• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Zivilrecht3 > Handelsrecht4 > Schema: Firmenfortführung, § 25 HGB
Redaktion

Schema: Firmenfortführung, § 25 HGB

Handelsrecht, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht

Schema: Firmenfortführung, § 25 HGB

§ 25 I 1 HGB

  • Gem. § 25 I 1 HGB haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers.
  • § 25 I 1 HGB begründet damit die Haftung des Erwerbers für Altverbindlichkeiten. Die Norm ist jedoch keine selbstständige Anspruchsgrundlage.

A. Voraussetzungen

I. Bestehen eines kaufmännischen Handelsgeschäfts
Es muss zum Zeitpunkt der Veräußerung ein Handelsgewerbe im Sinne der §§ 1ff. HGB vorliegen.

II. Rechtsgeschäftlicher Erwerb unter Lebenden

– Der Erwerber muss in die Stellung des bisherigen Inhabers eintreten.
– Gilt nicht beim Erwerb vom Insolvenzverwalter.
– Die Unwirksamkeit des rechtsgeschäftlichen Erwerbs hindert die Anwendbarkeit von § 25 I 1 HGB nicht.

III. Fortführung des Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma

1. Fortführung des Handelsgeschäfts 
Es muss zumindest der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende Kern übernommen werden, sodass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt.

2. Fortführung der Firma


– Erforderlich ist, dass der Rechtsverkehr die neue Firma mit der bisherigen Firma identifiziert.
– Es bedarf keiner Zustimmung des bisherigen Inhabers.

IV. Kein Haftungsausschluss gem. § 25 II HGB


- Erwerber und Veräußerer können die Haftung für die Altverbindlichkeiten gem. § 25 II HGB ausschließen.
– Der Haftungsausschluss entfaltet gegenüber Dritten nur Wirkung, wenn er im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht worden ist oder dem Dritten unverzüglich mitgeteilt wird.
– Nach hM genügt es nicht, dass der Gläubiger auf anderem Wege Kenntnis erlangt.
B. Rechtsfolge

  • Haftung für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten.
  • Nach hM handelt es sich um einen gesetzlichen Schuldbeitritt (nach § 26 HGB haftet der Veräußerer neben dem Erwerber als Gesamtschuldner für die Altverbindlichkeiten, sofern keine Enthaftung eingetreten ist).
  • Haftung nicht nur für vertragliche, sondern auch für deliktische oder bereicherungsrechtliche Verbindlichkeiten, sofern sie im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb begründet wurden.
  • Der Erwerber haftet mit seinem ganzen Vermögen.

 
§ 25 I 2 HGB

  • Gem. § 25 I 2 HGB gelten die im Betrieb des Handelsgeschäfts begründeten Forderungen den Schuldnern gegenüber als auf den Erwerber des Handelsgeschäfts übergegangen, falls der bisherige Inhaber oder dessen Erben in die Fortführung eingewilligt haben.
  • § 25 I 2 HGB begründet damit die Gläubigerstellung des Erwerbers.

A. Voraussetzungen

I. Bestehen eines kaufmännischen Handelsgeschäfts

II. Rechtsgeschäftlicher Erwerb unter Lebenden

III. Fortführung des Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma

IV. Ausdrückliche oder konkludente Einwilligung des bisherigen Inhabers oder dessen Erben in die Fortführung der Firma

V. Keine abweichende Vereinbarung gem. § 25 II HGB

B. Rechtsfolge

  • Nach ganz hM begründet § 25 I 2 HGB eine gesetzliche Fiktion bzgl. des Forderungsübergangs. Es handelt sich nicht um eine Legalzession.
  • Es gehen nur diejenigen Forderungen auf den Erwerber über, die übertragbar sind. Dafür spricht, dass die Fiktion aus § 25 I 2 HGB nicht weiter gehen kann, als eine tatsächlich erfolgte Abtretung.

Das Schema ist in den Grundzügen entnommen von myjurazone.de.

Print Friendly, PDF & Email
16.02.2017/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Firma, Firmenfortführung, Handelsrecht, schema
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-02-16 10:00:232017-02-16 10:00:23Schema: Firmenfortführung, § 25 HGB
Das könnte Dich auch interessieren
Schema: Diebstahl, § 242 StGB
Schema: Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Schema: Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt
Schema: Echte, unberechtigte GoA
Schema: Der Antrag nach §§ 80 Abs. 5 S. 1, 80a VwGO
Schema: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder
  • Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf
  • Praktikum am Landgericht Bonn

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Annika Flamme

Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Aktuelles, BGB AT, Examensvorbereitung, Für die ersten Semester, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein absoluter Klausurklassiker ist die schenkweise Übereignung von dinglich belasteten Grundstücken an beschränkt Geschäftsfähige, deren aufkommende Probleme nachstehend von unserer Autorin Annika Flamme erörtert werden. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang […]

Weiterlesen
16.11.2025/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2025-11-16 16:32:042025-11-18 09:49:48Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder
Marie-Lou Merhi

Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf

Aktuelles, Examensvorbereitung, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verfassungsrecht, Verschiedenes

„Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“. Dies verkündete die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als sie im Juli 2024 die COMPACT-Magazin GmbH öffentlichkeitswirksam verbot. Die Organisation sei […]

Weiterlesen
10.11.2025/0 Kommentare/von Marie-Lou Merhi
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Marie-Lou Merhi https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Marie-Lou Merhi2025-11-10 08:11:162025-11-10 13:53:46Präventiver Verfassungsschutz versus Meinungs- und Pressefreiheit – Das BVerwG hebt das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH auf
Gastautor

Praktikum am Landgericht Bonn

Aktuelles, Alle Interviews, Interviewreihe, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Amelie Pühler veröffentlichen zu können. Die Autorin studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über ihr absolviertes Pflichtpraktikum am Landgericht Bonn. Nach […]

Weiterlesen
04.11.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-11-04 18:18:532025-11-10 13:37:23Praktikum am Landgericht Bonn

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen