• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Winnenden

Schlagwortarchiv für: Winnenden

Zaid Mansour

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz hat keinen Erfolg

Lerntipps, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Verfassungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat drei gegen das geltende Waffenrecht erhobene Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, 2 BvR 1645/10 vom 23.01.2013). Die Beschwerdeführer rügten eine Verletzung ihres Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) durch gesetzgeberisches Unterlassen, da das Waffengesetz tödliche Schusswaffen für den Schießsport erlaube bzw. deren Gebrauch nicht ausreichend einschränke. Der Gesetzgeber habe nach Ansicht der Beschwerdeführer damit gegen seine grundgesetzliche Schutzpflicht vor Gefahren missbräuchlicher Verwendung von Schusswaffen verstoßen. Das geltende Waffenrecht biete – ausweislich diverser Mordserien in den vergangenen Jahren – keinen ausreichenden Schutz der Allgemeinheit.

Weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Das Bundesverfassungsgericht führt zunächst mit Blick auf seine ständige Rechtsprechung aus, dass sich der Gewährleistungsgehalt des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe erschöpft, sondern auch eine staatliche Schutzpflicht für das geschützte Rechtsgut enthält, deren Vernachlässigung grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde beanstandet werden kann. Diese Schutzpflicht gebiete es, dass der Staat „sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben“ stellt und es vor etwaigen rechtswidrigen Eingriffen Dritter bewahrt. Dem Gesetzgeber kommt bei der Erfüllung seiner Schutzpflicht allerdings ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, so dass betroffene Entscheidungen nur einer eingeschränkten (verfassungs)gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Eine Verletzung der Schutzpflicht kann vom Bundesverfassungsgericht also, v.a. mit Blick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung, nur dann festgestellt werden, wenn „die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen“.

Waffengesetz stellt keine Schutzpflichtverletzung dar

Vor dem Hintergrund dieser Prämisse konnte das Bundesverfassungsgericht – zu Recht – keinen Verstoß gegen die grundgesetzliche Schutzpflicht feststellen. Angesicht der durchaus strengen Kriterien für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (siehe dazu hier) und etlicher weiterer Sicherungspflichten von Waffenbesitzern, wie das strafbewehrte Überlassungsverbot von Waffen an nicht berechtigte Personen (§ 36 WaffG) sowie Munitions- und Waffenaufbewahrungspflichten, kann eine gesetzgeberische Schutzpflichtverletzung im oben dargelegten Sinne nicht festgestellt werden.

 

18.02.2013/2 Kommentare/von Zaid Mansour
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Zaid Mansour https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Zaid Mansour2013-02-18 09:00:282013-02-18 09:00:28BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz hat keinen Erfolg

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder
  • Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf
  • Praktikum am Landgericht Bonn

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Annika Flamme

Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Aktuelles, BGB AT, Examensvorbereitung, Für die ersten Semester, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein absoluter Klausurklassiker ist die schenkweise Übereignung von dinglich belasteten Grundstücken an beschränkt Geschäftsfähige, deren aufkommende Probleme nachstehend von unserer Autorin Annika Flamme erörtert werden. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang […]

Weiterlesen
16.11.2025/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2025-11-16 16:32:042025-11-18 09:49:48Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder
Marie-Lou Merhi

Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf

Aktuelles, Examensvorbereitung, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verfassungsrecht, Verschiedenes

„Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“. Dies verkündete die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als sie im Juli 2024 die COMPACT-Magazin GmbH öffentlichkeitswirksam verbot. Die Organisation sei […]

Weiterlesen
10.11.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-11-10 08:11:162025-11-10 13:53:46Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf
Gastautor

Praktikum am Landgericht Bonn

Aktuelles, Alle Interviews, Interviewreihe, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Amelie Pühler veröffentlichen zu können. Die Autorin studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über ihr absolviertes Pflichtpraktikum am Landgericht Bonn. Nach […]

Weiterlesen
04.11.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-11-04 18:18:532025-11-10 13:37:23Praktikum am Landgericht Bonn

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen