• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Strafrecht – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Nicolas Hohn-Hein

Strafrecht – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank  für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Mai 2012 in NRW gelaufenen Klausur im Strafrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

G ist mit E verheiratet. E ist Eigentümerin eines Mietshauses, das sie gerne renovieren möchte. Sie kündigt hierzu allen Mieter, das Haus steht leer. G möchte lieber den Abriss und infolgedessen an die Versicherungssumme gelangen. E will er in Unkenntnis über die vorsätzliche Zerstörung des Hauses belassen, sie soll den Schaden ihrer Versicherung melden. Er beauftragt seinen Freund T mit dem Abbrennen.

T geht wenig später an einem Regentag – er möchte das benachbarte Fachwerkhaus nicht in Brand setzen – zum Mietshaus, gießt Benzin aus und zündet Php Aide eine Gardine im Haus an. T denkt, G sei der Eigentümer des Hauses anstelle der E, dem G wiederum ist dieser Irrtum aber nicht bewusst. T bemerkt vorher, dass zwei Obdachlose H und B es sich in dem leerstehenden Haus bequem gemacht haben/es besetzt haben. Er vergewissert sich aber von deren Abwesenheit, bevor er die Gardine anzündet, die den Besetzern gehört.
T geht. Nachbar N kommt vorbei und will den Brand löschen. Das gelingt ihm auch, bevor das Feuer auf die Fensterrahmen übergreifen kann. Bei den Arbeiten stürzt er aber infolge von Unachtsamkeit und bricht sich das Genick.Wenig später kommt G vorbei und entzündet das Benzin, das Haus brennt gänzlich ab. Den toten H hat G nicht bemerkt, wohl aber mittlerweile die Besetzung durch H und B.Der Vorfall wird aufgedeckt, zu einer Auszahlung des Betrags seitens der Versicherung kommt es nicht.Strafbarkeit von T und G?

Print Friendly, PDF & Email
27.05.2012/4 Kommentare/von Nicolas Hohn-Hein
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Examensreport, Mai 2012, NRW, S, Strafrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Nicolas Hohn-Hein https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Nicolas Hohn-Hein2012-05-27 11:48:502012-05-27 11:48:50Strafrecht – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Strafrecht – August 2012 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen
ÖffRecht ÖI – Januar 2013 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Zivilrecht I – November 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
Das „neue“ Kaufrecht 2022 – Teil 2: Der Nacherfüllungsanspruch
Sachverhalt der 3. Zivilrechtsklausur – Oktober 2011 – 1. Staatsexamen NRW, HH, Berlin, B’burg
Zivilrecht ZIII – August 2014 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt, NRW
4 Kommentare
  1. Steffi
    Steffi sagte:
    27.05.2012 um 12:17

    Es sollte noch gesagt sein, dass G dachte, dass seine Frau die Versicherungssumme Unrecht bekommen würde, würde sie den Brand als Versicherungsfall anzeigen…

    Antworten
  2. jan
    jan sagte:
    27.05.2012 um 16:57

    Die angezündete Gardine gehörte explizit den Besetzern.

    Antworten
  3. anonym
    anonym sagte:
    28.05.2012 um 15:27

    T meinte das Haus gehöre dem G, anstelle der E

    Antworten
  4. gav
    gav sagte:
    29.05.2012 um 11:31

    Klausur SR I April 2010 (I Staatsexamen Berlin)

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
  • Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz
  • VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
Gastautor

Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verfassungsrecht

So fasste die Vorsitzende des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.7.2026 (Az. 2 BvE 4/23) zum Gesetzgebungsverfahren des sogenannten Heizungsgesetzes zusammen. Im Zentrum steht eine grundlegende […]

Weiterlesen
30.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-30 12:28:132026-07-30 12:28:13Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz
Gastautor

VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Aktuelles, Kommunalrecht, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Verwaltungsrecht

In dem mit Beschluss vom 20.2.2026 entschiedenen Eilverfahren (15 L 293/26) war das VG Gelsenkirchen mit der Frage befasst, ob eine Ratsfraktion einen Anspruch auf Nutzung von Räumlichkeiten im örtlichen […]

Weiterlesen
28.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-28 12:40:592026-07-29 07:51:17VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen