Spiegel Online berichtet, wie ein 50jähriger Mann aus München einer brutalen Attacke von S-Bahn-Schlägern erlag. Gegen die beiden festgenommenen Schläger wird wegen versuchten Mordes ermittelt.
Abgesehen von der grotesken Sinnlosigkeit einer solchen Tat konnte es sich mir nicht ganz erschließen, warum nur wegen versuchten Mordes ermittelt wird. Ich persönlich würde in einem solchen Fall eher an § 227 StGB denken, wobei der Unmittelbarkeitszusammenhang hier ohne Probleme zu bejahen wäre (sogar nach der sog. Lethalitätstheorie, nach der die jeweilige Körperverletzung unmittelbar in die Todesfolge umschlagen muss).
Die erschreckende Tat zeigt, dass nicht nachvollziehbare Gewalttaten einen regelmäßigen Bestandteil unseres Gesellschaftsbildes darstellen. Insofern schätze ich mal, dass in rechtspolitischer Hinsicht eine Verschärfung des JGG bzw. der öffentlich-rechtlichen Überwachungsmöglichkeiten wieder einmal aufkochen könnten.