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Redaktion

Schema: Widerruf eines Verwaltungsakts, § 49 VwVfG

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Verwaltungsrecht

Schema: Widerruf eines Verwaltungsakts, § 48 VwVfG

  • Gilt für die Aufhebung eines rechtmäßigen VAs.
  • Dagegen gilt § 48 VwVfG für die Aufhebung eines rechtswidrigen VAs.
  • Vorrangig sind speziellere Regelungen anzuwenden, insbesondere § 3 StVG, § 15 II, III GastG und § 45 II, III, IV WaffG.

I. Ermächtigungsgrundlage
§ 49 I VwVfG oder § 49 II VwVfG oder § 49 III VwVfG
II. Formelle Rechtmäßigkeit

1. Zuständigkeit

– Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 49 V VwVfG iVm § 3 VwVfG
– Die sachliche Zuständigkeit liegt nach dem actus-contrarius-Gedanken bei derjenigen Behörde, die den ursprünglichen VA erlassen hat. Ausnahme:

– Es hat ursprüngliche eine unzuständige Behörde gehandelt oder
– Inzwischen wäre eine andere Behörde für den Erlass des Ausgangs-VAs sachlich zuständig.

2. Verfahren, insb. § 28 VwVfG

3. Form, insb. § 39 VwVfG

III. Materielle Rechtmäßigkeit

1. Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

a) § 49 I VwVfG

aa) Rechtmäßigkeit des widerrufenen VAs
bb) Aufzuhebender VA ist nicht begünstigend
cc) Widerruf ist nicht ausnahmsweise unzulässig oder ein VA gleichen Inhalts müsste erneut erlassen werden.

b) § 49 II VwVfG

aa) Rechtmäßigkeit des widerrufenen VAs
bb) Aufzuhebender VA ist begünstigend
cc) Widerrufsgrund gem. § 49 II Nr. 1-5 VwVfG
dd) Frist, §§ 49 II 2, 48 IV VwVfG

c) § 49 III VwVfG

aa) Rechtmäßigkeit des widerrufenen VAs
bb) Aufzuhebender VA ist begünstigend und zwar handelt es sich um eine Geld- oder Sachleistung
cc) Widerrufsgrund, § 49 III Nr. 1, 2 VwVfG
dd) Frist, §§ 49 III 2, 48 IV VwVfG

2. Rechtsfolge: Ermessen

Das Schema ist in den Grundzügen entnommen von myjurazone.de.

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10.11.2017/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Rücknahme, schema, Verwaltungsakt, Verwaltungsrecht, widerruf
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-11-10 10:00:042017-11-10 10:00:04Schema: Widerruf eines Verwaltungsakts, § 49 VwVfG
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