfassung. Das Gericht stellte fest, dass die infrage stehende Norm des § 23 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot aus Art. 5 Abs. 2 S. 3 der Landesverfassung nichtig sei.
Divergierende Auslegung auf Landesebene

Interessant – und deshalb insbesondere relevant für anstehende mündliche Prüfungen – ist das Urteil deshalb, weil das brandenburgische Verfassungsgericht das landesverfassungsrechtliche Zitiergebot entgegen den althergebrachten Vorgaben auf bundesrechtlicher Ebene auslegte (siehe umfassender zum verfassungsrechtlichen Zitiergebot hier). Im zu entscheidenden Fall ging es nämlich um einen Verstoß gegen das Zitiergebot aufgrund von möglichen Eingriffen in die Berufsfreiheit (siehe zur Prüfung der Berufsfreiheit umfassend hier). Entsprechend den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG müssen von einem Gesetz ausgehende mögliche Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG nämlich in keiner Weise in ebendiesem Gesetz kenntlich gemacht werden. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ging dementgegen – zumindest auf landesverfassungsrechtlicher Ebene – davon aus, dass derartige Grundrechtseinschränkungen in einem Gesetz kenntlich zu machen seien.

Das Gericht führte hierzu aus, das Zitiergebot solle den Gesetzgeber immer dann warnen, wenn es um freiheitsverkürzende Gesetze gehe. Die Rechtsprechung des BVerfG, wonach das bundesrechtliche Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG bei der Berufsfreiheit nicht anwendbar sei, sei auf Eingriffe in die Berufsfreiheit aus Art. 49 Abs. 1 der brandenburgischen Landesverfassung nicht übertragbar. Eine derartige Auslegung verwundert, da der Wortlaut der fraglichen Norm des § 5 Abs. 2 S. 3 der Landesverfassung von Brandenburg mit dem des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG quasi identisch ist. Andererseits hat die sehr restriktive Auslegung des BVerfG des verfassungsrechtlichen Zitiergebots einiges an Kritik erfahren (siehe dazu auch hier), so dass eine divergierende Auslegung auf landesrechtlicher Ebene zumindest plausibel erscheint.
Verstoß gegen das Homogenitätsgebot?
Rechtstechnisch möglich ist eine derartige divergierende Auslegung von bundes- und landesverfassungsrechtlichen Rechtstermini jedenfalls. Dies ergibt sich aus der Regelung des Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG, wonach die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern nur den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen muss. Es besteht insofern keine Pflicht zu einem Gleichlauf der Regelungen von Bundes- und Landesverfassung (Stichwort: „Keine Pflicht zur Uniformität“). Das Grundgesetz fordert lediglich eine Homogenität zwischen Bundes- und Landesverfassung. Diese Homogenität ist im Falle einer extensiveren Anwendung des Zitiergebots ohne Weiteres gewahrt. Dies stellt insofern nämlich keinen Widerspruch zu den bundesverfassungsrechtlichen Demokratiegrundsätzen dar, sondern eher noch eine Erweiterung im Sinne von effektiverem Grundrechtsschutz.

Print Friendly, PDF & Email
29.10.2012/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Art. 19 GG, Grundrechte, Grundrechtsschutz, Landesverfassung, Zitiergebot
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2012-10-29 12:58:172012-10-29 12:58:17VerfG Brandenburg: Norm wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig
Das könnte Dich auch interessieren
Aktuelle examensrelevante verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
Schema: Individualverfassungsbeschwerde
Öffentliches Recht II – Oktober 2020 – Berlin/Brandenburg
Grundrechte: Die 30 wichtigsten Definitionen für Klausur und Examen
Karteikarte Versammlungsfreiheit; Art. 8 GG
Der Schutzbereich von Art. 13 Abs. 1 GG im Spiegel der Corona-Krise
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
  • Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Jakob Brohl

Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich in seinem – als examensrelevant einzuordnenden! – Urteil vom 30.04.2026 (Az.: III ZR 165/24) mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit dem Eigentümer des Grundstücks gegen […]

Weiterlesen
21.05.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-05-21 13:45:322026-05-21 13:46:44Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
Gastautor

Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Verträge zwischen Hotels und ihren Gästen sind in der Praxis wie auch in der Studienliteratur häufig anzutreffen. Studierende sehen sich regelmäßig mit verschiedenen Fragen konfrontiert. Welche Rechtsnatur ein solcher Vertrag […]

Weiterlesen
12.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-12 07:50:062026-05-12 07:50:06Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen