• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Lerntipps2 > Examensvorbereitung3 > Die Unireps sind im Kommen!
Samuel Ju

Die Unireps sind im Kommen!

Examensvorbereitung, Lerntipps

In der letzten Zeit hatten wir bereits in einigen Artikeln von den Streitigkeiten zwischen der Universität Göttingen und einem kommerziellen Jura Repetitorium berichtet. Im Juli hat das OVG Lüneburg in einem Eilverfahren beschlossen, dass der Widerspruch eines kommerziellen Repetitoriums gegen das von der Universität Göttingen erteilte Haus- und Werbeverbot aufschiebende Wirkung habe. Es erscheine zweifelhaft – so das OVG Lüneburg – ob der erlassene Bescheid der Universität ermessensfehlerfrei sei. Weiteres dazu im Artikel hier.
Unireps rühren kräftig die Werbetrommel
An manchen Unis mag das Jura Unirep bereits jetzt schon ein wesentlicher Bestandteil der Examensvorbereitung der Studenten sein. Doch es scheint, als ob sich derzeit die Fachbereiche einzelner Unis langsam darüber im Klaren werden, dass sie sich mehr für die Ausbildung den Jurastudenten einsetzen müssen. So wurde an der Uni Passau eigens ein Institut für Rechtsdidaktik gegründet. An der Uni Frankfurt wirbt der Studiendekan selbst fleißig für das Uni Repetitorium:

„In Hessen gibt es keine Studiengebühren – außer für Jurastudenten! Sie heißen zwar nicht so und kommen auch nicht Ihrer Universität zugute, aber fast alle Studierende unseres Fachbereichs bezahlen sie doch. Sie betragen rund 2.000 € und landen in den Kassen der kommerziellen Repetitoren. Haben Sie Interesse daran, diese 2.000 € zu sparen? Dann kommen Sie zu unserem neuen Examensprogramm.“

Uni Rep vs Kommerzielles Jura Repetitorium vs Examen (fast) ohne Rep
In der Tat ist es so, dass wohl mehr als 90 % kommerzielle Jura Repetitorien besuchen und dort viel Geld liegen lassen. Manche bezeichnen es als ein Geschäft mit der Angst der Studenten. Auf der anderen Seite war es wohl bis jetzt so, dass die Alternative „Uni Rep“ in den Augen vieler Examenskandidaten bis jetzt keine wirkliche Alternative war – sei es wegen der mangelnden Motivation der Dozenten oder der schlechten Aufbereitung der Materialien. Da sagen sich dann viele Studenten: „Lieber jetzt Geld bezahlen als später wegen einer schlechten Note kein Geld verdienen.“ Andere wiederum haben die Alternative „Examen ohne Rep“ bzw. „Examen fast ohne Rep“ für sich entdeckt. Jeder muss für sich das Richtige finden, doch es scheint, dass man sich an so manchen Unis in der nächsten Zeit auf jeden Fall einmal das Uni Rep anschauen sollte.
Lesenswerte Artikel zu diesem Thema:

  • Süddeutsche Zeitung: Jurastudium: Keine Geschäfte mehr mit der Angst
  • Erfahrungsbericht: Examen fast ohne Repetitor
  • Examensvorbereitung ohne Repetitor: Erfahrungsbericht I & Erfahrungsbericht II
  • Examensvorbereitung mit kommerziellem Rep: Erfahrungsbericht

Viel Erfolg bei Eurer Examensvorbereitung!

Print Friendly, PDF & Email
04.09.2010/0 Kommentare/von Samuel Ju
Schlagworte: Examen ohne Rep, Examen ohne Repetitorium, Jura Examensvorbereitung, Jura Repetitorium, Uni Rep, Uni Repetitorium Jura
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-09-04 10:04:152010-09-04 10:04:15Die Unireps sind im Kommen!
Das könnte Dich auch interessieren
OVG Niedersachsen: Kein Werbeverbot für kommerzielles Jura Repetitorium an Universität
Neuer Leitfaden zum Examen ohne Repetitor
Gastbeitrag: Examen ohne Repetitor
Gastbeitrag: Examen ohne Rep – Literaturliste
Gastartikel: Der erfolgreiche Verbesserungsversuch
Zwischenprüfung und jetzt?
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Sind §§ 160, 271 StGB gesetzliche Ausprägungen der mittelbaren Täterschaft, sodass Gutgläubigkeit des Vordermanns nötig ist?
  • Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern
  • Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Jakob Brohl

Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

AGB-Recht, Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 16.04.2026 (Az: III ZR 152/25) mit der Frage befasst, ob Restguthaben auf einem Netflix-Account bis zu dessen vollständigen Verbrauch die Kündigung des […]

Weiterlesen
20.04.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-04-20 20:34:472026-04-20 20:34:47Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern
Gastautor

Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gehört zu den absoluten Klausurklassikern aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Eng mit dieser Thematik verknüpft ist das Problem der Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung […]

Weiterlesen
07.04.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-04-07 14:51:412026-04-07 14:51:41Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
Gastautor

Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Wer zivilrechtliche Examensklausuren schreibt, kommt am Deliktsrecht kaum vorbei – besonders der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB ist ein Klassiker. Mit der zunehmenden Popularität von Mountainbike-Flow-Trails stellen sich […]

Weiterlesen
30.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-30 08:11:242026-03-30 09:25:59Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen