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Redaktion

Schema: Allgemeine Feststellungsklage, § 43 I Fall 1 VwGO

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes, Verwaltungsrecht

Schema: Allgemeine Feststellungsklage, § 43 I Fall 1 VwGO

A. Zulässigkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

1. Aufdrängende Sonderzuweisung

2. Generalklausel, § 40 I 1 VwGO

a) Öffentlich-rechtliche Streitigkeit
b) Nichtverfassungsrechtlicher Art
c) Keine abdrängende Sonderzuweisung

II. Statthafte Klageart
Richtet sich nach dem Antrag bzw. Begehren des Klägers, § 88 VwGO.

1. Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines hinreichend konkreten öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses

2. Keine Subsidiarität, § 43 II 1 VwGO

III. Klagebefugnis, § 42 II VwGO (analog)

Es muss zumindest die Möglichkeit bestehen, dass der Kläger in einem ihm zustehenden subjektiven Recht verletzt ist.

IV. Feststellungsinteresse, § 43 I VwGO
– Bei gegenwärtigen Rechtsverhältnissen genügt jedes berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung. Dies kann jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein.
– Bei bereits erledigen Rechtsverhältnissen ist ein qualifiziertes Feststellungsinteresse erforderlich. Fallgruppen: Wiederholungsgefahr, Rehabilitationsinteresse, Präjudizität, tiefgreifender Grundrechtseingriff.
– Bei zukünftigen Rechtsverhältnissen bedarf es eines qualifizierten Feststellungsinteresses. Erforderlich ist, dass der Verweis auf nachgehenden Rechtsschutz für den Kläger unzumutbar ist.

V. Vorverfahren, § 68 VwGO
Grundsätzlich entbehrlich, ausnahmsweise erforderlich, wenn der Kläger aus einem Beamtenverhältnis klagt.

VI. Frist, § 74 VwGO

Grundsätzlich entbehrlich, ausnahmsweise erforderlich, wenn der Kläger aus einem Beamtenverhältnis klagt.

VII. Richtiger Beklagter
Rechtsträger zu dem das behauptete Rechtsverhältnis beseht.

VIII. Beteiligen- und Prozessfähigkeit, §§ 61, 62 VwGO

B. Begründetheit

(+), soweit das vom Kläger geltend gemachte Rechtsverhältnis besteht bzw. das von ihm verneinte Rechtsverhältnis nicht besteht.
Das Schema ist in den Grundzügen entnommen von myjurazone.de.

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19.10.2017/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Feststellungsklage, schema, Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsrecht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-10-19 10:00:182017-10-19 10:00:18Schema: Allgemeine Feststellungsklage, § 43 I Fall 1 VwGO
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