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Schlagwortarchiv für: Examensreport 2010 NRW

Samuel Ju

Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin, Niedersachsen

Berlin, Examensreport, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

Folgender Fall lief heute zum Einstieg in den Oktober-Examenstermin des 1. Staatsexamens in NRW, Niedersachsen und in Berlin:

A, B und C sind gleichberechtigte Gesellschafter einer GbR. Dabei handelt es sich um eine Anwaltssozietät. Mandant M begehrt von der GbR Rechtsbeistand bzgl. einer Forderung, die er gegen X hat (100.000 Euro). Für das Mandat ist innerhalb der Sozietät der C zuständig.
Nach langwierigen Verhandlungen mit dem X einigt sich der C mit dem X auf die Zahlung von 60.000 Euro. Diese 60.000 Euro lässt er sich von C auf sein privates Konto und nicht auf das Gesellschaftskonto überweisen. Nachdem C die 60.000 Euro abgehoben hat, verzockt er sie in einem Casino. Im Übrigen ist er mittellos.
Überraschenderweise kommt nun der M und möchte sein Geld. Dadurch fliegen die Machenschaften, von denen auch A und B bisher nichts wussten auf.
Frage 1a: Kann M von der GbR Zahlung von 60.000 Euro verlangen?
Frage 1b: Kann M daneben Zahlung vom sehr vermögenden B verlangen? B wendet ein, dass er (und A) nichts vom Verhalten des C wussten und es auch keine Anzeichen dafür gab, dass C sich so verhält.
Frage 2: Unterstellt M hat einen Anspruch auf Zahlung von 60.000 Euro gegen B, hat B dann Ansprüche gegen die Gesellschaft und/oder gegen A?
Frage 3: Welches Gericht ist zuständig im Rahmen von Frage 1b, wenn die Gesellschaft in O ihren Sitz hat, der B in P und der M in Q? Es sei unterstellt, dass es in allen Orten Amts- und Landgerichte gibt.
Wie kann der A in diesem Prozess seine Rechte wahren?

18.10.2010/7 Kommentare/von Samuel Ju
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-10-18 18:55:342010-10-18 18:55:34Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin, Niedersachsen
Redaktion

Examensreport – Zivilrecht Examensklausuren 1. Staatsexamen – Mai 2010 – NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Sachenrecht, Schuldrecht, Zivilrecht

Was lief im Mai in den Zivilrecht Examensklausuren im 1. Staatsexamen in NRW?
Die Sachverhalte können hier heruntergeladen werden.
Kein ZPO, keine Nebengebiete, dafür aber Schuldrecht AT und BT und Sachenrecht
1. Klausur
– Schwerpunkt: Schuldrecht AT und BT (Kaufrecht)
– Exakt die gleiche Klausur (auf den Wortlaut genau!!!) lief auch im Oktober 2007 in NRW in der 1. Klausur im Zivilrecht
– Fiktive Schadensberechnung, Ansatz der Kosten einer Fachwerkstatt: Ersatz fiktiver Reparaturkosten im Rahmen des § 249 Abs. 1 BGB
– Ersatz entgangener Nutzungen
– Ersatzfähigkeit eines so genannten „Unfallersatztarifs“ und Aufklärungspflichten der Fahrzeugvermietung
– Erklärungen am Unfallort als deklaratorisches Schuldanerkenntnis
– Ersatz des Minderwertes bei Unfallwagen
– Relevante Rechtsnormen: § 249 Abs. 1 BGB, 253 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB, 18 StVG, §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 1 BGB
2. Klausur
– Schwerpunkt: Sachenrecht
– Abwandlung von BGH Urteil vom 1.2.2008 (V ZR 47/07)
– Nachbarrechlichtes Schuldverhältnis
– Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
– § 951 BGB als Rechtsfortwirkungsanspruch i.V.m. § 812 ff BGB nach Verarbeitung
– BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – X ZR 5/07
– Übertragung von Anwartschaftsrechten analog den Regeln über das Vollrecht
– Übereignung durch bloße Einigung (§ 929 S. 2 BGB) im Rahmen einer Handschenkung (§ 516 S. 1 BGB)
– Fahrzeugbrief als Legitimationspapier analog § 952 Abs. 2 BGB
3. Klausur
– Schwerpunkt: Schuldrecht AT und BT (Kaufrecht)
– Klausur bestehend aus zwei Original BGH Entscheidungen
– BGH, Urteil vom 28. November 2007 – VIII ZR 16/07
– Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels wegen eines unbehebbaren Mangels
– nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt (§ 325 BGB)
– Abgrenzung der Schadensarten
– Als Zusatzfrage: BGH Urteil vom 15.9.2009: Gesetzliches Aufrechnungsverbot des § 393 BGB unerlaubten Handlungen

03.06.2010/0 Kommentare/von Redaktion
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2010-06-03 21:38:202010-06-03 21:38:20Examensreport – Zivilrecht Examensklausuren 1. Staatsexamen – Mai 2010 – NRW

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