• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > BGB AT4 > Schemata: §§ 116ff. BGB
Redaktion

Schemata: §§ 116ff. BGB

BGB AT, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht

Schemata: §§ 116ff. BGB

A. Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB)

I. Voraussetzungen

1.  Vorbehalt
Der Äußernde behält sich vor, das Erklärte nicht zu wollen.

2.  Geheim
Der Äußernde verheimlich dem Empfänger der Willenserklärung seinen Vorbehalt bewusst.

II. Rechtsfolgen

1.  Bei Unkenntnis des Erklärungsempfängers vom Vorbehalt:
Die Willenserklärung bleibt wirksam (§ 116 S. 1 BGB).

2.  Bei Kenntnis des Erklärungsempfängers vom Vorbehalt:
Die Willenserklärung ist nichtig (§ 116 S. 2 BGB).

 

B. Scherzerklärung (§ 118 BGB)

I. Voraussetzungen

1. Vorbehalt
Der Erklärende behält Sicht vor, das Erklärte nicht zu wollen.

2. Erwartung, dass Mangel der Ernstlichkeit nicht verkannt wird
Der Erklärende geht davor aus, dass der Erklärungsempfänger die fehlende Ernstlichkeit der Erklärung erkennt. Es kommt allein auf die subjektive Erwartung des Erklärenden an.

II. Rechtsfolgen

1.  Die Willenserklärung ist nichtig (§ 118 BGB).

2.  Schadensersatzpflicht des Erklärenden gem. § 122 BGB.

3.  Ausnahmsweise Behandlung der Willenserklärung als wirksam, wenn der Erklärende erkennt, dass der andere die Scherzerklärung als ernst gemeint versteht (es gilt § 116 BGB).

 

C. Scheingeschäft (§ 117 BGB)

I. Voraussetzungen

1. Vorbehalt
Der Erklärende behält Sicht vor, das Erklärte nicht zu wollen.

2.  Einverständnis des Erklärungsempfängers

II. Rechtsfolgen

1.  Die tatsächlich abgegebene Willenserklärung ist nichtig (§ 117 I BGB)

2.  Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist dieses wirksam, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind (§ 117 II BGB).

Das Schema ist in den Grundzügen entnommen von myjurazone.de.

Print Friendly, PDF & Email
26.10.2017/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: BGB AT, gemeiner Vorbehalt, Scheingeschäft, schema, Scherzerklärung, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-10-26 10:00:432017-10-26 10:00:43Schemata: §§ 116ff. BGB
Das könnte Dich auch interessieren
Schema: Rücknahme eines Verwaltungsakts, § 48 VwVfG
Zivilrecht ZIII – Juli 2015 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
OLG Dresden zur Ersatzfähigkeit von Stellplatzgebühren für abgeschleppte Fahrzeuge
Zivilrecht ZIII – April 2013 – 2. Staatsexamen Rheinland-Pfalz
Zivilrecht ZII – Oktober 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Schemata zur Berufsfreiheit aus Art. 12 I GG
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Sind §§ 160, 271 StGB gesetzliche Ausprägungen der mittelbaren Täterschaft, sodass Gutgläubigkeit des Vordermanns nötig ist?
  • Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern
  • Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Jakob Brohl

Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern

AGB-Recht, Aktuelles, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 16.04.2026 (Az: III ZR 152/25) mit der Frage befasst, ob Restguthaben auf einem Netflix-Account bis zu dessen vollständigen Verbrauch die Kündigung des […]

Weiterlesen
20.04.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-04-20 20:34:472026-04-20 20:34:47Restguthaben auf dem Netflix-Account darf die Kündigung des Abonnements nicht hinauszögern
Gastautor

Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Strafrecht, Strafrecht AT

Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gehört zu den absoluten Klausurklassikern aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Eng mit dieser Thematik verknüpft ist das Problem der Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung […]

Weiterlesen
07.04.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-04-07 14:51:412026-04-07 14:51:41Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme: Mittäterschaft bei fehlender Mitwirkung im Ausführungsstadium
Gastautor

Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Schuldrecht, Verschiedenes, Zivilrecht

Wer zivilrechtliche Examensklausuren schreibt, kommt am Deliktsrecht kaum vorbei – besonders der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB ist ein Klassiker. Mit der zunehmenden Popularität von Mountainbike-Flow-Trails stellen sich […]

Weiterlesen
30.03.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-03-30 08:11:242026-03-30 09:25:59Wenn Sportanlagen zur Gefahrenquelle werden – Das Zusammenspiel von Verkehrssicherungspflicht und Mitverschulden

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen