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Schlagwortarchiv für: Zivilrecht 2014

Redaktion

Zivilrecht ZIII – Mai 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vorliegend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der dritten gelaufenen Klausur im Mai 2014 im Zivilrecht in NRW. Vielen Dank dafür an Olaf. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt

Der stets äußerst zuverlässige T ist seit 2005 bei der W GmbH beschäftigt. Dabei handelt es sich um einen Partyservice mit 4 Arbeitnehmern.
An einem Morgen unternimmt T eine Liefertour und hält an einer Ampel. Aus leichtester Unachtsamkeit rollt er weiter und fährt auf den vor ihm stehenden Wagen des H auf.
H begutachtet den Schaden und verlangt von T ein Schriftstück zu unterzeichnen, wonach T alle Schuld auf sich nimmt und für den Schaden aus dem Unfall aufkommt. T unterschreibt, da er in Eile ist.
Aufgrund des Unfalls kommt er erst um 10:05 Uhr bei der Sparkasse Krefeld an, zu der er Schnittchen liefern sollte. Diese waren für einen Empfang gedacht, der von 9 bis 10 Uhr stattfand. Dies war mit W explizit abgesprochen.  Alle Gäste waren bereits wieder weg, weshalb die Sparkasse die Annahme der Schnittchen verweigerte.
Daher brachte T die Schnittchen im Wert von 1000 zur Krefelder Tafel zur kostenlosen Ausgabe an Bedürftige, da er sonst keine Verwendung dafür sah.
C, alleiniger Geschäftsführer der W, weiß bereits durch H von dem Unfall Bescheid, welcher C angerufen hat und ihm mitgeteilt hat, dass er von T und W 1000 für die Reparaturkosten verlange (was dem tatsächlichen Aufwand entspricht) und 500 für eine Kernspintomographie. Letztere wurde durchgeführt, um eine Kopfverletzung auszuschließen, die jedoch letzten Endes nicht vorlag (und wofür es objektiv auch keinen Anhaltspunkt gab).
C verlangt Wiedergutmachung durch T. Er fordert 1000 für die Schnittchen und 1000 aufgrund einer immer von ihm verwendeten Vertragsklausel, welche auch im von T unterzeichneten Arbeitsvertrag steht:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer 1000 Vertragsstrafe, sollte es aufgrund seines Verschuldens zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden kommen. Unfälle mit dem Auslieferungs-LKW gelten zudem als wichtiger Grund im Sinne des 626 BGB.
Im Übrigen erklärt C, dass T mit sofortiger Wirkung gekündigt ist. Er übergibt T sogleich ein von ihm unterzeichnetes Kündigungsschreiben. Darin heißt es, T hätte die Schnittchen nicht weggeben dürfen (auch wenn T erwidert – was zutrifft – das diese sonst hätten weggeschmissen werden müssen). Des Weiteren werfe der Unfall ein schlechtes Licht auf W und sei kostspielig, auch wegen der Schäden am LKW.
  1. Ist T verpflichtet, 1500? an H zu zahlen?
  2. Ist W verpflichtet, 1500? an H zu zahlen?
  3. Ist T mit Blick auf die Schnittchen verpflichtet, 1000? an W zu zahlen?
  4. Ist T aus der von C angeführten Vertragsklausel verpflichtet, weitere 1000? an W zu zahlen?
  5. Unterstellen Sie (unabhängig von Ihrem vorherigen Ergebnis), dass der T verpflichtet ist, 1500? an den H zu zahlen. Hat T Ersatzansprüche gegen W?
  6. Ist die von C erklärte fristlose Kündigung wirksam?
Bearbeitervermerk: SGB VII ist nicht zu prüfen!
28.05.2014/2 Kommentare/von Redaktion
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-05-28 10:00:422014-05-28 10:00:42Zivilrecht ZIII – Mai 2014 – 1. Staatsexamen NRW

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