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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Strafrecht – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW
Nicolas Hohn-Hein

Strafrecht – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank  für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Mai 2012 in NRW gelaufenen Klausur im Strafrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

G ist mit E verheiratet. E ist Eigentümerin eines Mietshauses, das sie gerne renovieren möchte. Sie kündigt hierzu allen Mieter, das Haus steht leer. G möchte lieber den Abriss und infolgedessen an die Versicherungssumme gelangen. E will er in Unkenntnis über die vorsätzliche Zerstörung des Hauses belassen, sie soll den Schaden ihrer Versicherung melden. Er beauftragt seinen Freund T mit dem Abbrennen.

T geht wenig später an einem Regentag – er möchte das benachbarte Fachwerkhaus nicht in Brand setzen – zum Mietshaus, gießt Benzin aus und zündet Php Aide eine Gardine im Haus an. T denkt, G sei der Eigentümer des Hauses anstelle der E, dem G wiederum ist dieser Irrtum aber nicht bewusst. T bemerkt vorher, dass zwei Obdachlose H und B es sich in dem leerstehenden Haus bequem gemacht haben/es besetzt haben. Er vergewissert sich aber von deren Abwesenheit, bevor er die Gardine anzündet, die den Besetzern gehört.
T geht. Nachbar N kommt vorbei und will den Brand löschen. Das gelingt ihm auch, bevor das Feuer auf die Fensterrahmen übergreifen kann. Bei den Arbeiten stürzt er aber infolge von Unachtsamkeit und bricht sich das Genick.Wenig später kommt G vorbei und entzündet das Benzin, das Haus brennt gänzlich ab. Den toten H hat G nicht bemerkt, wohl aber mittlerweile die Besetzung durch H und B.Der Vorfall wird aufgedeckt, zu einer Auszahlung des Betrags seitens der Versicherung kommt es nicht.Strafbarkeit von T und G?

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27.05.2012/4 Kommentare/von Nicolas Hohn-Hein
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Examensreport, Mai 2012, NRW, S, Strafrecht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Nicolas Hohn-Hein https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Nicolas Hohn-Hein2012-05-27 11:48:502012-05-27 11:48:50Strafrecht – Mai 2012 – 1. Staatsexamen NRW
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4 Kommentare
  1. Steffi
    Steffi sagte:
    27.05.2012 um 12:17

    Es sollte noch gesagt sein, dass G dachte, dass seine Frau die Versicherungssumme Unrecht bekommen würde, würde sie den Brand als Versicherungsfall anzeigen…

    Antworten
  2. jan
    jan sagte:
    27.05.2012 um 16:57

    Die angezündete Gardine gehörte explizit den Besetzern.

    Antworten
  3. anonym
    anonym sagte:
    28.05.2012 um 15:27

    T meinte das Haus gehöre dem G, anstelle der E

    Antworten
  4. gav
    gav sagte:
    29.05.2012 um 11:31

    Klausur SR I April 2010 (I Staatsexamen Berlin)

    Antworten

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