• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Schleswig-Holstein3 > Strafrecht SI – Juli 2015 – 1. Staatsexamen Schleswig-Hols...
Redaktion

Strafrecht SI – Juli 2015 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein

Examensreport, Schleswig-Holstein

Herzlichen Dank auch für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der Strafrechtsklausur des 1. Staatsexamens im Juli 2015 in Schleswig-Holstein. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
A,B und C wollen feirn gehen. A und B sind verheiratet. Dafür nehmen sie das Auto der D, die Mutter des C. Die Mutter weist alle ausdrücklich darauf hin, dass sie das Auto nur für die Hinfahrt nutzen können. Sie ist absolut dagegen, dass der Wagen auch für die Rückfahrt genutzt wird.
Sie tranken ausgiebig Alkohol.C hatte aber keinen Alkohol getrunken. Nach der Feier möchte C, ohne das Auto zu fahren, nachhause gehen und macht sich auf den Weg. A möchte aber mit dem Wagen wegfahren. B versucht A davon abzubringen. Jedoch vergebens.
A wußte, dass die Mutter dagegen war, ignoriert dies jedoch. Er hofft darauf, dass es schon gut gehen wird und machte sich auf den Weg. Es war um 02:00 Uhr. Er fuhr Schlangenlinien.
Ungefähr um 02:10 Uhr kam es dazu, dass der A gegen einen Baum gefahren ist. Es entstanden Karroserieschäden iHv 2000 €, eine neue Einpflanzung iHv 300€ und Austauschen des Verkehrsschildes 390€. A selbst erlitt dabei auch Verletzungen.
Später ging A zur B und C. Er erzählte von dem Vorfall. A,B und C haben sich abgesprochen, dass sie den Wagen als gestohlen melden wollen. Dafür riefen sie bei der Polizei an. Am Telefon erzählte C, dass der Wagen gestohlen wurde. Als die Polizisten P1 und P2 zu ihnen kamen, erzälten sie nochmal das gleiche.
Für P1 und P2 waren die Aussagen nicht glaubwürdig. Als P1 und P2 sie nochmal gefragt haben, was mit dem Wagen sei, blieben sie bei ihrer Aussage. Sie behaupteten, dass jemand anderer den Wagen gestohlen haben muss. Die Polizei hat ordnungsgemäß eine Blutentnahme durchführen lassen. Es ergab sich, dass A zur der Tatzeit eine BAK von 1,8 bis 2 Promille haben müsste. B hatte eine BAK von 2,1 Promille gehabt.
Später beschlossen B und C, über alles auszusagen. Sie dachten dabei, dass der A eher nicht mehr zu retten sei.
Prüfen sie die Strafbarkeit von A, B und C.

Print Friendly, PDF & Email
30.07.2015/2 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Gedächtnisprotokoll, Schleswig-Holstein, Strafrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2015-07-30 09:00:472015-07-30 09:00:47Strafrecht SI – Juli 2015 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein
Das könnte Dich auch interessieren
Sachverhalt der Strafrecht Examensklausur – Juni 2011 – 1. Staatsexamen NRW und HH
Das Betäubungsmittelstrafrecht – Ein Überblick über Begriff, Menge und Straftatbestände
Gedächtnisprotokoll ZR II August 2022 NRW
Keine Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Cousins
Versäumnisurteil wegen Teilnahme an Videoverhandlung ohne Bild
Strafrecht SI – Oktober 2015 – 1. Staatsexamen Berlin
2 Kommentare
  1. Vgl
    Vgl sagte:
    30.07.2015 um 10:35

    Komischer Fall.. Sachbeschädigung, Trunkenheit im Straßenverkehr §316, eine Gebrauchsanmaßung, evtl §164 oder §258 mit Rücktritt? C vielleicht §323c anprüfen, obwohl das ist auch quatsch. Alkohol als Schuldauschließungsgrund.. Ich sehe die Probleme nicht, was sagt ihr?

    Antworten
  2. Vgl
    Vgl sagte:
    30.07.2015 um 10:51

    Streit a.l.i.c Vorverlagerungstheorie … Eigenhändigkeitsdelikt ->eingeschränkte Vorverlagerungstheorie?

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Fehlende Approbation allein begründet keinen bedingten Tötungsvorsatz
  • Gelesen, geantwortet, gebunden? Vertragsschlüsse im WhatsApp-Zeitalter
  • OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Amelie Puehler

Fehlende Approbation allein begründet keinen bedingten Tötungsvorsatz

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Verschiedenes

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 20.5.2026 (Az: 2 StR 635/25) mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer nicht als Ärztin ausgebildeten Frau befasst, die unter Vorlage gefälschter Unterlagen als […]

Weiterlesen
19.06.2026/0 Kommentare/von Amelie Puehler
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Amelie Puehler https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Amelie Puehler2026-06-19 07:00:152026-06-29 07:29:11Fehlende Approbation allein begründet keinen bedingten Tötungsvorsatz
Gastautor

Gelesen, geantwortet, gebunden? Vertragsschlüsse im WhatsApp-Zeitalter

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

„Bei Nachrichten innerhalb eines WhatsApp-Chats handelt es sich um Anträge unter Abwesenden“ urteilte das Oberlandesgerichts Frankfurt am 5.5.2026 (9 U 27/25). Mit der Auslegung von Emojis beschäftigte sich vor einiger […]

Weiterlesen
16.06.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-06-16 08:28:152026-06-16 08:28:15Gelesen, geantwortet, gebunden? Vertragsschlüsse im WhatsApp-Zeitalter
Tim Munoz Andres

OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Zentrale Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB ist der Verstoß eines Schädigers gegen ein Schutzgesetz. Ob eine Norm dabei als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB […]

Weiterlesen
09.06.2026/0 Kommentare/von Tim Munoz Andres
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tim Munoz Andres https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tim Munoz Andres2026-06-09 09:31:222026-06-09 09:31:22OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen