• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Aktuelles3 > Strafrahmenerhöhung bei § 113 Abs. 1 StGB
Dr. Gerrit Forst

Strafrahmenerhöhung bei § 113 Abs. 1 StGB

Aktuelles, Strafrecht, Strafrecht BT

Beck-Aktuell berichtet heute, dass der Bundesrat bereits am 23.9.2011 [eine] Erhöhung des Strafrahmens des § 113 Abs. 1 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) [gebilligt] hat (BR-Drucks. 486/11). Künftig kann eine Tat nach § 113 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden, bislang waren es zwei Jahre. Der Bundesrat billigt damit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Hintergrund war eine starke Zunahme von Taten nach § 113 Abs. 1 StGB.
Durch den Strafrahmen von bis zu drei Jahren wird die Rechtsfolge des § 113 Abs. 1 StGB an die des § 240 StGB angeglichen. Dadurch wird die bisherige Privilegierung gegenüber der Nötigung beendet. Da § 113 Abs. 1 StGB gegenüber § 240 StGB nach ständiger Rechtsprechung des BGH abschließend ist (zuletzt Urt. v. 20.2.2003 – 4 StR 228/02, NJW 2003, 1613, 1614), waren Vollstreckungsbeamte bislang schlechter geschützt als der Normalbürger, obwohl sie berufsbedingt einem höheren Risiko ausgesetzt sind, Opfer einer – untechnisch gesprochen – „Nötigung“ zu werden. Dies war vom Gesetzgeber ursprünglich zwar durchaus beabsichtigt, die starke Zunahme an Fällen in der jüngeren Vergangenheit hat hier aber zu einem Sinneswandel beigetragen.

Print Friendly, PDF & Email
27.09.2011/3 Kommentare/von Dr. Gerrit Forst
Schlagworte: § 113 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Gerrit Forst https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Gerrit Forst2011-09-27 08:48:442011-09-27 08:48:44Strafrahmenerhöhung bei § 113 Abs. 1 StGB
Das könnte Dich auch interessieren
Notiz: BGH bestätigt strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff bei § 32 Abs. 2 StGB
Neues Kapitel zum gefährlichen Werkzeug
Aktuelle Gesetzesänderung im StGB vom 05.11.2011
Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen
Schema: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, §§ 113f. StGB
3 Kommentare
  1. Kant
    Kant sagte:
    27.09.2011 um 9:58

    …. symbolische Gesetzesänderung. Ich bezweifel, dass die bisherige Strafrahmen von maximal zwei Jahren jemals ausgeschöpft worden ist und wenn, dann nur mit einem Delikt nach den §§ 223 ff. StGB.

    Antworten
  2. Timo
    Timo sagte:
    27.09.2011 um 10:07

    Interessant. War wohl überfällig.
    Ich stehe nur gerade auf dem Schlauch und frage mich, woher die Zustimmungsbedürftigkeit der Änderung herrührt.

    Antworten
  3. Gerrit
    Gerrit sagte:
    27.09.2011 um 10:30

    Danke für den Hinweis, Timo. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz. Ich habe ursprünglich unbedacht formuliert und den Text jetzt entsprechend angepasst [].

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
  • Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz
  • VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons
Gastautor

Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verfassungsrecht

So fasste die Vorsitzende des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.7.2026 (Az. 2 BvE 4/23) zum Gesetzgebungsverfahren des sogenannten Heizungsgesetzes zusammen. Im Zentrum steht eine grundlegende […]

Weiterlesen
30.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-30 12:28:132026-07-30 12:28:13Kein „Tempolimit“ für den Gesetzgeber – BVerfG zu Heizungsgesetz
Gastautor

VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Aktuelles, Kommunalrecht, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Verwaltungsrecht

In dem mit Beschluss vom 20.2.2026 entschiedenen Eilverfahren (15 L 293/26) war das VG Gelsenkirchen mit der Frage befasst, ob eine Ratsfraktion einen Anspruch auf Nutzung von Räumlichkeiten im örtlichen […]

Weiterlesen
28.07.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-07-28 12:40:592026-07-29 07:51:17VG Gelsenkirchen: Nutzung der Bürgerhalle durch eine Rats-Fraktion (Fall Höcke)

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen