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Schlagwortarchiv für: Verdachtskündigung Pfandbon

Samuel Ju

Emmely macht jetzt erst einmal fast 4 Monate lang Urlaub

Arbeitsrecht

Wie die Bild berichtet, macht unsere berühmte „Emmely“ jetzt erst einmal vier Monate Urlaub. Nach Aufhebung der Kündigung durch den BAG nun also der Urlaub.

Benedikt Hopmann, Rechtsanwalt von „Emmely“, sagt: „Meine Mandantin hat einen Urlaubsanspruch aus den vergangenen zweieinhalb Jahren, den sie jetzt nimmt. Wegen der ungerechtfertigten Kündigung kann sie den Urlaub nachträglich nehmen. Der Urlaub geht vom 23. August bis zum 14. Dezember.“

Für den Fall, dass ein Prüfer treuer Bild-Leser ist und sich durch den Artikel veranlasst sehen sollte, in der mündlichen Prüfung Einzelheiten zum Emmely-Fall und zur Verdachtskündigung abzufragen, hier noch einmal die examensrelevanten Artikel dazu:
BAG: „Emmely“ siegt vor dem Bundesarbeitsgericht
BAG: Der Fall Emmely – Kündigung wegen einer Bagatelle i.H.v. 1,30 Eur – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG?

07.09.2010/0 Kommentare/von Samuel Ju
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-09-07 16:40:562010-09-07 16:40:56Emmely macht jetzt erst einmal fast 4 Monate lang Urlaub
Dr. Christoph Werkmeister

BAG: „Emmely“ siegt vor dem Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrecht, Zivilrecht

Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, weil nur eine „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ vorliege, hieß es zur Begründung. Das in 30-jähriger Mitarbeit erworbene Vertrauen könne durch eine einmalige und geringe Verfehlung „nicht aufgezehrt“ werden.
Mit dieser Aussage revidierte das Bundesarbeitsgericht die harte Linie, die es in seit Jahrzehnten vertreten hat und die besagte: Ein Diebstahl, egal, wie gering der Vermögensschaden auch sein mag, rechtfertigt grundsätzlich eine fristlose Kündigung, selbst wenn der Mitarbeiter schon lange Jahre Dienst bei seinem Arbeitgeber tut.
Quelle: https://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-18584/grundsatzurteil-emmely-siegt-vor-dem-bundesarbeitsgericht_aid_517809.html
Prüfungstechnisch ist die Frage der Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung bei der Subsumtion des zentralen Merkmals zu verorten: dem wichtigen Grund, § 626 BGB, vgl. auch § 314 BGB. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist nach stRspr des BAG in zwei Schritten zu prüfen:

  • Erst ist die Frage zu erörtern, ob der Sachverhalt geeignet ist „an sich“, also generell einen wichtigen Grund darzustellen. Dies würde man bei einer Straftat bejahen, auch wenn sie noch so gering ist.
  • Dann ist in einem zweiten Schritt eine konkrete Abwägung der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberinteressen vorzunehmen. hierbei kann man dann eben bspw. die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Schadensausmaß, Grad des Vertrauensverlusts etc. berücksichtigen.
10.06.2010/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2010-06-10 16:29:372010-06-10 16:29:37BAG: „Emmely“ siegt vor dem Bundesarbeitsgericht

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