• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Brandenburg; Examensreport

Schlagwortarchiv für: Brandenburg; Examensreport

Redaktion

Strafrecht II – April 2013 – 1. Staatsexamen – Berlin, Brandenburg

Berlin, Brandenburg

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im April 2013 gelaufenen zweiten Klausur im Strafrecht in Berlin und Brandenburg. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
Der verwitwete und schwerkranke E hat zwei Töchter – S und T. T ist seit 2001 mit M verheiratet. Dieser hat T jedoch im Jahr 2004 verlassen und lebt seither mit S zusammen. Das Verhältnis zwischen T und S ist deshalb nachhaltig gestört. T hat alle Kontakte zu S und M abgebrochen. Im Jahre 2009 verlobt sich T mit V, wobei sie diesem verschweigt, dass sie noch mit M verheiratet ist.
Der begüterte E wünscht sich nichts sehnlicher als ein Enkelkind. S kann jedoch keine Kinder bekommen und T hat stets erklärt, keine Kinder in die Welt setzen zu wollen. Als T erfährt, dass E nur noch wenige Wochen zu leben hat, spiegelt sie ihm im Januar 2012 vor im dritten Monat schwanger zu sein. E entschließt sich daraufhin (wie von T erwartet) ein privatschriftliches Testament zu errichten, in dem er T zu seiner Alleinerbin einsetzt und im Übrigen verfügt, dass S neben dem Pflichtteil aus dem Nachlass eine antike Spieluhr erhalten soll. Dieses formgültige Testament legt E in seinen Nachttisch. Einige Tage nach Errichtung des Testaments verstirbt E. Bald darauf findet T das Testament.
T gönnt der S die Spieluhr nicht. Sie bietet die Uhr deshalb dem Kunsthändler K an, der mit der Familie des E befreundet ist. Dabei geht T davon aus, dass S mit dem Tod des E das Eigentum an der Uhr erworben hat. K, der von dem Testament des E nichts weiß und deshalb damit rechnet, dass S Miterbin ist, fragt T daraufhin, ob der Verkauf der Uhr mit S abgestimmt worden ist. T verneint dies und fügt wahrheitsgemäß hinzu, S wisse noch gar nicht von dem Tod des E, weil sie sich auf einer Studienreise in der Mongolei befindet und dort nicht erreichbar sei. Als T ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringt dem K die Uhr zu einem Freundschaftspreis zu überlasse, kann dieser nicht widerstehen. Er kauft die Uhr zu einem sehr günstigen Preis von 5.600 EUR und lässt sie sich aushändigen. Tatsächlich ist die Uhr wesentlich mehr wert.
Als S den Grund für die Testamentsverfügung erfährt, erstattet sie gegen T Strafanzeige wegen „Erbschleicherei“, indem sie den Sachverhalt erklärt und vorträgt, T sei zu keinem Zeitpunkt schwanger gewesen. Im Rahmen des anschließend eingeleiteten Strafverfahrens wird V auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom zuständigen Ermittlungsrichter als Zeuge geladen. V schreibt daraufhin an den Ermittlungsrichter, er könne den Termin nicht wahrnehmen, weil er zum fraglichen Zeitpunkt in den USA auf Geschäftsreise sei. Zugleich versichert er „an Eides statt“, T sei von ihm schwanger gewesen, es sei jedoch in der 13. SSW zu einer Fehlgeburt gekommen. V beabsichtigt die T mit dieser Versicherung vor einer Verurteilung wegen Betruges zu bewahren. Die Ermittlungsbehörden erkennen allerdings die Unwahrheit sofort, zu Ermittlungsverzögerungen kommt es nicht.
Aufgaben:
1. Prüfen sie gutachterlich wie sich T, K und V nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Bearbeitungshinweis
Es ist davon auszugehen, dass ein Verlöbnis bei bestehender Ehe eines Partners sittenwidrig und daher unwirksam ist. Gegebenenfalls notwendige Strafanträge sind gestellt.
2. In welchen Fällen empfiehlt es sich für die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine richterliche Vernehmung von Beschuldigten oder Zeugen zu beantragen?

26.04.2013/2 Kommentare/von Redaktion
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-04-26 16:00:402013-04-26 16:00:40Strafrecht II – April 2013 – 1. Staatsexamen – Berlin, Brandenburg

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
  • Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Tim Munoz Andres

OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Zentrale Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB ist der Verstoß eines Schädigers gegen ein Schutzgesetz. Ob eine Norm dabei als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB […]

Weiterlesen
09.06.2026/0 Kommentare/von Tim Munoz Andres
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tim Munoz Andres https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tim Munoz Andres2026-06-09 09:31:222026-06-09 09:31:22OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
Jakob Brohl

Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich in seinem – als examensrelevant einzuordnenden! – Urteil vom 30.04.2026 (Az.: III ZR 165/24) mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit dem Eigentümer des Grundstücks gegen […]

Weiterlesen
21.05.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-05-21 13:45:322026-05-21 13:46:44Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen