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Du bist hier: Startseite1 > § 113 StGB

Schlagwortarchiv für: § 113 StGB

Redaktion

Neues Kapitel zum gefährlichen Werkzeug

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht BT, Verschiedenes


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Neues Kapitel zum gefährlichen Werkzeug” von Prof. Dr. Christian Fahl

befasst sich mit der Änderung des § 113 StGB durch das 44. Strafrechtsänderungsgesetz (wir hatten dazu berichtet). In § 113 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB wurde als zweite Alternative neben der Waffe das gefährliche Werkzeug aufgenommen. Der vorliegende Beitrag erklärt den Hintergrund der Neuregelung und deren Implikationen für die Auslegung des Begriffs „gefährliches Werkzeug“ im StGB.
Ihr findet den Beitrag hier.

15.08.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-08-15 09:00:142013-08-15 09:00:14Neues Kapitel zum gefährlichen Werkzeug
Christian Muders

Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Strafrecht

Im Folgenden eine Übersicht über in letzter Zeit in Zeitschriften veröffentlichte interessante Entscheidungen von Obergerichten in Strafsachen (materielles Recht).
I. BGH, Beschl. v. 14.2.2012 – 3 StR 392/11 (= NStZ 2012, 627 f. = StV 2012, 465 f.)
– Kein Raub bzw. räuberische Erpressung bei der gewaltsamen Wegnahme eines Mobiltelefons zur bloßen Durchsuchung des Speichers und dem anschließenden Kopieren einzelner Daten –
1. Es liegt keine für einen Raub erforderliche Zueignungsabsicht vor, wenn der Täter ein Mobiltelefon gewaltsam an sich bringt, um im Speicher des Geräts nach Beweisen für die Art der Beziehung zwischen dem Geschädigten und der Schwester einer dritten Person zu suchen. Gleiches gilt für das Kopieren gefundener Daten, da dies nicht zu deren Verbrauch führt.
2. Ebenfalls fehlt es in diesem Fall an einer Bereicherungsabsicht i.S.d. räuberischen Erpressung, da der bloße Besitz einer Sache nur dann einen Vermögensvorteil darstellt, wenn ihm ein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zukommt, etwa weil er zu wirtschaftlich messbaren Gebrauchsvorteilen führt, die der Täter für sich nutzen will. Daran fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige oder mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt.
II. BGH, Urt. v. 27.6.2012 – 2 StR 79/12 (= NStZ 2012, 629 f. = wistra 2012, 385 f.)
– Zum Vermögensschaden beim Betrug –
1. Wird bei einem Kauf über Umstände getäuscht, die den Verkehrswert der Sache maßgeblich mitbestimmen, erleidet der dadurch zum Kaufabschluss bewogene Kunde einen Betrugsschaden regelmäßig nur dann, wenn die Sache objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist. Unerheblich ist demgegenüber regelmäßig, ob die gelieferte Ware von geringerem Wert ist als die vertraglich vereinbarte.
2. Daher ist beim Fehlen einer vom Verkäufer fälschlich zugesicherten Eigenschaft der Kaufsache der Käufer nicht stets und ohne Rücksicht darauf, ob die Sache trotz Fehlens der zugesicherten Eigenschaft den vereinbarten Preis wert ist, durch den Abschluss des Vertrages betrügerisch geschädigt (hier: Kauf von Plagiatsfelgen, die als Originalfelgen ausgegeben wurden).
III. OLG Celle, Beschl. v. 23.7.2012 – 31 Ss 27/12 (StraFo 2012, 419 ff. = DAR 2012, 644 ff.)
– Zur Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung i.S.d. § 113 StGB bei einer Verkehrskontrolle –
Eine Diensthandlung ist rechtswidrig im Sinne von § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB, wenn Polizeibeamte einen Betroffenen falsch belehrt haben (konkret: Belehrung über eine allgemeine Verkehrskontrolle nach § 36 Abs. 5 StVO, wenn tatsächlich der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt besteht).
VI. OLG Hamm, Urt. v. 21.8.2012 – III-4 Rvs 42/12 (= wistra 2012, 447 f.)
– Untreue und Irrtum über das Einverständnis des Vermögensinhabers –
1. Der Tatbestand der Untreue setzt einen gravierenden Pflichtenverstoß voraus, der durch das Einverständnis des Vermögensinhabers mit dem Handeln des Täters entfällt.
2. Ein Irrtum des Täters über das Einverständnis ist Tatbestandsirrtum i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB.
(Anm.: Das OLG nutzt in der Entscheidung teilweise auch den Begriff der „Einwilligung“, offenbar als Synonym – dies ist in der Prüfung strikt zu vermeiden!)

02.12.2012/2 Kommentare/von Christian Muders
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Christian Muders https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Christian Muders2012-12-02 12:00:522012-12-02 12:00:52Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen
Tom Stiebert

Aktuelle Gesetzesänderung im StGB vom 05.11.2011

Aktuelles, Startseite

Am Samstag (5.11.2011) sind einige Gesetzesänderungen im Strafrecht in Kraft getreten, auf die an dieser Stelle kurz hingewiesen werden soll. Gerade in der mündlichen Prüfung ist die Kenntnis aktueller Entwicklungen notwendig.
Die Änderungen erfolgten durch das Vierundvierzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StrÄndG 44) und betreffen vor allem den Bereich des Widerstands gegen Vollstreckunsgbeamte (§ 113 f. StGB).

  • Erhöht wird die Höchststrafe in § 113 Abs. 1 StGB auf 3 Jahre.
  • Zudem soll nunmehr ein besonders schwerer Fall auch dann vorliegen, wenn ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich geführt wird (§ 113 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB).
  • Ebenso wird bei Gefangenenmeuterei (§ 121 Abs. 3 StGB) und besonders schwerem Fall des Landfriedensbruchs (§ 125 a StGB) das Beisichführen von gefährlichen Werkzeugen unter Strafe gestellt.
  • Neu eingeführt wurde zudem der § 114 Abs. 3 StGB. Damit wird der Anwendungsbereich der Norm deutlich erweitert. Es werden damit weitere Personen den Vollstreckungsbeamten gleichgestellt. Dies sind „Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes“ bei Unglücksfällen. Deren Behinderung durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt oder tätliche Angriffe sind damit unzulässig und steht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten gleich.
  • In die gleiche Schutzrichtung weist auch die Erweiterung des § 305 a StGB durch die Neufassung von Abs. 1 Nr. 2 und 3, der die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel des Katastrophenschutzes, von Rettungsdiensten etc. unter Schutz stellt.
07.11.2011/0 Kommentare/von Tom Stiebert
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2011-11-07 17:53:432011-11-07 17:53:43Aktuelle Gesetzesänderung im StGB vom 05.11.2011
Dr. Gerrit Forst

Strafrahmenerhöhung bei § 113 Abs. 1 StGB

Aktuelles, Strafrecht, Strafrecht BT

Beck-Aktuell berichtet heute, dass der Bundesrat bereits am 23.9.2011 [eine] Erhöhung des Strafrahmens des § 113 Abs. 1 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) [gebilligt] hat (BR-Drucks. 486/11). Künftig kann eine Tat nach § 113 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden, bislang waren es zwei Jahre. Der Bundesrat billigt damit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Hintergrund war eine starke Zunahme von Taten nach § 113 Abs. 1 StGB.
Durch den Strafrahmen von bis zu drei Jahren wird die Rechtsfolge des § 113 Abs. 1 StGB an die des § 240 StGB angeglichen. Dadurch wird die bisherige Privilegierung gegenüber der Nötigung beendet. Da § 113 Abs. 1 StGB gegenüber § 240 StGB nach ständiger Rechtsprechung des BGH abschließend ist (zuletzt Urt. v. 20.2.2003 – 4 StR 228/02, NJW 2003, 1613, 1614), waren Vollstreckungsbeamte bislang schlechter geschützt als der Normalbürger, obwohl sie berufsbedingt einem höheren Risiko ausgesetzt sind, Opfer einer – untechnisch gesprochen – „Nötigung“ zu werden. Dies war vom Gesetzgeber ursprünglich zwar durchaus beabsichtigt, die starke Zunahme an Fällen in der jüngeren Vergangenheit hat hier aber zu einem Sinneswandel beigetragen.

27.09.2011/3 Kommentare/von Dr. Gerrit Forst
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Gerrit Forst https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Gerrit Forst2011-09-27 08:48:442011-09-27 08:48:44Strafrahmenerhöhung bei § 113 Abs. 1 StGB

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