• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Berlin3 > Strafrecht II – April 2013 – 1. Staatsexamen – Berlin,...
Redaktion

Strafrecht II – April 2013 – 1. Staatsexamen – Berlin, Brandenburg

Berlin, Brandenburg

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im April 2013 gelaufenen zweiten Klausur im Strafrecht in Berlin und Brandenburg. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt
Der verwitwete und schwerkranke E hat zwei Töchter – S und T. T ist seit 2001 mit M verheiratet. Dieser hat T jedoch im Jahr 2004 verlassen und lebt seither mit S zusammen. Das Verhältnis zwischen T und S ist deshalb nachhaltig gestört. T hat alle Kontakte zu S und M abgebrochen. Im Jahre 2009 verlobt sich T mit V, wobei sie diesem verschweigt, dass sie noch mit M verheiratet ist.
Der begüterte E wünscht sich nichts sehnlicher als ein Enkelkind. S kann jedoch keine Kinder bekommen und T hat stets erklärt, keine Kinder in die Welt setzen zu wollen. Als T erfährt, dass E nur noch wenige Wochen zu leben hat, spiegelt sie ihm im Januar 2012 vor im dritten Monat schwanger zu sein. E entschließt sich daraufhin (wie von T erwartet) ein privatschriftliches Testament zu errichten, in dem er T zu seiner Alleinerbin einsetzt und im Übrigen verfügt, dass S neben dem Pflichtteil aus dem Nachlass eine antike Spieluhr erhalten soll. Dieses formgültige Testament legt E in seinen Nachttisch. Einige Tage nach Errichtung des Testaments verstirbt E. Bald darauf findet T das Testament.
T gönnt der S die Spieluhr nicht. Sie bietet die Uhr deshalb dem Kunsthändler K an, der mit der Familie des E befreundet ist. Dabei geht T davon aus, dass S mit dem Tod des E das Eigentum an der Uhr erworben hat. K, der von dem Testament des E nichts weiß und deshalb damit rechnet, dass S Miterbin ist, fragt T daraufhin, ob der Verkauf der Uhr mit S abgestimmt worden ist. T verneint dies und fügt wahrheitsgemäß hinzu, S wisse noch gar nicht von dem Tod des E, weil sie sich auf einer Studienreise in der Mongolei befindet und dort nicht erreichbar sei. Als T ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringt dem K die Uhr zu einem Freundschaftspreis zu überlasse, kann dieser nicht widerstehen. Er kauft die Uhr zu einem sehr günstigen Preis von 5.600 EUR und lässt sie sich aushändigen. Tatsächlich ist die Uhr wesentlich mehr wert.
Als S den Grund für die Testamentsverfügung erfährt, erstattet sie gegen T Strafanzeige wegen „Erbschleicherei“, indem sie den Sachverhalt erklärt und vorträgt, T sei zu keinem Zeitpunkt schwanger gewesen. Im Rahmen des anschließend eingeleiteten Strafverfahrens wird V auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom zuständigen Ermittlungsrichter als Zeuge geladen. V schreibt daraufhin an den Ermittlungsrichter, er könne den Termin nicht wahrnehmen, weil er zum fraglichen Zeitpunkt in den USA auf Geschäftsreise sei. Zugleich versichert er „an Eides statt“, T sei von ihm schwanger gewesen, es sei jedoch in der 13. SSW zu einer Fehlgeburt gekommen. V beabsichtigt die T mit dieser Versicherung vor einer Verurteilung wegen Betruges zu bewahren. Die Ermittlungsbehörden erkennen allerdings die Unwahrheit sofort, zu Ermittlungsverzögerungen kommt es nicht.
Aufgaben:
1. Prüfen sie gutachterlich wie sich T, K und V nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Bearbeitungshinweis
Es ist davon auszugehen, dass ein Verlöbnis bei bestehender Ehe eines Partners sittenwidrig und daher unwirksam ist. Gegebenenfalls notwendige Strafanträge sind gestellt.
2. In welchen Fällen empfiehlt es sich für die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine richterliche Vernehmung von Beschuldigten oder Zeugen zu beantragen?

Print Friendly, PDF & Email
26.04.2013/2 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, April 2013, Berlin, Brandenburg; Examensreport, SI, Strafrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-04-26 16:00:402013-04-26 16:00:40Strafrecht II – April 2013 – 1. Staatsexamen – Berlin, Brandenburg
Das könnte Dich auch interessieren
Sachverhalt der Strafrecht Examensklausur – Oktober 2011 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg
BVerfG zur Versammlungsfreiheit: Strafrechtliche Verurteilung eines nur „faktischen Leiters“ einer nicht angemeldeten Versammlung verfassungsgemäß
Zivilrecht ZIII – September 2016 – 1. Staatsexamen Hessen
Praktikum in einer Großkanzlei – Einblicke in das FGS „Intern-Programm“
Ultimate Fighting im Strafrecht
„Checkliste“ im Strafrecht – Strafprozessrecht
2 Kommentare
  1. M.georges
    M.georges sagte:
    29.04.2013 um 15:36

    Keiner eine Idee?

    Antworten
  2. Boumi Habibi
    Boumi Habibi sagte:
    03.05.2013 um 8:38

    Ich hatte geprüft:
    für T: 172 (-); 263; 242 (-); 246
    für V: 156; 257 (-); 258 (-); 258, 22, 23 I
    für K: 259; 246, 27 I (-)
    was sagt ihr ?

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
  • Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen
  • Sind §§ 160, 271 StGB gesetzliche Ausprägungen der mittelbaren Täterschaft, sodass Gutgläubigkeit des Vordermanns nötig ist?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen
Gastautor

Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen

Aktuelles, BGB AT, Rechtsprechung, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Verträge zwischen Hotels und ihren Gästen sind in der Praxis wie auch in der Studienliteratur häufig anzutreffen. Studierende sehen sich regelmäßig mit verschiedenen Fragen konfrontiert. Welche Rechtsnatur ein solcher Vertrag […]

Weiterlesen
12.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-12 07:50:062026-05-12 07:50:06Reservierungsanfragen und Falschnamen – Einzelfragen beim Abschluss von Beherbergungsverträgen
Jakob Brohl

Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

AGB-Recht, Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 16.04.2026 (Az: III ZR 152/25) mit der Frage befasst, ob Restguthaben auf einem Netflix-Account bis zu dessen vollständigen Verbrauch die Kündigung des […]

Weiterlesen
20.04.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-04-20 20:34:472026-05-14 16:00:38Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen