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Schlagwortarchiv für: Herangehensweise

Dr. Sebastian Rombey

Zehn Merkposten zur Erstellung eines Rechtsgutachtens

Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Lerntipps, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Erst vor kurzem haben wir an dieser Stelle die fünf wichtigsten Schritte zur erfolgreichen Klausur dargestellt (hier abrufbar), die von der Vorbereitung über das richtige Mindset bis hin zur eigentlichen Klausur reichen. Die nachfolgenden Merkposten dagegen sollen allein stichpunktartig die hard facts zusammenfassen, die es in der Klausursituation zu beherzigen gilt.
I. Fallfrage lesen und unbedingt den Bearbeitervermerk beachten
II. Sachverhalt lesen, dabei die relevanten Personen, Daten und Ereignisse markieren
III. Assoziationen an den Rand des Sachverhalts schreiben oder auf einem Ideenzettel vermerken
IV. Personenskizze und ggf. Zeitstrahl erstellen (insbesondere bei mehreren Personen und Daten)
V. Bei Unklarheiten des Sachverhalts: lebensnahe Auslegung, aber nichts hineininterpretieren, was der Sachverhalt nicht hergibt, zudem bei technisch falschen Ausdrücken eine laiengünstige Auslegung vornehmen
VI. Durchblättern des Gesetzes nach maßgeblichen Normen (bei Zweifeln an die „Idiotenwiese, also das Register am Ende des Gesetzbuchs, denken)
VII. Gliederung der Lösung (bei den Gliederungsebenen beachten: „Wer A sagt, muss auch B sagen“), hierbei jedenfalls gedankliche Aufschlüsselung der Anspruchsgrundlagen in das Triumvirat „Anspruch entstanden“, „Anspruch erloschen“ und „Anspruch durchsetzbar“
VIII. Anspruchsgrundlagen („Wer will was von wem woraus?“) in der richtigen Reihenfolge darstellen:
1. Vertraglich
a) aus eigenem Recht
b) aus fremdem Recht (insbesondere an die Abtretung denken)
2. Vertragsähnlich (vor allem culpa in contrahendo, §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 670 ff. BGB, Ansprüche aus § 179 I, II BGB und § 122 I BGB), auch quasi-vertraglich genannt
3. Dinglich (insbesondere an die Sperrwirkung des EBV denken)
4. Bereicherungsrechtlich
5. Deliktsrechtlich
IX. Ausformulieren der Lösung unter

    • Beachtung des Gutachtenstils (Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis), bei Anfängerklausuren immer, bei Examensklausuren nur bei problematischen Punkten;
    • Heranziehung der juristischen Auslegungsmethoden;
    • genauem Zitieren der maßgeblichen Normen;
    • Verwendung klarer, präziser Sprache und
    • Nennung der wichtigsten Fachbegriffe (keine Umschreibungen);
    • Verwendung lesbarer Schrift (weder schmieren noch malen, letzteres kostet zu viel Zeit);
    • Beachtung der Schwerpunktsetzung.

Tipp zum Zeitmanagement: Wenn ihr mit dem Ausformulieren der Lösung beginnt, solltet ihr in zweistündigen Anfängerklausuren noch ca. 80-90 Minuten Zeit haben, in einer fünfstündigen Examensklausur noch ca. 2,5-3,5 Stunden.
X. Gegenchecken der Lösung auf Fehler (nur, wenn noch Zeit sein sollte)

21.11.2019/0 Kommentare/von Dr. Sebastian Rombey
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Sebastian Rombey https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Sebastian Rombey2019-11-21 08:37:502019-11-21 08:37:50Zehn Merkposten zur Erstellung eines Rechtsgutachtens

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