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Schlagwortarchiv für: 1. Staatsexamen Niedersachsen

Redaktion

Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Examensreport, Niedersachsen

Im Folgenden erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Januar 2014 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in Nierdersachsen. Vielen Dank hierfür. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt
Amtsarzt A und Rechtsanwalt R nehmen beide an der Veranstaltung „Skate by night“ in Hannover teil. Beide tragen keinen Helm. Lange fahren sie unbemerkt nebeneinander im Hauptfeld. Sie fallen jedoch nach und nach unbemerkt aufgrund ihrer Erschöpfung zurück und sind bald außer Sichtweite des Hauptfeldes und nur noch zu zweit.
A sieht, dass R sein Smartphone und einen (letzten) Energieriegel in seinem Rucksack hat. Als er wieder Luft hat, setzt er zum Überholen an und nimmt dabei das Smartphone und den Riegel aus dem Rucksack des R. Dieser bemerkt davon nichts.
A schafft es in der Folge, einige Meter gut zu machen. Nun nimmt er den Riegel und isst ihn. Er möchte sich nun über eine Seitenstraße aus dem Staub machen und hat nicht mehr vor, der Strecke zu folgen.
R erlebt nochmal einen Energieschub, nachdem A ihn überholt hatte. Da er nichts bemerkt hat und er nur sieht, dass A dabei ist, in eine Seitenstraße abzubiegen, denkt er, dass A eine Abkürzung kennt und will ihm deswegen folgen.
A bemerkt dies und denkt, dass R den wahren Grund des Überholmanövers herausgefunden hat, nämlich das Entwenden der Gegenstände. Er fährt also in eine dunkle Seitenstraße wartet kurz und stellt dem ahnungslosen und mit hohem Tempo ankommenden R ein Bein, sodass dieser stürzt und unglücklich mit dem Hinterkopf aufprallt, um im Besitz der Gegenstände zu bleiben. R verstirbt noch auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen Verletzungen.
 
Am nächsten Tag trifft sich A mit seinem Kumpel B in der Gaststätte „Zum Goldenen Broiler“. Noch bevor B dem A von seinem Missgeschick, dass er sein Handy verloren hat, erzählen kann, berichtet A ihm von den Geschehnissen des vorigen Tages. Beide kommen schnell überein, dass sich hier eine für beide günstige Gelegenheit bietet. Sie werden sich schnell einig über den Verkauf des Smartphones. Jeder handelt hier für seinen eigenen Gewinn.
A bietet dem B sogar noch an, ihm „seine“ Garantieerklärung des Herstellers zu verkaufen. Allerdings zu einem höheren Preis. Diese ist noch mindestens ein Jahr gültig und der Hersteller wird daraus garantiert verpflichtet. B willigt ein und zahlt den Kaufpreis in bar an A.
Tatsächlich hatte A die Garantieerklärung tags zuvor an seinem PC entworfen. Sie sieht einem Original in der Tat zum Verwechseln ähnlich. Er hatte dies für einen eventuellen Weiterverkauf des Handys gemacht. Nachdem er das Dokument gedruckt hatte, fügte er ein Herstellersiegel drauf, das täuschend echt aussah.
Beglückt von seinem Verkaufstalent geht A nun los und kauft von dem Geld ein neues Paar Inlineskates.
Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?
Bearbeitervermerk: Strafanträge gelten – sofern sie erforderlich sein sollten – als gestellt. § 261 StGB ist nicht zu prüfen. Es sind nur Normen des StGB zu prüfen.

31.01.2014/2 Kommentare/von Redaktion
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-31 10:45:562014-01-31 10:45:56Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Redaktion

Zivilrecht ZI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Examensreport, Niedersachsen

Im Folgenden erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Januar 2014 gelaufenen ersten Klausur des 1. Staatsexamens in Niedersachesen. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
R ist Anwalt in Hamburg. Er will seine Kanzlei mit luxuriösen
Marmorfliesen ausstatten. Eine wichtige Mandantin von ihm, die M-GmbH
mit Sitz in München, handelt – wie er weiß – mit solchen hochwertigen
Materialien.
Da er durch jur. Literatur weiß, dass es oftmals zu Problemen kommt,
beauftragt er den F (selbstständiger Fliesenleger) mit dem Erstellen
eines Gutachtens hinsichtlich etwaig bestehender Materialfehler und
späterem Einbau der Fliesen. F ist u.a. für die IHK als Gutachter tätig
und bietet diese Dienste auch kostenpflichtig an.
Der F erstellt anhand von M in ausreichender Zahl zugeschickter Fliesen
das Gutachten und kommt zu dem Ergebnis, dass keine Materialfehler
bestünden. Insbesonderesei auch die Oberflächenbehandlung in
ausreichender Weise erfolgt. Jedoch hat F übersehen, dass diese gerade
nicht ausreichend erfolgt ist. Das wäre für einen Fachmann ohne weiteres
feststellbar gewesen.
R macht dieses Gutachten zur Grundlage seiner Kaufentscheidung und teilt
dies der M mit. (Hier ging leider nicht ganz aus dem Sachverhalt hervor,
ob auch das Gutachten weitergeleitet wurde oder ob nur aufgrund der
durch das Gutachten festgestellten Mangelfreiheit eine Kaufentscheidung
getroffen wurde.) Auch teilt R der M den Verwendungszweck mit.
M bestellt darauf bei der H-GmbH (Sitz: Kiel) die Fliesen und teilt auch
den Vertragszweck mit. M einigt sich mit R am 31.05.2012 auf Kauf und
Lieferung der Fliesen in Höhe von 20.000,00 EUR und auf Lieferung durch
H direkt an R.
R nimmt die Lieferung an und untersucht stichprobenartig die Fliesen. Er
kann nichts erkennen. Für einen Laien ist die unzureichende
Oberflächenbehandlung aber auch nicht erkennbar gewesen.
Nach einigen Monaten zeigen sich nun Verfärbungen, die negativ auffallen
und optisch den Gesamteindruck der Fliesen erheblich stören.
R möchte M als wichtige Mandantin nicht gleich in Anspruch nehmen und
klagt deswegen sofort auf Schadensersatz gegen F. Im Laufe des Prozesses
wird herausgestellt, dass H die Oberflächenbehandlung nicht richtig
durchgeführt hat. Das hätte F erkennen müssen. Jedoch kann F auch keine
größeren Summen an R zahlen, daher einigt man sich auf einen – wirksamen
– Vergleich. F zahlt R 10.000,00 EUR – R macht keine Ansprüche geltend.
F bezahlt diese 10.000,00 EUR auch.
R wendet sich dann im Januar 2013 – also geraume Zeit nach dem Vergleich
(stand so im Sachverhalt, keine genaue Zeitangabe im Sachverhalt) – an
M, um Nacherfüllung zu verlangen. M soll neue Fliesen liefern und für
die Kosten des Aus- und Einbaus aufkommen. R hatte aufgrund des
Prozesses mit F bisher noch nichts unternommen. Außerdem seien die
Fliesen bei allen anderen Anbietern 10.000,00 EUR teurer (also 30.000,00
EUR).
Der Geschäftsführer von M ist empört. Das Ganze sei zu lange her,
außerdem müsse der Verzicht des R auf Ansprüche und der Vergleich mit F
ihm bzw. der M auch zu Gute kommen. Im Weiteren verweigert er endgültig
alle Ansprüche im Hinblick auf die Fliesen.
R setzt erfolglos eine angemessene Nachfrist. Daraufhin erwirbt er bei
einem Drittanbieter Fliesen für 30.000,00 EUR und wendet für Aus- und
Einbau 50.000,00 EUR auf.
Der Geschäftsführer der M fragt sich derweil, ob er Ansprüche gegen H
geltend machen kann.
Frage 1: Prüfen Sie Schadensersatzansprüche des R gegen F in der Zeit
VOR dem Vergleichsabschluss. Und – etwaige Ansprüche vorausgesetzt –
welche Auswirkungen hätte der Vergleichsschluss.
Frage 2: Prüfen Sie Schadensersatzansprüche des R gegen M.
Frage 3: Prüfen Sie Schadensersatzansprüche M gegen H.

23.01.2014/7 Kommentare/von Redaktion
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-23 14:00:022014-01-23 14:00:02Zivilrecht ZI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

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