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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Schleswig-Holstein3 > Strafrecht – Juli 2013 – 1. Staatsexamen SH
Redaktion

Strafrecht – Juli 2013 – 1. Staatsexamen SH

Schleswig-Holstein

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Juli 2013 gelaufenen Klausur im Strafrecht in Schleswig-Holstein. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Wie Ihr seht, reicht sogar ein Post auf unserer Facebook-Seite aus! Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
A geht zu seinem Zechkumpanen Z nach Hause. Schon nach dem ersten Bier wird der sowieso aufbrausende A wütend und fesselt Z mit einem herumliegenden Seil an den Stuhl auf dem dieser sitzt.
Daraufhin verlässt er die Wohnung gegen 20:00h in der Annahme, die Ehefrau E werde ihren Mann Z nach ihrer Nachtschicht gegen 06:00h auffinden.
Auf dem Heimweg beschließt A sich doch noch mal an Z zu rächen und geht zurück zu der Wohnung des Z.
Dort angekommen, entnimmt er dem Portemonnaie des Z einen 100€-Schein, um sich etwas zu gönnen. Außerdem nimmt er noch ein Sixpack Bier, um die Abendversorgung zu gewährleisten und verlässt die Wohnung wieder.
Daraufhin geht A zu seinem Freund F, dem er alles ausführlich berichtet. Gemeinsam trinken sie das Bier, F trinkt drei von den sechs Bieren.
Am nächsten Tag tauscht A bei der Bank den 100€-Schein in zwei 50€-Scheine.
Einen dieser Scheine schenkt er seinem chronisch geldknappen Kumpel F, der dankend annimmt.
Da A nun doch die Angst vor einer Strafverfolgung packt, versucht er F dazu zu bringen, im Falle eines Prozesses uneidlich oder zur Not auch unter Eid auszusagen, A sei die ganze Nacht bei F gewesen. F bleibt regungslos.
Aufgaben
Prüfen Sie die Strafbarkeit von A und F.

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01.08.2013/4 Kommentare/von Redaktion
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-08-01 18:01:182013-08-01 18:01:18Strafrecht – Juli 2013 – 1. Staatsexamen SH
4 Kommentare
  1. Gast
    Gast sagte:
    01.08.2013 um 22:05

    geldwäsche war nicht zu prüfen

    Antworten
  2. Studentin
    Studentin sagte:
    02.11.2013 um 14:26

    Kann mir bitte jmd sagen, ob es zu diesem Fall eine Entscheidung gibt oder ob jmd eine Lösung hat???
    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe.

    Antworten
    • John
      John sagte:
      02.11.2013 um 16:38

      Der erste Teil („Gewalt durch Unterlassen“) erinnert an den „Landrover“-fall, vgl. https://famos.rewi.hu-berlin.de/file.php/inline/FAMOS_2004_03.pdf?id=47165

      Antworten
      • Studentin
        Studentin sagte:
        07.11.2013 um 22:56

        Danke John.

        Antworten

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