• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rückgabe

Schlagwortarchiv für: Rückgabe

Tom Stiebert

OLG Hamm: Wer Sexspielzeug kauft, muss es behalten

AGB-Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Zivilrecht

Auch wenn Jura oft trocken erscheint, finden sich doch auch immer wieder Fälle die zum schmunzeln anregen, gleichzeitig aber auch juristisch interessant sind. Besispielhaft hierfür steht ein Urteil des OLG Hamm vom 22.11.2016 (4 U 65/15). Auch wenn dieser Fall im Wettbewerbsrecht angesiedelt war, ging es schwerpunktmäßig um die Frage, ob bei Sexspielzeug ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht.
I. Zugrunde lag folgender – aus dem Leben gegriffener – Sachverhalt:
Ein Unternehmen vertreibt Sexspielzeug. Dieses ist mit „einem Hygienesiegel mit der Aufschrift ‚Hygienesiegel – kein Umtausch bei beschädigtem oder entferntem Siegel'“ versehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen insoweit vor, dass kein Widerrufsrecht bei den im Internet getätigten Bestellungen (sog. Fernabsatzverträgen) zur Lieferung versiegelter Waren besteht, wenn die Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Zu klären war nun, ob ein solcher Ausschluss des Widerrufsrechts zulässig ist.
II. Das OLG Hamm bestätigte nun, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht.
In der Klausur wäre zunächst zu prüfen, ob ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt (§ 312g Abs. 1 BGB). Ist dies gegeben, besteht im Grundsatz ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB, sofern nicht die Ausnahmen nach § 312g Abs. 2 BGB greifen. Das Gericht stützt sich dabei auf § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB und verneint ein Widerrufsrecht:

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist in der durchgeführten mündlichen Verhandlung deutlich geworden, dass der Klägerin die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht zustehen dürften, weil die Beklagte das Widerrufsrecht eines Verbrauchers beim Onlinehandel mit den streitgegenständlichen Erotikartikeln aus Gründen des Gesundheitsschutzes gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB ausschließen darf, wenn der Verbraucher die Verpackung unter Entfernung des angebrachten Hygienesiegels öffnet. Unabhängig von der Fragestellung, ob ein Verbraucher beim Onlinekauf derartiger Gegenstände überhaupt erwarte, sie nach dem Öffnen einer versiegelten Verpackung zurückgeben zu dürfen, sprechen aus Sicht des Oberlandesgerichts auch Gründe des Verbraucherschutzes für den Ausschluss des Widerrufsrechts in diesen Fällen. Der gebotene Gesundheitsschutz beim Vertrieb derartiger Artikel dürfe eher zu gewährleisten sein, wenn nur mit originalverpackter Ware gehandelt wird und nicht etwa auch mit Artikeln, die von einem früheren Erwerber nach einem Öffnen einer versiegelten Verpackung – in Ausübung eines ihm eingeräumten Widerrufsrechts – zurückgegeben wurden.

Zu prüfen ist die Rechtmäßigkeit des – hier formularmäßigen – Ausschlusses am Maßstab des § 307 BGB. Das Gericht stützt sich hier maßgeblich auf § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB und den dort vorgesehenen Gesundheitsschutz. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, diese Norm näher zu betrachten, insbesondere da hierzu nur sehr wenig Rechtsprechung vorliegt. Sie ist als Spezifizierung des § 312d IV Nr 1 Var 3 BGB aF anzusehen, der darauf abstellte, dass die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit „nicht zur Rücksendung geeignet“ war. Nunmehr sollen hiermit die Voraussetzungen klargestellt werden. Erfasst werden zB Arzneimittel, die aus Sicherheitsgründen nicht mehr abgegeben werden können, fertig verpackte Lebensmittel (Grube/Karsten, LMuR 12, 129), benutzte Hygieneartikel oder Kosmetika (Jauernig/Stadler, § 312g BGB, Rn. 6). Zu klären ist ferner noch, wann tatsächlich ein Entfernen der Versiegelung vorliegt – auch hier fehlt es an Rechtsprechung.
Zuletzt muss diese Norm auch restriktiv ausgelegt werden: Sie kann nicht für jedwedes Sexspielzeug und -zubehör gelten, sondern nur für solches, bei dem besondere Hygienebedenken bestehen, namentlich für Gegenstände, die zur „Anwendung am oder im menschlichen Körper“ vorgesehen sind. Hier dürften tatsächlich Schutzaspekte überwiegen
III. Das Urteil ist ohne Zweifel etwas kurios – auch die Beweisausfnahme dürfte interessant gewesen sein (vielleicht gab es ja auch Sachverständige?). Dessen ungeachtet bleibt das Urteil auch juristisch spannend, befasst es sich doch mit einer neuen und wenig bekannten Norm zum Widerrufsrecht bzw. dessen Ausnahmen. Ein kurzer Blick hierauf lohnt sich allemal. Danach bleibt dann noch genug Zeit für entspannendere Dinge.

23.11.2016/1 Kommentar/von Tom Stiebert
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2016-11-23 10:17:452016-11-23 10:17:45OLG Hamm: Wer Sexspielzeug kauft, muss es behalten

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf
  • Praktikum am Landgericht Bonn
  • Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Marie-Lou Merhi

Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf

Aktuelles, Examensvorbereitung, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verfassungsrecht, Verschiedenes

„Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“. Dies verkündete die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als sie im Juli 2024 die COMPACT-Magazin GmbH öffentlichkeitswirksam verbot. Die Organisation sei […]

Weiterlesen
10.11.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-11-10 08:11:162025-11-10 13:53:46Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf
Gastautor

Praktikum am Landgericht Bonn

Aktuelles, Alle Interviews, Interviewreihe, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Amelie Pühler veröffentlichen zu können. Die Autorin studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über ihr absolviertes Pflichtpraktikum am Landgericht Bonn. Nach […]

Weiterlesen
04.11.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-11-04 18:18:532025-11-10 13:37:23Praktikum am Landgericht Bonn
Maximilian Drews

Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Uncategorized

Mit dem Urteil vom 23.9.2025 (Akz. 1 BvR 1796/23) hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts überraschend – hielten doch einige namenhafte Institutionen die Regelung für verfassungsgemäß (vgl. Rn. 54 ff.) […]

Weiterlesen
14.10.2025/0 Kommentare/von Maximilian Drews
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Maximilian Drews https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Maximilian Drews2025-10-14 12:35:482025-10-14 12:35:52Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen