• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Berlin3 > Strafrecht I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Berlin/Brand...
Redaktion

Strafrecht I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg

Berlin, Brandenburg

Vielen Dank an Mario für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Oktober 2012 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in Berlin. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
zu schicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

 
Sachverhalt
U wurde von der Firma B-Bau fristlos gekündigt, als er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Er sinnt nunmehr nach Rache. Da er die Kraftfahrzeugsteuer für sein Fahrzeug sowie die Prämie der Haftpflichtversicherung nicht mehr begleicht, entzieht ihm die Straßenverkehrsbehörde die Zulassung. Darüber ist U erbost, da er mit seinem Fahrzeug fahren will. Sein Freund F schlägt ihm daraufhin vor: „Dann organisier dir doch ein anderes Kennzeichen“.
U ist von dieser Idee begeistert und zieht los. Er findet auf einem verlassenen Parkplatz einen typgleichen Opel und schraubt die Kennzeichenschilder (im Wert von 20 Euro) ab. Wieder zu Hause angekommen, schraubt er sie sodann an sein Fahrzeug, um zukünftig so „präpariert“ am Straßenverkehr teilzunehmen.
Am nächsten Tag fährt U mit seinem Wagen zur Firma B-Bau. Dabei gerät er aus Unachtsamkeit auf einen Fahrradweg. Der herannahende Radfahrer R kann nur noch durch eine Ruckbewegung nach rechts eine Kollision verhindern und prallt stattdessen gegen einen Pfosten, woraufhin er stürzt und sich das Handgelenk bricht. Von alledem bekommt U nichts mit und fährt weiter.
Hingegen hat der Taxifahrer T den ganzen Vorfall mitbekommen und setzt sich vor U und bremst ihn etwa 100m später aus. T springt aus seinem Taxi, reißt die Tür des U auf und fordert ihn nach einem Tatvorwurf auf, sich auszuweisen. U will davon nichts wissen, da er es für falsch hält und fährt den T barsch an. Daraufhin drückt T den Oberkörper des U nach hinten und zieht den Zündschlüssel ab.
Nun hat U genug, steigt selbst aus und fordert seinen Zündschlüssel zurück. Aber T beharrt darauf, der U solle sich ausweisen. Trotz Wortgefechts erlangt U seinen Schlüssel nicht zurück und verpasst dem T deswegen eine schmerzhafte Ohrfeige. In der Folge lässt T den Schlüssel fallen. U hebt ihn auf und fährt weiter zur Firma B-Bau.
Bei der Firma B-Bau angekommen, zieht U eine geladene Pistole und beschimpft den I, den Inhaber der Firma B-Bau, mit den Worten: „Ich bring dich gleich um, du Schwein!“ Dabei hat U keine Tötungspläne, sondern will dem I nur Angst machen. Nun klingelt ein Passant und geht, als keiner öffnet, wieder fort. U wird jetzt klar, in was für eine Lage er sich da gebracht hat. Er beschließt nunmehr den I zu töten. Jedoch möchte er dies an einem ruhigen Ort erledigen. Dazu knebelt er den I und zerrt ihn – unter für U erkennbaren Schmerzen – in seinen Kofferraum. Nach etwa 30km an einem Waldweg öffnet er seinen Kofferraum und muss zu seiner Überraschung feststellen, dass der I bereits an der Knebelung erstickt ist. Wenig später wird U festgenommen.
 
Aufgabe
Prüfen Sie die Strafbarkeit von U, F und T nach dem StGB. Erforderliche Strafanträge sind gestellt.

Print Friendly, PDF & Email
17.10.2012/3 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Berlin, Examensreport, Oktober 2012, Strafrecht I
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-10-17 12:00:412012-10-17 12:00:41Strafrecht I – Oktober 2012 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg
Das könnte Dich auch interessieren
ÖffRecht ÖII – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
Öffentliches Recht – Ö I – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
Der Leasingvertrag in der Examensklausur
Zivilrecht Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
Zivilrecht ZII – August 2013 – 1. Staatsexamen Sachsen
Zivilrecht III – Juli 2020 – NRW – 1. Staatsexamen
3 Kommentare
  1. iurstud
    iurstud sagte:
    17.10.2012 um 12:35

    Der erste Teil ist m.E. sehr gut dargestellt.
    Zum letzten Teil sollte noch erwähnt werden, dass U sich an I rächen wollte. Außerdem stand nicht fest, woran I erstickt ist, dies hätte durch die Knebelung oder das Einsperren im Kofferraum geschehen sein können. Des Weiteren hatte U den I nicht nur geknebelt, sondern auch gefesselt. Die Fesselung verursachte bei dem I die Schmerzen, nicht das Zerren in den Kofferraum. Als U den Tod des I entdeckte, versteckte er die Leiche im Wald und führ davon.
    Das mit dem Ausbremsen des Taxifahrers könnte man auch falsch verstehen. Ich hab das zumindest so verstanden, dass der Taxifahrer sich mit dem Taxi schon sofort vor den U gesetzt hat und diesen auf einer Strecke von 100 Metern langsam abgebremst hat. Außerdem gab der U dem I die Ohrfeige, als dieser ihm den Schlüssel abnahm. So weit ich mich erinnere, ist U nicht erst ausgestiegen. Ich finde das wichtig, weil ich an dieser Stelle eine Notwehr des U geprüft habe!?

    Antworten
  2. Gast
    Gast sagte:
    17.10.2012 um 13:41

    Es stand deutlich drin dass I an der Knebelung erstickt ist, nicht durch das Einsperren in den Kofferraum. Zumindest meine ich mich so daran erinnern zu können!

    Antworten
  3. dolus directus
    dolus directus sagte:
    23.10.2012 um 0:40

    I ist ist aufgrund der, durch die Fahrt im Kofferraum verursachte, Übelkeit und damit einhergehend dem späteren Erbrechen gestorben. Das Zeug konnte nicht abfließen ihr Witzbolde, er ist an seiner Kotze erstickt.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung
  • BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels
  • OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT

Entscheidungsbesprechung BGH, Beschl. v. 14.08.2025 – 5 StR 520/24 Die Entscheidung umfasst die hochproblematische Thematik, wann ein Opfer als „Werkzeug gegen sich selbst“ oder als freiverantwortlich Suizidbegehender handelt. Die Konstellation […]

Weiterlesen
24.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-24 10:18:282026-09-24 10:19:16Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung
Gastautor

BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels

Aktuelles, Kaufrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein wiederkehrendes, wenngleich spezielles Problem des kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechts betrifft die Frage, inwieweit der Verdacht eines Mangels zur Begründung eines Sachmangels im Sinne von § 434 BGB ausreicht. Die Vorinstanzen hatten […]

Weiterlesen
18.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-18 10:19:002026-09-18 10:19:00BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels
Gastautor

OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

A. Einführung Kritische Äußerungen über Unternehmen und ihre Leistungen gehören in sozialen Medien zum Alltag. Auf Plattformen wie Instagram können negative Erfahrungen eine erhebliche Reichweite erzielen. Für Unternehmer stellt sich […]

Weiterlesen
10.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-10 17:12:532026-09-10 17:12:53OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen