• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Brandenburg; Examensreport

Schlagwortarchiv für: Brandenburg; Examensreport

Redaktion

Strafrecht II – April 2013 – 1. Staatsexamen – Berlin, Brandenburg

Berlin, Brandenburg

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im April 2013 gelaufenen zweiten Klausur im Strafrecht in Berlin und Brandenburg. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
Der verwitwete und schwerkranke E hat zwei Töchter – S und T. T ist seit 2001 mit M verheiratet. Dieser hat T jedoch im Jahr 2004 verlassen und lebt seither mit S zusammen. Das Verhältnis zwischen T und S ist deshalb nachhaltig gestört. T hat alle Kontakte zu S und M abgebrochen. Im Jahre 2009 verlobt sich T mit V, wobei sie diesem verschweigt, dass sie noch mit M verheiratet ist.
Der begüterte E wünscht sich nichts sehnlicher als ein Enkelkind. S kann jedoch keine Kinder bekommen und T hat stets erklärt, keine Kinder in die Welt setzen zu wollen. Als T erfährt, dass E nur noch wenige Wochen zu leben hat, spiegelt sie ihm im Januar 2012 vor im dritten Monat schwanger zu sein. E entschließt sich daraufhin (wie von T erwartet) ein privatschriftliches Testament zu errichten, in dem er T zu seiner Alleinerbin einsetzt und im Übrigen verfügt, dass S neben dem Pflichtteil aus dem Nachlass eine antike Spieluhr erhalten soll. Dieses formgültige Testament legt E in seinen Nachttisch. Einige Tage nach Errichtung des Testaments verstirbt E. Bald darauf findet T das Testament.
T gönnt der S die Spieluhr nicht. Sie bietet die Uhr deshalb dem Kunsthändler K an, der mit der Familie des E befreundet ist. Dabei geht T davon aus, dass S mit dem Tod des E das Eigentum an der Uhr erworben hat. K, der von dem Testament des E nichts weiß und deshalb damit rechnet, dass S Miterbin ist, fragt T daraufhin, ob der Verkauf der Uhr mit S abgestimmt worden ist. T verneint dies und fügt wahrheitsgemäß hinzu, S wisse noch gar nicht von dem Tod des E, weil sie sich auf einer Studienreise in der Mongolei befindet und dort nicht erreichbar sei. Als T ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringt dem K die Uhr zu einem Freundschaftspreis zu überlasse, kann dieser nicht widerstehen. Er kauft die Uhr zu einem sehr günstigen Preis von 5.600 EUR und lässt sie sich aushändigen. Tatsächlich ist die Uhr wesentlich mehr wert.
Als S den Grund für die Testamentsverfügung erfährt, erstattet sie gegen T Strafanzeige wegen „Erbschleicherei“, indem sie den Sachverhalt erklärt und vorträgt, T sei zu keinem Zeitpunkt schwanger gewesen. Im Rahmen des anschließend eingeleiteten Strafverfahrens wird V auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom zuständigen Ermittlungsrichter als Zeuge geladen. V schreibt daraufhin an den Ermittlungsrichter, er könne den Termin nicht wahrnehmen, weil er zum fraglichen Zeitpunkt in den USA auf Geschäftsreise sei. Zugleich versichert er „an Eides statt“, T sei von ihm schwanger gewesen, es sei jedoch in der 13. SSW zu einer Fehlgeburt gekommen. V beabsichtigt die T mit dieser Versicherung vor einer Verurteilung wegen Betruges zu bewahren. Die Ermittlungsbehörden erkennen allerdings die Unwahrheit sofort, zu Ermittlungsverzögerungen kommt es nicht.
Aufgaben:
1. Prüfen sie gutachterlich wie sich T, K und V nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Bearbeitungshinweis
Es ist davon auszugehen, dass ein Verlöbnis bei bestehender Ehe eines Partners sittenwidrig und daher unwirksam ist. Gegebenenfalls notwendige Strafanträge sind gestellt.
2. In welchen Fällen empfiehlt es sich für die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine richterliche Vernehmung von Beschuldigten oder Zeugen zu beantragen?

26.04.2013/2 Kommentare/von Redaktion
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-04-26 16:00:402013-04-26 16:00:40Strafrecht II – April 2013 – 1. Staatsexamen – Berlin, Brandenburg

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
  • Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
  • BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung

Aktuelles, Arbeitsrecht, Uncategorized

Darf der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses „die Füße hochlegen“ und später den (Annahmeverzugs-) Lohn einstreichen oder muss er sich aus Rücksicht vor dem Arbeitgeber um ein neues Einkommen bemühen? Dieser […]

Weiterlesen
05.02.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-02-05 15:55:482026-02-06 07:30:39Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes im Wandel der Rechtsprechung
Annika Flamme

Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGH-Klassiker, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Uncategorized, Zivilrecht, Zivilrecht

Bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden – das hat der BGH in seinem Urteil vom 19. Dezember 2025 (Az. V ZR 44/25) entschieden. Die Abschleppfälle gehören […]

Weiterlesen
30.01.2026/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2026-01-30 16:26:482026-01-30 16:27:00Examensrelevantes BGH-Urteil: Wer die Parkdauer überschreitet, darf ohne Wartepflicht abgeschleppt werden
Gastautor

BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verfassungsrecht

Fällt eine Privatwohnung in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? Diese Frage hatte das BVerfG zu beantworten und wird hier von unserem Gastautor Jakob Wengenroth besprochen. Jakob studiert Rechtswissenschaften an der Universität […]

Weiterlesen
12.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-12 08:00:002025-12-15 15:16:46BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen