• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Jura Examen August 2011

Schlagwortarchiv für: Jura Examen August 2011

Nicolas Hohn-Hein

Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – August 2011 – 1. Staatsexamen Sachsen, NRW, RPfl, Thüringen

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen

Vielen Dank an Juliane für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der 2. Zivilrechtsklausur in Sachsen im August 2011.
Sachverhalt
K (Leipzig) bestellt bei V (GmbH in Münster) einen MP3 Player im Internet. Er bekommt daraufhin eine Bestätigungsmail mit am Ende farblich hervorgehobener Widerrufsbelehrung.
Darin ist das Recht zur Rücksendung statt Widerruf enthalten, ladungsfähige Anschrift, Frist, und Recht zum Widerruf der nicht begründet sein muss. Die Willenserklärung enthält außerdem die Aussage, dass die Ware in den nächsten Tagen versendet würde und dem K eine Widerrufsbelehrung in Textform zugeht. K erhält den MP3 Player am 16.7.2011 und schickt ihn am 2. August 2011 ordnungsgemäß per Post unfrei an V zurück. Der MP3 Player kostet 150 EUR, nebst Versandkosten iHv 5 EUR. V erhält den MP3 Player stark beschädigt.
Weiter bestellt K bei V ein Handy für 175 EUR zzgl. 5 EUR Versand. In den nächsten Tagen erhält K weder den Kaufpreis für den MP3 Player zurück, noch das bestellte Handy. Daraufhin ruft er V am 9.7.2011 an.
V macht geltend, K habe das Widerrufsrecht zu spät ausgeübt. Zudem sei er zum Widerruf nur bei Rücksendung der mangelfreien Sache berechtigt. Sonst müsse er jedenfalls Wertersatz leisten. Jedenfalls müsse er die Transportkosten iHv 5 EUR tragen.
K meint die Belehrung sei nicht rechtmäßig, daher sei der Widerspruch fristgerecht und er sei zu keinerlei Kosten verpflichtet.
Hinsichtlich des Handys sagt ihm V, dass sei auf dem Postweg abhanden gekommen, was zutrifft. Eine Rückerstattung des Geldes lehnt er ab unter Hinweis darauf, dass die Käufer Transportrisiken zu tragen hätten. Er sei aber aus Kulanz bereit, dem K ein neues Handy zuzusenden. K möchte mit V nichts mehr zutun haben und erklärt am Telefon den Rücktritt.
Aufgabe 1: Kann K von V die Rückerstattung der Beträge verlangen?
Aufgabe 2: Welches Gericht ist zuständig, wenn sowohl Leipzig als auch Münster über AG und LG verfügen?
Laut Bearbeitervermerk ist zu unterstellen, dass V seiner Pflicht zur Unterrichtung nach Art.246 §1 Nr.1 EGBGB nachkam. Ein Muster (Anlage EGBGB) hat er nicht verwendet. Weiterhin war die Richtlinie 97/7 EG aufgeführt.

25.08.2011/22 Kommentare/von Nicolas Hohn-Hein
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Nicolas Hohn-Hein https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Nicolas Hohn-Hein2011-08-25 16:26:212011-08-25 16:26:21Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – August 2011 – 1. Staatsexamen Sachsen, NRW, RPfl, Thüringen

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
  • Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen
  • Sind §§ 160, 271 StGB gesetzliche Ausprägungen der mittelbaren Täterschaft, sodass Gutgläubigkeit des Vordermanns nötig ist?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
Gastautor

Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Verträge zwischen Hotels und ihren Gästen sind in der Praxis wie auch in der Studienliteratur häufig anzutreffen. Studierende sehen sich regelmäßig mit verschiedenen Fragen konfrontiert. Welche Rechtsnatur ein solcher Vertrag […]

Weiterlesen
12.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-12 07:50:062026-05-12 07:50:06Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen
Jakob Brohl

Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

AGB-Recht, Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 16.04.2026 (Az: III ZR 152/25) mit der Frage befasst, ob Restguthaben auf einem Netflix-Account bis zu dessen vollständigen Verbrauch die Kündigung des […]

Weiterlesen
20.04.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-04-20 20:34:472026-05-14 16:00:38Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen