• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Verschiedenes3 > Schema: Gewährleistungsrechte im Werkrecht, §§ 634ff. BGB
Redaktion

Schema: Gewährleistungsrechte im Werkrecht, §§ 634ff. BGB

Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Werkvertragsrecht, Zivilrecht

Schema: Gewährleistungsrechte im Werkvertragsrecht nach §§ 634 ff. BGB

I. Tatbestand des § 634 BGB

1. Vorliegen eines Werkvertrags gem. § 631 BGB

2. Vorliegen eines Mangels (§ 633)
– Sachmangel (§ 633 II BGB)
– Rechtsmangel (§ 633 III BGB)

3. Zum maßgeblichen Zeitpunkt
– Maßgeblich ist der Gefahrübergang
– Grds. mit der Abnahme, § 640 I 1 BGB
– Wenn Abnahme nach der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen, Zeitpunkt der Vollendung des Werkes, § 646 BGB
– Ohne Abnahme auch bei Annahmeverzug des Gläubigers, § 644 I BGB
– Ohne Abnahme auch bei Versendung, § 644 II BGB

II. Voraussetzungen des jeweiligen Gewährleistungsrecht

1. Nacherfüllung, §§ 634 Nr. 1, 635 BGB

Die Nacherfüllung ist vorrangig vor den anderen Gewährleistungsrechten.

a) Anspruch entstanden: Erforderlich ist nur das Vorliegen der Voraussetzungen des § 634 BGB.
b) Anspruch erloschen: Allgemeine Erlöschensgründe, insb. § 275 I BGB.
c) Anspruch gehemmt: Insbesondere § 635 III BGB ist zu beachten.
d) Rechtsfolge: Der Unternehmer hat die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels und der Neulieferung.

2. Selbstvornahmerecht/Aufwendungsersatz, §§ 634 Nr. 2, 637 BGB

a) Vorliegen der Voraussetzungen des § 634 BGB
b) Fristsetzung und fruchtloser Fristablauf bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§§ 323 II, 326 V, 636 BGB).
c) Verweigerung der Nacherfüllung erfolgt nicht zu Recht.
d) Rechtsfolge: Der Besteller kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.

3. Rücktritt, §§ 634 Nr. 3 Fall 1, 346, 323, 326 V, 636 BGB

a) Vorliegen der Voraussetzungen des § 634 BGB
b) Fristsetzung und fruchtloser Fristablauf bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§§ 323 II, 326 V, 636 BGB).
c) Rücktrittserklärung, § 349 BGB
d) Rechtsfolge: Wenn der Besteller die Vergütung noch nicht gezahlt hat, führt die Erklärung des Rücktritts zum Erlöschen seiner Leistungspflicht. Wenn der Besteller die Vergütung bereits gezahlt hat, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung. Die Rückgewähr richtet sich nach den §§ 346ff. BGB.

4. Minderung, §§ 637 Nr. 3 Fall 2, 638 BGB

a) Vorliegen der Voraussetzungen des § 634 BGB
b) Fristsetzung und fruchtloser Fristablauf bzw. Entbehrlichkeit Fristsetzung (§§ 323 II, 326 V, 636 BGB).
c) Minderungserklärung, § 638 I 1 BGB
d) Rechtsfolge: Wenn der Besteller die Vergütung noch nicht gezahlt hat, führt die Erklärung der Minderung zum Erlöschen seiner Leistungspflicht in der entsprechenden Höhe. Wenn der Besteller die Vergütung bereits gezahlt hat, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Vergütung, § 638 IV BGB.

5. Schadensersatz, § 634 Nr. 4 Fall 1 (iVm §§ 280ff. BGB, bei anfänglicher Unmöglichkeit iVm § 311a II BGB)

a) Haftungsbegründender Tatbestand

aa) Vorliegen der Voraussetzungen des § 634 BGB
bb) Ggf. weitere Voraussetzungen entsprechend der jeweiligen Anspruchsgrundlage (insb. Fristsetzung im Rahmen von § 281).
cc) Vertretenmüssen, §§ 276 ff. BGB

b) Haftungsausfüllender Tatbestand

6. Aufwendungsersatz, §§ 634 Nr. 4 Fall 2, 284 BGB

a) Vorliegen der Voraussetzungen des § 437 BGB
b) Vorliegen der Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung (§§ 281, 283, 311a II BGB)
c) Vertretenmüssen, §§ 276ff. BGB
d) Aufwendungen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung

III. Ausschlusstatbestände
– Individualvereinbarung
– AGB
– § 640 II BGB: Kenntnis des Mangels
– Bei Rücktritt: § 323 V 2, VI BGB
– Bei Minderung § 323 VI BGB

Das Schema ist in den Grundzügen entnommen von myjurazone.de.

Print Friendly, PDF & Email
01.06.2017/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Gewährleistungsrecht, schema, Werkrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-06-01 10:00:292017-06-01 10:00:29Schema: Gewährleistungsrechte im Werkrecht, §§ 634ff. BGB
Das könnte Dich auch interessieren
Schema: Der Anspruch aus § 1 ProdHaftG
Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB
Schema: Rücknahme eines Verwaltungsakts, § 48 VwVfG
Examensrelevantes Urteil im Kaufrecht: Pferd als „gebrauchte Sache“
Schema: Raub, § 249 StGB
Verjährung und Nacherfüllung im Kaufrecht
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung
  • BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels
  • OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT

Entscheidungsbesprechung BGH, Beschl. v. 14.08.2025 – 5 StR 520/24 Die Entscheidung umfasst die hochproblematische Thematik, wann ein Opfer als „Werkzeug gegen sich selbst“ oder als freiverantwortlich Suizidbegehender handelt. Die Konstellation […]

Weiterlesen
24.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-24 10:18:282026-09-24 10:19:16Entscheidung des BGH zur Sterbehilfe und zur Abgrenzung des Totschlags in mittelbarer Täterschaft zur freiverantwortlich Suizidbegehung
Gastautor

BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels

Aktuelles, Kaufrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein wiederkehrendes, wenngleich spezielles Problem des kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechts betrifft die Frage, inwieweit der Verdacht eines Mangels zur Begründung eines Sachmangels im Sinne von § 434 BGB ausreicht. Die Vorinstanzen hatten […]

Weiterlesen
18.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-18 10:19:002026-09-18 10:19:00BGH: Ein bloßer Mangelverdacht genügt nur in Ausnahmefällen zur Begründung eines Sachmangels
Gastautor

OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

A. Einführung Kritische Äußerungen über Unternehmen und ihre Leistungen gehören in sozialen Medien zum Alltag. Auf Plattformen wie Instagram können negative Erfahrungen eine erhebliche Reichweite erzielen. Für Unternehmer stellt sich […]

Weiterlesen
10.09.2026/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-10 17:12:532026-09-10 17:12:53OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen