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Schlagwortarchiv für: Seminararbeit

Simon Mantsch

Zehn goldene Regeln für die Anfertigung einer juristischen Seminararbeit

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Lerntipps, Schwerpunktbereich, Startseite, Verschiedenes

An der Anfertigung einer juristischen Seminararbeit kommen Studierende der Rechtswissenschaft nicht vorbei. Der Respekt vieler vor dieser Leistung ist kaum überhörbar, was vornehmlich an der Eigenart der Seminararbeit im Vergleich zu den sonst zu erbringenden Leistungen während des Studiums liegen dürfte. Verlangt wird eben nicht die über Jahre hinweg erprobte gutachterliche Auseinandersetzung mit einer Fallfrage, sondern – so zumindest im Regelfall – die Aufarbeitung einer abstrakten Rechtsfrage. Doch ist dies kein Grund zur Sorge, denn bereits mit der Einhaltung wissenschaftlicher Arbeitstechnik, die auch für viele künftige Berufsbilder studierter Juristinnen und Juristen schlicht unersetzlich ist, lässt sich viel erreichen. Und auch die zumindest oftmals überdurchschnittlichen Noten dürften den anfänglichen Respekt etwas abmildern. Dem Ziel, selbst auch eine überdurchschnittliche Seminarleistung zu erbringen, sollen die nachstehenden „zehn goldenen Regeln für die Anfertigung einer juristischen Seminararbeit“ dienen.

1. Gewinnen eines ersten Überblicks über die Thematik

Das vom Aufgabensteller ausgegebene Thema der Seminararbeit erschöpft sich überwiegend in der Nennung einer bloßen Überschrift. Weitergehende Hinweise gibt es regelmäßig nicht. Dies mag anfangs überfordernd wirken, eröffnet jedoch wissenschaftlichen Betätigungsspielraum für eigene Schwerpunktsetzung. Allzu große Sorge bei fehlenden Vorkenntnissen zum konkreten Thema sollten Studierende derweil nicht haben: Es entspricht dem Wesen einer Seminarleistung, sich über einen längeren Zeitraum mit einer unbekannten Sachfrage beschäftigen zu müssen. Gerade deshalb empfiehlt sich vor dem Einstieg in die vertiefte Recherche die Gewinnung eines ersten groben Überblicks über die Thematik. Wie man einen solchen gewinnt, hängt maßgeblich von der konkreten Aufgabenstellung ab. Bei einer Entscheidungsbesprechung empfiehlt sich – wie sollte es auch anders sein – zunächst ein Blick in die in Rede stehende Entscheidung. Sollte als Thema demgegenüber eine Frage aufgeworfen sein, die einen Streitstand zu einer genau genannten Rechtsnorm betrifft, ist der Blick in eine Kommentierung zu eben jener Rechtsnorm der richtige Schritt.

Beide Varianten entsprechen jedoch nicht dem Regelfall eines Seminarthemas. Ganz überwiegend wird das Thema nur abstrakt umrissen sein und weder einen Bezug zu einem einzelnen Urteil oder einer einzelnen Norm erkennen lassen. Gerade derartige Themen können eine gewisse Orientierungslosigkeit auslösen, weil nicht klar scheint, was vom Aufgabensteller gewollt ist. In diesem Fall kann selbst eine anfänglich Google-Suche erste Ängste beseitigen. Dies zwar nicht mit der Zielsetzung, hochqualitativer und zitierfähiger Literatur zu finden, wohl aber dazu, um das Thema besser einordnen zu können. Selbsterklärend gilt dies in besonderem Maße für Themen mit Aktualitätsbezug. Hat man zumindest grob verstanden, worum es geht, empfiehlt sich für die anfängliche juristische Aufarbeitung der Sprung in die juristischen Datenbanken wie beckonline und juris. Besonders aktuelle Zeitschriftenaufsätze mit Bezug zum Seminarthema können hilfreich sein, sich dem Thema schrittweise zu nähern, zeigen sie doch oft, „wo der Schuh drückt“. Schließlich liegt auch ihnen die Erörterung einer abstrakten Rechtsfrage zugrunde. Gegenüber Kommentarliteratur haben sie somit den Vorteil, sich nicht punktuell mit einer Einzelnorm, sondern vielmehr normübergreifend mit einer Rechtsfrage auseinanderzusetzen.

2. Umfassende Literatur- und Rechtsprechungsrecherche

Ist der erste Überblick gewonnen, steht die umfassende Literatur- und Rechtsprechungsrecherche an. Bei Korrekturen fällt dabei allzu oft auf, dass sich Studierende ausschließlich mit Standardliteratur auseinandergesetzt haben. Das ist ärgerlich und vor allem auch vermeidbar, da es selbigen durch umfassende beckonline- und juris-Zugänge nebst den sehr umfassenden örtlichen Bibliotheksbeständen ohne Weiteres offen stünde, den Blick auch auf andere Literaturwerke zu weiten. Studierende tun daher gut daran, dem Aufgabensteller nicht schon bei Sichtung des Literaturverzeichnisses den Eindruck zu vermitteln, dass ausschließlich mit beckonline gearbeitet worden ist. Leider fällt aber dennoch immer wieder auf, dass juris (zu) oft vermieden wird. Zu Unrecht, da beckonline und juris Zugang zu unterschiedlichen Zeitschriften, anderen Kommentaren und anderen Gerichtsentscheidungen ermöglichen – man ist also gut beraten, von diesen Zugangsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Eine umfassende Auswertung der Literatur macht es dabei zugleich erforderlich, nicht allein online abrufbare Literaturquellen und Rechtsprechung auszuwerten. Insbesondere der Zugang zu wissenschaftlich wertvollen Monografien wie Promotions- und Habilitationsschriften oder eben auch zu vielen Festschriftbeiträgen erfordert oft noch den Gang in die örtlichen Universitäts- oder die jeweiligen Institutsbibliotheken.

Ein den Studierenden im Kontext der Literatur- und Rechtsprechungsrecherche oftmals unterlaufender Fehler besteht darin, dass Literaturfundstellen und Gerichtsentscheidungen aus dem jeweiligen Zeitkontext gerissen werden. So sind Literaturfundstellen und Rechtsprechung aus dem Jahr 2000 zur Auslegung eines Tatbestandsmerkmals des erst 2023 in kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) nur bedingt und oftmals auch gar nicht aussagekräftig. Ist man hier anderer Meinung und hält die zur alten Rechtslage getroffenen Aussagen auch unter Zugrundelegung der neuen Rechtslage für bestandskräftig, so bedarf dies zwangsläufig einer Begründung. Und auch ohne Änderung der Rechtslage sollte bei der Heranziehung älterer Gerichtsentscheidungen als Nachweis für eine fortbestehende Rechtsprechungslinie sichergestellt sein, dass zwischenzeitlich keine Rechtsprechungsänderung stattgefunden hat. Ein Nachzeichnen der Rechtsprechungsentwicklung ist daher unumgänglich.

3. Erstellen einer Gliederung mit passenden Überschriften

Nachdem durch die Literatur- und Rechtsprechungsrecherche erkannt wurde, wo die Probleme liegen, auf die es in der Seminararbeit einzugehen gilt, empfiehlt sich die Erstellung einer Gliederung. Gedanklich wird sich jede Seminararbeit in einen Einleitungsteil, einen Hauptteil und einen Schlussteil gliedern lassen. Dennoch sollte von wenig aussagekräftigen Überschriften wie „Einleitung“, „Hauptteil“ und „Schluss“, die den Charakter eines Schulaufsatzes nicht wirklich von sich weisen können, abgesehen werde. Der Leser soll bereits durch aussagekräftige Überschriften durch die Arbeit geführt werden. Die Erkenntnis, dass nach einleitenden Worten und der Hinleitung zum Thema nun der „Hauptteil“ beginnt, ist wenig ergiebig. Aus demselben Grund ist auch von „Unterüberschriften“ ohne nennenswerten Aussagegehalt abzusehen. Sinnvoller sind „inhaltliche“ Überschriften, die dem Leser offenbaren, welcher Frage sich der nachfolgende (Unter-)Abschnitt widmet. Die Anlehnung der Seminararbeit an den Aufbau eines wissenschaftlichen Aufsatzes kann hilfreich sein. Auch ein solcher führt den Leser in einem einleitenden Abschnitt zum Thema hin, geht sodann auf die umstrittenen Problemfelder und die hierzu vertretenen Ansichten ein und kommt in einer Schlussredaktion zu einem Ergebnis. Die bei Studierenden allseits beliebten Überschriften „Einleitung“, „Hauptteil“, „Schluss“, „Herrschende Literaturansicht“ und „Ansicht der Rechtsprechung“ sucht man in wissenschaftlichen Aufsätzen jedoch vergeblich. Man sollte es ihnen in der Seminararbeit gleichtun.

Durch Überschriften in verschiedenen Gliederungsebenen und einfache Absätze muss die Arbeit auch optisch unterteilt werden. Beginnt ein neuer gedanklicher Abschnitt, sollte in der richtigen Gliederungsebene eine Zwischenüberschrift gesetzt werden. Beginnt nur ein neues Argument, genügt ein einfacher Absatz. Eine Faustformel, wie viele Gliederungsebenen und wie viele Absätze erforderlich sind, gibt es nicht. Es sollte jedoch davon abgesehen werden, den Text durch zu viele Überschriften und Absätze nach jedem Satz künstlich zu zerreißen. Ebenso verfehlt ist es aber, seine Ausführungen seitenlang ohne optische Unterteilung herunterzuschreiben. In beiden Fällen kann der Leser nur schwer folgen.

4. Fokussierung auf das Thema

Eine qualitativ gute Arbeit qualifiziert sich ferner dadurch, dass sie durchgehend einen engen Themenbezug aufweist und sich nicht in allgemeinen Ausführungen verliert. Wer sich etwa in seiner Seminararbeit der „Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote in AGB“ zuzuwenden hat, muss nicht ausufernd erklären, was eine AGB ist und welche Kontrollmechanismen das BGB für diese vorsieht. Studierende sollten bei ihrer Seminararbeit immer die Adressatenorientierung im Hinterkopf behalten: Die Seminararbeit richtet sich an ein Fachpublikum. Allgemeine Ausführungen, die im Sinne eines „Allgemeinen Teils“ vorangestellt werden und im „luftleeren Raum“ schweben, sind vollkommen obsolet. Soweit aber zum Verständnis oder zur Lösung eines Problems der Rekurs auf allgemeine Grundätze (im obigen Beispiel also zum AGB-Recht) notwendig ist, können entsprechende Ausführung natürlich gemacht werden. Auch dann sind sie aber nicht im Sinne eines „Allgemeinen Teil“ voranzustellen, sondern vielmehr an gegebener Stelle in die Argumentation einzuarbeiten.

5. Richtige Schwerpunktsetzung und übergreifendes Konzept als Zielsetzung

Die Zielsetzung der Seminararbeit muss in der Entwicklung eines problemübergreifenden Gesamtkonzepts liegen (Stichwort: „roter Faden“). Auch wenn sich jedes Seminarthema in verschiedene Einzelprobleme zerlegen lässt, genügt es nicht, die Einzelprobleme ohne Weiteres aneinanderzureihen. Vielmehr gilt es, der Seminararbeit durch eine eigenständige Strukturierung der Einzelprobleme einen übergreifenden Ansatz zu verleihen, der sich dadurch auszeichnet, dass er in sich schlüssig ist und das gesamte Themenfeld abdeckt. Der Schwerpunkt sollte dabei auf denjenigen Fragestellungen liegen, die noch nicht ausdiskutiert sind und wissenschaftlichen Forschungsbedarf offenbaren. Hinweise, wo sich derartige Fragestellungen auffinden lassen, können sich oftmals aus aktuellen Gesetzgebungsvorhaben oder wissenschaftlichen Diskussionen im Anschluss an ein höchstrichterliches Urteil ergeben. Auch deshalb empfiehlt sich oftmals der eingangs geschilderte Themeneinstieg mit etwas stumpf anmutenden Google Suchanfragen, die auf entsprechende Tagespresse aufmerksam macht, oder der Einstieg mit aktuellen wissenschaftlichen Zeitschriftenbeiträgen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Studierende dabei auf den „richtigen Pfad“ der aktuellen Problemfelder stoßen ist weitaus höher als bei der Lektüre alter Rechtsprechung. Letzterer soll damit aber keinesfalls die Bedeutung abgesprochen werden – zur Lösungsfindung auch der aktuellen Probleme kommt ihr fast immer eine beachtliche Bedeutung zu.

6. Die „wissenschaftliche Leistung“: Aufbau von Argumentationssträngen und Herausbildung einer eigenen Meinung

Dass die Studierenden im Rahmen der Bearbeitung von Problemstellungen mit verschiedenen Ansichten zu verschiedenen Streitständen konfrontiert werden, dürfte ihnen nicht neu, sondern auch aus bisher bekannten gutachterlichen Ausführungen im Rahmen von Klausuren und Fallhausarbeiten bekannt sein. Dennoch sollte die selbständig vorzunehmende, vertiefte Auseinandersetzung mit einer abstrakten Rechtsfrage, die vielen in dieser Form dann eben doch neu sein dürfte, zum Anlass genommen werden, überzeugende Argumentationsstränge aufzubauen. Gewiss unzureichend ist es, fremdes Wissen aneinandergereiht und wenig reflektiert wiederzugeben. Es geht keinesfalls darum, den Inhalt einzelner Gerichtsentscheidungen oder Zeitschriftenbeiträge zusammenzufassen, um anschließend zu resümieren, was davon nun überzeugend oder auch weniger überzeugend ist. Geschuldet wird eine wissenschaftliche Leistung und kein nur referierender Beitrag. Aufzählungen dergestalt, dass erst die „eine Meinung“, dann die „andere Meinung“ und zuletzt die „herrschende Meinung“ wiedergegeben wird, sollten daher unbedingt vermieden werden. Eine solche, dann doch recht stumpf anmutende Aufzählung, erweist als schlicht unwissenschaftlich. Studierende sollten mit juristischen Auslegungsmethoden arbeiten und davon ausgehend Meinungsblöcke bilden, die sich ggf. wiederum in Unteransichten unterteilen. Etwaige Unterschiede zwischen der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung und der Literatur sollten ebenso herausgearbeitet werden, wie die Gründe, die zu der jeweiligen Ansicht führen. Auch hierbei sollten Entscheidungen und Literaturquellen in ihrem jeweiligen Zeitkontext betrachtet werden, um Überlegungen dergestalt anstellen zu können, welche Bestandskraft die vorgetragenen Argumente auch unter Geltung einer nunmehr veränderten Rechtslage etc. haben können. Auf diesen Überlegungen aufbauend muss eine Gewichtung der vorgetragenen Argumente zum Ausdruck kommen, die schließlich in der Herausbildung einer eigenen Meinung mündet. Gerade hier bekommen die Studierenden die Möglichkeit, Systemverständnis und Judiz zu beweisen. Gefordert wird insoweit schließlich eine juristisch fundierte Stellungnahme, die auch begründet wird – entweder durch Bildung eigener, bisher nicht vorgetragener Argumente, zumindest aber durch Fortführung der in Literatur und Rechtsprechung bereits geäußerten Argumente. Gern gesehen und für den Diskurs wertvoll sind zudem auch Vergleiche mit ähnlich gelagerten Problemen und den hierzu vertretenen Ansichten. Womöglich lassen ich hieraus Schlussfolgerungen ziehen, um einem Wertungswiderspruch zu entgehen.

7. Umfassendes Literaturverzeichnis

Die Visitenkarte einer gelungenen Seminararbeit ist auch ein umfassendes Literaturverzeichnis, mit dem direkt zu Beginn gezeigt wird, welch ausführliche Literaturrecherche betrieben oder auch nicht betrieben worden ist. Aufgelistet gehören alle genutzten Literaturquellen, alphabetisch sortiert nach Familiennamen des Autors bzw. der Autoren. Eine Unterteilung nach Werktypen ist nicht zwangsläufig angezeigt und wohl auch eher unüblich. Soweit nicht aufgrund einer bestimmten Formulierung oder eine nur in einer Altauflage vertretene Meinung rekurriert wird, sollte ausschließlich die jeweils aktuelle Auflage zitiert werden.

Zu beachten sind stets werktypische Besonderheiten. So sind bei Kommentaren die Namen der Herausgeber und Begründer, der Titel des Gesamtwerks, ggf. der verwendete Band und die Auflage mit Jahr und Verlagsort zu nennen. Hinzu kommt ein Klammerzusatz, mit dem die Zitierweise jenes Kommentars in den Fußnoten zum Ausdruck gebracht wird (z.B. Richardi, Reinhard (Hrsg.), Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, 17. Aufl., München 2022 (zit.: Richardi/Bearbeiter, 17. Aufl.). Beiträge aus Festschriften werden angegeben unter Nennung des Namens des Autors, des Beitrags sowie den zur Festschrift gehörenden Angaben (z.B.: Henssler, Martin, Neue Herausforderungen für den europäischen und nationalen Arbeitnehmerbegriff, in: Brose, Greiner, Rolfs, Sagan, Schneider, Stoffels, Temmming, Ulber (Hrsg.), Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts, Festschrift für Ulrich Preis zum 65. Geburtstag, 1463-1475). Bei Aufsätzen sind demgegenüber neben dem vollständigen Namen aller Autoren, der vollständige Titel, die Zeitschrift und der gesamte Seitenrahmen, d.h. Anfangs- bis Endseite, zu nennen (z.B. Thüsing, Gregor / Mantsch, Simon, Teilzeitbeschäftigung und Überstundenzuschlag: Diskriminierung durch Gleichbehandlung, BB 2023, 2676-2679).

Selbstredend kein Teil des Literaturverzeichnisses sind Rechtssprechungsfundstellen, auch wenn sie in Fachzeitschriften abgedruckt werden. Zudem gehören auch Bundestags- und Bundesratsdrucksachen o.Ä. nicht in das Literaturverzeichnis.

8. Aussagekräftiger Fußnotenapparat

Ausfluss einer ausgiebigen Literatur- und Rechtsprechungsrecherche muss ein entsprechender Fußnotenapparat sein. Es muss gewährleistet sein, dass jede rechtliche Aussage und jedes wörtliche Zitat durch eine Fußnote belegt wurde. Ein einzelner Nachweis in einer Fußnote genügt regelmäßig nicht – vor allem dann nicht, wenn auf eine „herrschende Meinung“ oder eine „ständige Rechtsprechung“ verwiesen wird. Die Fußnote muss zu dem passen, was belegt werden soll. Der Verweis auf eine „ständige Rechtsprechung“ erfordert Rechtsprechungsfundstellen und keine Kommentarfundstellen. Aus demselben Grund muss die „herrschende Literaturansicht“ durch wissenschaftliche Beiträge in Kommentaren, Monografien oder wissenschaftliche Aufsätze, aber eben nicht durch Gerichtsentscheidungen belegt werden. Besonders wert gelegt wird auf ein einheitliches Erscheinungsbild. Fußnoten beginnen mit einem Großbuchstaben und Enden mit einem Punkt. Beziehen sie sich auf einen (Teil-)Satz, stehen sie nach dem Satzzeichen. Beziehen sie sich auf einzelne Wörter, so stehen sie direkt hinter dem jeweiligen Wort. Bei mehreren Fundstellen innerhalb einer Fußnote gilt folgende Reihenfolge: Zu Beginn stehen Gerichtsentscheidung (beginnend mit der höchsten und endend mit der niedrigsten Instanz), ehe Monografien und sodann Kommentare und Festschriftenbeiträge sowie zuletzt Aufsätze und Urteilsanmerkungen zitiert werden. Dabei ist nur der Beginn mit Gerichtsentscheidungen verbindlich, die Reihenfolge der Zitierung von Literaturwerken wird mitunter unterschiedlich vorgenommen. Wichtig ist daher vor allem, dass Studierende ihre Linie beibehalten und nicht in jeder Fußnote anders verfahren.

Rechtsprechungsfundstellen sind in der Fußnote vollständig und nicht in der in vielen Kommentierungen gebräuchlichen „Kurzschreibweise“ anzuführen (d.h. Gericht, Art der Entscheidung, Datum, Aktenzeichen, Literaturfundstelle und – soweit vorhanden –Randnummer; z.B. BAG, Urt. v. 1.12.2020 – 9 AZR 102/20, NZA 2021, 552 Rn. 31). Für Literatur sind in den Fußnoten die geläufigen Abkürzungen zu verwenden (für Kommentare z.B. Richardi BetrVG/Richardi/Maschmann, 17. Aufl. 2022, § 87 Rn. 75, für Monographien z.B. Chandna-Hoppe, Die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters, 2019, S. 60 ff; für Festschriftenbeiträge z.B. Henssler, FS Preis, 1463, 1472 und für Aufsätze z.B. Thüsing/Mantsch, BB 2023, 2676, 2678).

9. Vermeidung formeller und handwerklicher Fehler

Neben dem Literaturverzeichnis und dem Fußnotenapparat entscheidet vor allem die formale Sauberkeit und etwaige handwerkliche Fehler über den ersten Eindruck. Wer einen guten ersten Eindruck machen will, der muss präzise arbeiten. Dazu gehört es insbesondere, dass vor Abgabe die Einhaltung der vom Aufgabensteller verlangten formalen Vorgaben überprüft worden ist.
Gängige Fehler wie Überschriften am Seitenende, am Zeilenende alleinstehende Paragraphenzeichen, fehlende (geschützte) Leerzeichen (Strg.-Shift-Leerzeichen) nach Paragraphenzeichen, fehlende Unterscheidung zwischen schmalen Bundestrichen (-) und breiteren Gedankenstrichen (–) sowie sonstige Uneinheitlichkeiten/Ungereimtheiten bei Abkürzungen und in den Fußnoten sollten unbedingt vermieden werden.

Auch im Rahmen der eigenen Stellungnahmen sollten sich Studierende nicht verleiten lassen, den „Pfad“ der juristischen Fachsprache zu verlassen und auf Umgangssprache auszuweichen. Ebenso wenig haben subjektive Empfindungen der Kategorien „gut“ oder „schlecht“, „gerecht“ oder „ungerecht“ etwas in der Seminararbeit verloren. In Rede steht ausschließlich die juristische Aufarbeitung eines Themas. Auch eigene Stellungnahmen haben sich daher an den juristischen Auslegungsmethoden und nicht an Empfindungen zu orientieren.

Ob im Rahmen der eigenen Stellungnahme auf die „Ich-Form“ ausgewichen werden soll oder auch die eigene Stellungnahme als neutrale Aussage zu formulieren ist, ist letztlich eine Stilfrage. Viele Aufgabensteller mögen es nicht, andere hingegen schon. Hier empfiehlt sich ein Blick in die eigenen Publikationen des Aufgabenstellers: Nutzt er selbst die „Ich-Form“, wird er es Studierenden im Rahmen ihrer Seminararbeiten wohl kaum negativ anlasten.

10. Inanspruchnahme fremder Hilfe: Korrekturlesen lassen

Die (eigene) Erfahrung lehrt, dass auch das wiederholte Korrekturlesen nicht jeden sprachlichen und grammatikalischen Fehler beheben kann. Es ist daher dringend anzuraten, für die letzte Schlussredaktion fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Arbeit von einer anderen Person Korrekturlesen zu lassen.

28.10.2024/1 Kommentar/von Simon Mantsch
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Simon Mantsch https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Simon Mantsch2024-10-28 08:56:462024-11-14 09:32:05Zehn goldene Regeln für die Anfertigung einer juristischen Seminararbeit
Dr. Marius Schäfer

Hinweise zum Anfertigen einer Seminar- oder Hausarbeit

Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Startseite, Verschiedenes

Derzeit befinden sich viele von euch in der Haus- oder Seminararbeitsphase. In Gesprächen zu diesem Thema stelle ich aber immer wieder fest, dass es einer großen Anzahl an Studenten doch recht schwer fällt, eine solche wissenschaftliche Arbeit anzufertigen – und schon fühle ich mich zurück in meine Anfangssemester versetzt, denn mir erging es zunächst ganz ähnlich. Dies kann individuell natürlich an verschiedenen bzw. mehreren Gründen, wie etwa dem unbekannten Terrain des Juristischen Seminares oder dem unverständlich formulierten Sachverhalt, liegen. Nein, eigentlich liegt es fast immer an euch und daher ist es an der Zeit, seinen inneren Schweinhund zu bezwingen!
Das heißt jedoch nicht, dass ihr euch nicht Rat und Vorschlag einholen solltet. An dieser Stelle weise ich auch gerne auf unsere Reihe Das erste Semester hin. Mit diesem Artikel versuche ich insoweit, dem ein oder anderen Unentschlossenen unter euch einige Hinweise und Hilfestellungen zu geben, damit ihr gezielter in eure wissenschaftliche Arbeit einzusteigen vermögt. Die Inhalte der Haus- oder Seminararbeit bleiben jedoch ganz den eigenen juristischen Fähigkeiten überlassen.
 

  • Sinn und Zweck einer wissenschaftlichen Arbeit

Führt euch vor Augen, dass eure Seminar- oder Hausarbeit eine wissenschaftliche Arbeit ist, was bedeutet, dass sich diese insbesondere durch ihre inhaltliche Qualität auszeichnen muss, wenn ihr eine theoretische Aufarbeitung der wissenschaftlichen Fragestellung darstellt. Zu einer sorgfältigen wissenschaftlichen Arbeit gehören aber nicht nur eine juristisch ansprechende Bearbeitung der wesentlichen Problematik bzw. Thematik, sondern ebenso auch eine präzise und genaue Ausführung des Inhalts sowie – in gewissen Rahmen – eine Originalität der gefundenen Ergebnisse. Zudem sollte die äußere Gestaltungsform beachtet werden, um dem Leser oder Korrektor die Erfassung der inhaltlichen Ausführungen so angenehm wie möglich vor Augen zu führen, und das auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund der äußeren Aufmachung automatisch Rückschlüsse zum Inhalt gezogen werden, wenngleich dies auch nur unterbewusst geschehen mag. Verdeutlicht euch also gleich zu Beginn, wie ihr die mit dieser wissenschaftlichen Arbeit gefundenen Ergebnisse präsentieren möchtet. Diese Ergebnisse klar und verständlich herauszuarbeiten muss stets euer Hauptanliegen sein – und eben dazu möchte ich euch mit den folgenden Ausführungen eine Hilfestellung anbieten.
 

  • Formalien

Zunächst sei aber vorweg genommen, dass stets den Vorgaben des Lehrstuhls zu folgen ist, was sämtliche formale Anforderungen an die Haus- oder Seminararbeit betrifft. Achtet daher auch auf die zulässige Seitenanzahl sowie einen ausreichend großen Korrekturrand (ca. 7 cm auf der linken Seite). Sollten hier keine Vorgaben bestehen, so sollte man sich nicht zu schade sein, diese per Mail zu erfragen. Ansonsten gelten allgemeine Standards, wie etwa die Schriftart „Times New Roman“ in Schriftgröße 12 mit einem Zeilenabstand von 1,5 Zeilen bzw. bei Fußnoten in Schriftgröße 10 mit einem Zeilenabstand von 1,25 Zeilen. Außerdem sollten Blocksatz sowie eine automatische Silbentrennung verwendet werden. Um den Text im Anschluss zu kürzen, ohne gegen ggf. bestehende Vorgaben zu verstoßen, bietet sich die Verringerung des Zeichenabstandes an. Allerdings sollte man hier nicht zu offensichtlich agieren, da dies im Einzelfall zu Punktabzügen führen kann.
Zu Beginn steht in jedem Fall das Deckblatt der Haus- oder Seminararbeit, mit dem der Titel eurer wissenschaftlichen Arbeit, eure persönlichen Angaben sowie die Angaben des Lehrstuhlinhabers, unter dessen „Aufsicht“ ihr die Arbeit anfertigt, zur Übersicht dargestellt werden. Word bietet euch unter dem Punkt „Hinzufügen eines Deckblatts“ eine Auswahl an entsprechenden Deckblättern an.
Gedanklich abgeschlossenen Textabschnitten sind jeweils frei aber einheitlich gestaltete Abschnittsüberschriften voranzustellen, die dem Leser eine Auskunft darüber geben sollen, was unter diesem Abschnitt inhaltlich zu erfahren ist. Abschnitte sollen als Sinneinheiten dargestellt werden. In diesen spiegelt sich auch eure zuvor erstellte Gliederung wider, auf die ich an späterer Stelle noch eingehen werde. Am besten verwendet ihr dafür die Word-Formatvorlagen, sodass ihr auf der linken Seite in der Navigationsleiste eine Übersicht zu den Überschriften findet. Achtet auch darauf, dass jede Gliederungsebene mindestens zwei Gliederungselemente vorweisen muss.
Die Gliederung bzw. die Abschnittsüberschriften sind natürlich gleichlautend und mit Seitenzahlen versehend in einem Inhaltsverzeichnis wiederzugeben, welches dem Gutachten oder dem Text der Seminararbeit voranzustellen ist. Dieses dient nicht nur der eigenen, sondern auch der Orientierung des späteren Lesers – ein Korrektor wird sich anhand dessen immer zurechtfinden können. Über den Reiter „Verweise“ könnt ihr mit Word ein automatisches Inhaltsverzeichnis erstellen. Die Unterteilung nach Buchstaben sowie römischen und arabischen Ziffern kann frei erfolgen, sollte aber zumindest nachvollziehbar sein. Während die juristischen Ausführungen bzw. das Gutachten arabische Seitenzahlen haben sollten, gilt für das Inhaltsverzeichnis, dass dieses mit römischen Seitenzahlen zu belegen ist. Innerhalb von Word müsst ihr dazu einen manuellen Seitenumbruch einfügen.
Um der Seminar- oder Hausarbeit eine wissenschaftliche Note zu verleihen, dient der Beleg durch Fußnoten der wissenschaftlichen Beweisfunktion. Da es sich hierbei jedoch um ein in wissenschaftlichen Kreis besonders heikles Thema handelt, welches längerer Ausführungen bedürfte, sollen an dieser Stelle nur die Grundregeln dargestellt werden. Grundsätzlich sind die quellennächsten Nachweise heranzuziehen, wobei es auch eine leicht zu merkende Faustregel gibt, wie die Reihenfolge der Quellen und Belege gestaltet werden sollte: Urteile, Kommentare und Handbücher, Monographien, Festschriftbeiträge, Aufsätze. Auf Genauigkeit ist ebenso zu achten, wie auf die wissenschaftliche Redlichkeit. Von der Unsitte, inhaltliche Passagen in Fußnoten auszuführen, rate ich aber dringend ab. Im Rahmen der Fußnotengestaltung gilt, dass Fußnoten stets mit Großbuchstaben beginnen (Ausnahmen: Namen mit Namenszusatz wie z.B. „von“) und mit einem Punkt abzuschließen sind, während der Name des Autors kursiv zu halten ist. Zitate aus dem Internet oder einer Datenbank sind zwar zulässig, sollten – wenn möglich – aber vermieden und nur dann angeführt werden, sofern hierzu keine gedruckte Primärquelle ausfindig zu machen ist. Anzugeben wäre dann die URL und der Stand des Fundes als Datum in Klammern.
Die in der juristischen Arbeit verwendete Literatur ist vollständig in einem Literaturverzeichnis anzugeben, welches meines Erachtens den textlichen Ausführungen nachfolgen sollte. Die Auflistung folgt einer alphabetischen Reihenfolge und kann innerhalb der eines einzelnen Autors chronologisch oder nach der Literaturgattung erfolgen. Auf die Vollständigkeit der bibliographischen Angaben ist besonderen Wert zu legen. Zudem versteht es sich von selbst, dass in der Regel die neuesten Auflagen zu verwenden sind. Gerichtsentscheidungen sowie amtliche Dokumente oder Skripte gehören natürlich nicht in ein Literaturverzeichnis, während Auszüge aus unbekannten Gesetzestexten oder andere verwendete Materialien in der Anlage beigefügt werden können. Um aber auch hier nicht ausschweifend zu werden, kann ich euch nur empfehlen, das Literaturverzeichnis zuvor angefertigter Hausarbeiten in diesem Rechtsgebiet als Anschauungsmaterial heranzuziehen.
Falls es überhaupt erforderlich sein sollte auf eine Verwendung von Abkürzungen zurück zu greifen, ist es jedenfalls ratsam, diese möglichst sparsam einfließen zu lassen und entweder ein Abkürzungsverzeichnis zu erstellen oder auf eine aktuelle Fassung eines einschlägigen Werkes (Siehe z.B. Kirchner/Butz, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Auflage, 2012.) zu verweisen. Im Übrigen kann ich aber das Verwenden von Abkürzungen, die nicht allgemein üblich sind (z.B., u.a., bzw., usw.) oder Gesetzesbezeichnungen abkürzen (BGB, GG), nicht empfehlen, da es den Lesefluss des Korrektors stört und von den wesentlichen Inhalten der wissenschaftlichen Arbeit ablenkt. Unter keinen Umständen aber sollten Gerichtsbezeichnungen (Bundesverfassungsgericht – BVerfG) oder zentrale Rechtsbegriffe (Verwaltungsakt – VA) abgekürzt werden, ohne dass diese zuvor nicht wenigstens ein einziges Mal ausgeschrieben wurden und ein Klammerhinweis auf die Abkürzung Bezug genommen hat. Anders gestaltet sich dies innerhalb von Fußnoten, bei denen auch Zeitschriften üblicherweise abgekürzt werden.
Ein letzter Hinweis gebührt der Zitation von Gesetzesstellen, denn an dieser Stelle ist es möglich – je nach Bedarf – den Text in die Länge zu ziehen oder Einsparungen vorzunehmen, sodass ihr z. B. die Variante „§ 433 I 1 BGB“ oder aber die Variante „§ 433 Absatz 1 Satz 1 BGB“ verwenden könnt. Die Verwendung sog. geschützter Leerzeichen dient insbesondere bei der Zitation von Gesetzesstellen der übersichtlichen Lesbarkeit. Achtet aber bitte auch in Bezug auf die Gesetzesstellen auf eine einheitliche Variante der Darstellung.
Einheitlichkeit sollte in jedem der angesprochenen Punkte ohnehin ein zentrales Merkmal zur Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeit sein. Dies gilt natürlich auch für die sprachlichen Ausführungen oder die Verwendung der Rechtschreibung. Das Benutzen von Fremdwörtern sollte nur dann erfolgen, wenn das Verständnis auf Seiten des Lesers sowie auf Seitens des Autors vorausgesetzt werden kann bzw. sichergestellt ist. Ein Verständnis beim Leser zu schaffen, muss für euch natürlich ein wichtiges Anliegen sein, welches ihr nur schwer dadurch erreichen werdet, wenn ihr einen zu komplizierten Satzbau verwendet – zwingt euch daher auch zur Kürze und vermeidet Wiederholungen. Auch optische Hervorhebungen dienen dem besseren Verständnis, sollten aber einheitlich und vor allem sparsam verwendet werden.
 

  • Erster Schritt: Recherche

Eine Hausarbeit sowie auch eine Seminararbeit beginnen zuerst immer mit einer ausführlichen Recherche, damit man sich selbst einen Überblick über alle Sachfragen zur Thematik aneignen kann. Ihr müsst gewissermaßen zu Experten werden, wenn ihr später eine ausführliche wissenschaftliche Arbeit präsentieren möchtet.
Dies bedeutet im Falle der Hausarbeit, dass ihr den Fall wie eine Klausur zunächst durcharbeiten und verstehen müsst, um dann im Anschluss in die Fallbearbeitung einsteigen zu können. Der Vergleich zu einer Klausur ist nicht weit hergeholt, denn oftmals verstecken sich in einer Hausarbeit bereits gelaufene Übungs- oder Examensklausuren. Unsere Examensreporte könnten euch daher helfen, einen Lösungsweg zu finden. Eventuell kann es auch nicht schaden, gängige Fallbücher nach ähnlichen Fallkonstellationen zu durchstöbern, wobei ihr die hier dargestellten Lösungen natürlich nicht 1:1 kopieren dürft. Wichtig ist jedenfalls, dass ihr die relevanten Probleme erfasst und euch ausreichend mit Lehrbüchern, Kommentaren und Datenbänken rund um das Thema beschäftigt. Zwingt euch dazu, Zeit in der Bibliothek bzw. dem Seminar zu verbringen – lasst euch ins kalte Wasser werfen! Es bietet sich natürlich auch an, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, nicht aber, eine Gruppenarbeit abzuliefern. Tragt die gefundenen Ergebnisse auch gerne „älteren“ Semestern vor, die euch ebenso auf weitere Punkte hinweisen können. Bestenfalls haltet ihr sämtliche Ideen schriftlich fest und skizziert etwaige Personenkonstellationen. Von daher gilt das Credo: Nutzt alle Möglichkeiten, die ihr habt und seid für neue Ideen offen!
Ähnliches gilt für eine Seminararbeit, wobei natürlich der Kreis derer, die das vorliegende Thema bearbeiten oder euch auf eine zündende Idee bringen können, aufgrund der Spezifität der Sachtiefe, deutlich kleiner ist. Trotzdem schadet es nie, sich und andere mit der Thematik zu befassen. Wichtiger ist bei einer Seminararbeit aber, dass ihr einen roten Faden schafft, der sich durch eure wissenschaftliche Arbeit ziehen soll. Zunächst solltet ihr daher anhand aller relevanten Stichworte die Datenbänke und Bibliotheken durchforsten, um ein Grundgerüst an Wissen zu schaffen und dabei festzustellen, welche Fragestellungen sich im Rahmen einer Seminararbeit überhaupt für eine anspruchsvolle juristische Bearbeitung eignen. Eine Besprechung mit dem betreuenden Professor oder Dozenten über die Ziele der Seminararbeit kann gleichwohl immens weiterhelfen. Sobald euch klar geworden ist, in welche Richtung der Inhalt der Seminararbeit tendiert, ist es an euch, weitere einschlägige Literatur und Rechtsprechung hierzu zu finden, mit der sich später arbeiten lässt. Sämtliche Gedanken und Ideen dazu solltet ihr unbedingt notieren, bevor diese dem Vergessen anheimfallen.
 

  • Zweiter Schritt: Lösungsskizze / Gliederung

Mit dem gefundenen Wissen ist es nun an der Zeit, den Fall der Hausarbeit zu lösen, beginnend in gewöhnter – wenn auch ausführlicherer – Weise mit einer Lösungsskizze. Reichert die Lösungsskizze zunächst mit allen euch bekannten und in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen, Delikten und anderen Prüfungspunkten an. Daraus wird sich später euer Inhaltsverzeichnis ergeben. Zwar kann es sein, dass euch die Masse an Prüfungspunkten zunächst verunsichert oder resignieren lässt, doch bedenkt dabei, dass von euch auch verlangt wird, nur die wichtigsten Schwerpunkte ausführlich zu behandeln, sodass ihr schon innerhalb der Lösungsskizze kürzen müsst und sollt. Zu vernachlässigende Punkte müssen zwar ebenso genannt, dafür jedoch nur in aller Kürze ausgeführt werden. Schon hier muss euch also klar werden, was der Schwerpunkt der Bearbeitung sein wird, denn innerhalb der Phase der Ausformulierung gestalten sich derartige Änderungen als schwierig und ineffizient.
Die Masse an Literatur und Themen kann auch in Bezug auf das Thema eurer Seminararbeit frustrierend auf euch wirken. Umso wichtiger ist darum das Erstellen einer ausführlichen Gliederung, die wahlweise erweitert oder gekürzt werden kann. Macht euch bewusst, dass aus dieser Gliederung das spätere Inhaltsverzeichnis entstehen wird, aus dem sich der rote Faden klar erkennen lassen muss. Zum nächsten Schritt der Ausformulierung solltet ihr erst dann übergehen, wenn ihr euch sicher seid, dass eure Gliederung die wichtigsten Punkte enthält, die sich auch wie gewünscht ausformulieren lassen. Lasst eurer Kreativität aber freien Lauf, denn hier seid ihr nicht auf Prüfungsreihenfolgen angewiesen oder festgelegt, sondern könnt relativ frei tätig werden, solange fortwährend verständlich ist, warum ihr welche Sachfragen behandelt.
 

  • Dritter Schritt: Ausformulierung

Die Lösungsskizze im Hinblick auf eine Hausarbeit auszuformulieren, dürfte dann aber doch den Hauptteil des zeitlichen Aufwandes darstellen. Diese Phase dürft ihr insofern unter keinen Umständen zu weit hinausschieben, sondern müsst einfach „einsteigen“, selbst wenn ihr von den bisher verfassten Gedanken alles andere als überzeugt seid. Häufig wandeln sich eure Texte ohnehin mit der Zeit. Zwingt euch dabei aber, nicht jeden der Prüfungspunkte ausschweifend darzustellen, nur um zu zeigen, dass ihr hierzu Sachwissen vorweisen könnt. Vielmehr kommt es auf eine präzise und problembewusste Argumentation an. Ihr solltet daher zu erkennen geben, dass euch diese Anforderung bewusst ist, nach der ihr euch zu orientieren habt. Wichtig ist jedoch auch, dass ihr eure Gedanken selbst formuliert, nicht aber der copy-paste-Methode verfallt. Eine Zusammenfassung am Schluss des Gutachtens rundet die Hausarbeit für den Leser ab.
Ansätze schriftstellerischer Fähigkeiten sind gefragt, wenn ihr aus der Gliederung eine ansprechende Seminararbeit verfassen wollt. Stellt zuerst in einer Einführung in die Thematik dar, von welcher Basis oder welchem Stand ihr ausgeht sowie welche Probleme ihr behandeln und einer Lösung zuführen möchtet. Darüber hinaus bietet es sich an, die Bedeutung dieser Problemstellungen für die Rechtspraxis oder die Gesellschaft anzupreisen. Ähnliches gilt für die Herkunft und die bisherige Entwicklung. Mit den bislang hierzu vertretenen Meinungsständen müsst ihr euch in einem Hauptteil auseinandersetzen und mit eigenen Lösungswegen oder Gedanken garnieren. Eine bloße Aneinanderreihung der Literaturansätze reicht nicht aus, da eine differenzierte und kontroverse Diskussion erwartet wird. Sinnvolle Vorschläge und Ideen solltet ihr nicht zurückhalten, zeichnet sich dadurch doch die gute wissenschaftliche Arbeit aus. Geht daher durchaus kritisch und selbstbewusst an die Sache heran. Des Weiteren sollten keine Fragen offen oder unbeantwortet gelassen werden, denn von euch wird verlangt, die widerspruchsfreien Konsequenzen und Ergebnisse der beschriebenen Lösungswege aufzuzeigen. Sofern ihr zu einer Sachfrage weitere, zu thematisierende Punkte gefunden habt, die ihr aber aufgrund des begrenzten Umfanges jedoch nicht mehr ausführen konntet, so scheut euch nicht darauf zu verweisen, dass ihr bewusst Abstriche machen musstet, jedoch erkannt habt, dass es hier noch weitere Sachfragen zu erörtern gäbe. Die Zusammenfassung am Schluss der Seminararbeit sollte kein Verlegenheitsergebnis sein, welches zum Ende hin hastig zusammengetragen wurde und lediglich die gefundenen Ergebnisse zusammen trägt. Daher sollte es aus sich heraus verständlich sein, den groben Gedankengang anhand der Problemschwerpunkte heraus entwickeln, durch Querverweise in den Fußnoten auf die relevanten Ausführungen hinweisen und weitere Perspektiven verdeutlichen.
 

  • Vierter Schritt: Korrekturlesung

Auf eine abschließende Kontrolle der Seminar- oder Hausarbeit sollte unter keinen Umständen verzichtet werden, selbst wenn die Zeit drängt oder der geistige Akku am Ende ist. Die Korrekturlesung erstreckt sich auf die Formatierung, sämtliche formalen Anforderungen, die Rechtschreibung sowie die Angabe von Gesetzen und Paragraphen. Lasst euch von Freunden und Bekannten helfen, denn ihnen fällt es erfahrungsgemäß leichter, übrige Schreib- und sonstige Fehler zu finden, an die sich der Verfasser mittlerweile unbewusst gewöhnt hat. Die gründliche Korrektur sollte allerdings nicht am Bildschirm, sondern anhand eines Ausdruckes erfolgen. Erst wenn sich keine Fehler mehr finden lassen, kann ein endgültiger Ausdruck erfolgen, der zur Abgabe bereit ist.
 
Sofern ihr diese grundsätzlichen Vorgaben beachtet, steht einer erfolgreichen Haus- oder Seminararbeit hoffentlich nichts mehr im Wege. In diesem Sinne wünsche ich allen viel Erfolg!
 

20.08.2014/0 Kommentare/von Dr. Marius Schäfer
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Marius Schäfer https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Marius Schäfer2014-08-20 12:00:492014-08-20 12:00:49Hinweise zum Anfertigen einer Seminar- oder Hausarbeit

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