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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Sachverhalt der Strafrechtsklausur – November 2011 – 1. Staatsexamen...
Redaktion

Sachverhalt der Strafrechtsklausur – November 2011 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Wir bedanken uns bei Christopher für die Zusendung eines stichwortartigen Gedächtnisprotokolls der Examensklausuren vom Oktober in NRW.
Falls jemand noch Informationen und Ergänzungen hinzufügen möchte, kann er sich gern bei uns melden.
Weiterhin wären wir euch dankbar, wenn ihr uns eure Sachverhalte aus dem Examen schicken könntet. Nur so können wir die Examensklausuren möglichst vollständig bereitstellen. Das Projekt lebt von eurer Mitarbeit!
 
Sachverhalt:

– X (türkischstämmig) lebt seit drei Jahren mit deutschem Freund in eigener Wohnung
– Mutter und A (Bruder der X, 18 Jahre) heißen Beziehung zwischen X und deutschem Freund nicht für gut, akzeptieren diese aber; Vater tot
– Beziehung wird jedoch verschwiegen vor Rest der Familie
– Familie „gut integriert“ und will auch auf Dauer in Deutschland bleiben
– B und C (Onkel der X und des A, erst seit einem Jahr in Deutschland lebend) erscheinen und erfahren um die Beziehung
– B und C wollen, dass A die X erschießt; Grund: Ehre der Familie, andere Moral- und Wertvorstellungen im anatolischen Raum
– A wehrt sich, will Tat nicht ausführen; heißt Beziehung zwar nicht gut, will die X aber nicht deswegen töten
– B und C beschimpfen A („missratener Bastard“) und drohen ihm, dass sie ihn töten, falls er X nicht erschießt
– für A kommt nicht in Betracht, zur Polizei zu gehen
– A schießt auf X auf offener Straße (X zuvor jedoch von Mutter gewarnt), sieht sie blutüberströmt zu Boden gehen, läuft weg
– nach Viertelstunde Reue, ruft A Krankenwagen, X wird gerettet
– Krankenwagen jedoch zuvor bereits von Passanten P gerufen
Strafbarkeit A, B, C?
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25.11.2011/4 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Examensreport, November, NRW, Strafrecht
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-11-25 19:15:002011-11-25 19:15:00Sachverhalt der Strafrechtsklausur – November 2011 – 1. Staatsexamen NRW
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4 Kommentare
  1. Swiss Lawyer
    Swiss Lawyer sagte:
    25.11.2011 um 20:05

    Super – mit solchen vorurteilstriefenden Strafrechtsfällen (Türken/“Ehren“-Mord) züchtet man wiederum Juristen heran, welche im Glauben an die Minderwertigkeit einer Minderheit heranreifen. – Hatten wir das nicht schon einmal?

  2. C
    C sagte:
    25.11.2011 um 23:03

    Klingt ja ganz easy insbesondere für freischuss.

  3. Klaus123
    Klaus123 sagte:
    26.11.2011 um 12:21

    @ Swiss
    Ich kann in diesem Fall kein „vorurteilstriefen“ erkennen. Dass ich aufgrund diesen Falles auf die Minderwertigkeit einer Minderheit aufmerksam gemacht werden soll ist geradezu lächerlich.
    Vermutlich hättest du aber nix dagegen einzuwenden, wenn in einem Klausurfall mit Ausländerhass erfüllte Nazis eine Verfolgungsjagd auf ihre Opfer starten und diese umbringen wollen.

  4. Fat Tony
    Fat Tony sagte:
    27.11.2011 um 12:48

    Habe mir die Klausur gerade mal angesehen. Das klingt doch wirklich nach einer Standart AT_Klausur
    Das ist ein versuchter Totschlag des A, der dann aber strafbefreiend zurücktritt. Und dann noch die KV-Sachen in Vollendung. Auch schön wäre natürlich noch die Aussetzung und einen unerlaubten Waffenbesitz anzusprechen.
    Bei den Onkels (warum eigentlich 2, wenn die immer zusammen handeln?) kommt dann nach h.Lit die Tatbestandsverschiebung zur Anstiftung zum MORD und die Rspr. belässt es bei einer Anstiftung zum Totschlag was abzulehnen war. Dann nochmal die Anstiftung zur KV (Klarstellungsfunktion) und der Klainkram wie Beleidigung, Nötigung etc.
    Das war’s dann ja auch schon. So ganz ohne Vermögen durchs Examen – herzlichen Glückwunsch an die Kandidaten. Hoffe, aber meine wird nicht so ablaufen. Bei At habe ich keine Lust auf die ganzen Rechtfertigungen und Irrtümer. Dann doch lieber einen schönen Betrug oÄ.

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