• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank für die Zusendung des folgenden Gedächtnisprotokolls der im Januar 2014 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt
Der arbeitslose und wegen seiner persönlichen Situation verzweifelte A
entschließt sich an der Gesellschaft zu rächen. Dafür sucht er eines
Abends die nicht starkt befahrene Autbahn auf, auf der sich auch gerade
die B befindet. A beabsichtigt einen schweren Holzklotz von einer
Autobahnbrücke gezielt auf die Fahrerseite des Autos der mit ca. 100kmh
herannahenden B zu werfen, um einen Unglücksfall herbeizuführen.
Als der Holzklotz das Auto der A trifft, wird es gegen die Leitplanke
geschleudert und kommt zum stehen. Das Auto hat erhebliche
Beschädigungen davon getragen, die B hat wie durch ein Wunder nur
Schnittwunden und Prellungen aufgrund der zerstörten Frontscheibe
erlitten. Neben dem A liegende große Steine wirft er nicht mehr, weil er
das Risiko entdeckt zu werden für zu hoch einschätzt.
Im voraus an die Tathandlung hatte der A seiner Lebensgefährtin C von
seinem Vorhaben erzählt. Diese bekundete, er tue ganz recht darin es den
ganzen Reichen einmal zu zeigen. Sie selbst können sich ja schließlich
nicht einmal ein Auto leisten. A teilt die Auffassung der C.
Als A im Polizeipräsidium vernommen wird, gibt er zwar zu, dass er sich
in der Nähe des Tatorts aufgehalten hat, behauptet aber er hätte nichts
damit zu tun. Es hat jedoch eine Gruppe 16jähriger Jugendlicher
beobachtet, die sich auffällig verhalten haben.
Außerdem denkt er, es sei möglich, dass sein Nachbar D etwas mit der Tat
zu tun gehabt haben könnte. Er habe in letzter Zeit schließlich immer
ihm gegenüber seinen Unmut über Autofahrer kundgetan.
Einige Tage später entscheidet sich A die Tat zu gestehen. Er teilt der
Polizei auch das Gespräch mit C mit.
Nachdem A vom Polizeipräsidium kommt wartet draussen der Fotograf E, der
seine Chance wittert ein sensationelles Foto des A für seine Zeitung zu
ergattern. Er fängt an den A zu fotografieren. Obwohl A mehrmals den E
aufforderte dies zu unterlassen, fotografiert E weiter. A haut schlägt
mit der flachen Hand gegen das Objektiv der Kamera. E erleidet dadurch
Schmerzen am Oberkiefer und ihm bricht ein Zahn aus. Die Kamera wurde
nur einen gering beschädigt, sodass sie schnell und unkompliziert wieder
zusammengesetzt werden konnte.
Strafanträge sind gestellt.
Wie haben sich A und C strafbar gemacht?

Print Friendly, PDF & Email
30.01.2014/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen Strafrecht, Januar 2014, Strafrecht NRW
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2014-01-30 18:00:152014-01-30 18:00:15Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Strafrecht SI – November 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Strafrecht SII – April 2014 – 1. Staatsexamen Berlin / Brandenburg
Öffrecht ÖII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Öffrecht ÖII – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Strafrecht SI – Oktober 2014 – 1. Staatsexamen Berlin, Brandenburg
Strafrecht SI – Oktober 2014 – 1. Staatsexamen NRW
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
  • Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz
  • VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
Gastautor

Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verfassungsrecht

So fasste die Vorsitzende des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.7.2026 (Az. 2 BvE 4/23) zum Gesetzgebungsverfahren des sogenannten Heizungsgesetzes zusammen. Im Zentrum steht eine grundlegende […]

Weiterlesen
30.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-30 12:28:132026-07-30 12:28:13Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz
Gastautor

VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Aktuelles, Kommunalrecht, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Verwaltungsrecht

In dem mit Beschluss vom 20.2.2026 entschiedenen Eilverfahren (15 L 293/26) war das VG Gelsenkirchen mit der Frage befasst, ob eine Ratsfraktion einen Anspruch auf Nutzung von Räumlichkeiten im örtlichen […]

Weiterlesen
28.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-28 12:40:592026-07-29 07:51:17VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen