• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Sachverhalt der 1. Ö-Rechts Klausur – November 2011 – 1. Staatsexamen ...
Redaktion

Sachverhalt der 1. Ö-Rechts Klausur – November 2011 – 1. Staatsexamen NRW

Nordrhein-Westfalen

Wir bedanken uns bei Christina für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der Examensklausuren vom November in NRW.
Falls jemand noch Informationen und Ergänzungen hinzufügen möchte, kann er sich gern bei uns melden.
Weiterhin wären wir euch dankbar, wenn ihr uns eure Sachverhalte aus dem Examen schicken könntet. Nur so können wir die Examensklausuren möglichst vollständig bereitstellen. Das Projekt lebt von eurer Mitarbeit!
Sachverhalt
 
-die Polizei hatte von V-Leuten gesicherte Erkenntnisse, dass sich radikale Islamisten gelegentlich in einer Moschee trafen, um dort Straftaten von erheblicher Bedeutung zu planen
-die anderen Moschee-Gäste bekommen davon nichts mit
-daher hat die Polizei seit geraumer Zeit angefangen auf der Straße vor der Moschee  vor und nach dem Freitagsgebet stichprobenartige Identitätskontrollen durchzuführen. Der Zweck soll die Abschreckung und Verunsicherung der Terroristen sein und der Schutz der Inneren Sicherheit
– Eines Freitags nach dem Freitaggebet wurde M aufgefordert seine Ausweispapiere auszuhändigen.Er wusste nichts von den radikalen Islamisten in seiner Moschee. Danach wurde er aufgefordert, zur Polizeiwache mitzukommen zwecks erkennungsdienstlicher Maßnahmen. M kam den Aufforderungen nach. Auf der Polizeiwache wurden ihm die Fingerabdrücke abgenommen. Hinweise für geplante Straftaten ergaben sich dadurch nicht.
-Er findet, die Maßnahmen seien rechtswidrig gewesen. Sie seien zum einen geeignet die Gläubigen vom Gebet abzuhalten und stellen somit einen schweren Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Ferne fühle er sich beleidigt und diskrimiert auf offener Straße angehalten zu werden, zumal – was zutrifft- fast aussschließlich Muslime kontrolliert wurden.
– Nach Rücksprache mit seinem Anwalt erhob er nach 3 Monaten Klage gegen die Identitätskontrolle und die Vorladung zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen.
-die Behörde ist der Ansicht, dass die Klage längst verfristet sei und die Eingriffe ferner von geringer Intensität waren, zumal – was zutrifft – bereits verdächtige Islamisten der Moschee fernblieben, da im Internet von den Kontrollen berichtet wurde.
Hat die Klage des M Aussicht auf Erfolg?

Print Friendly, PDF & Email
30.11.2011/2 Kommentare/von Redaktion
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-11-30 10:59:242011-11-30 10:59:24Sachverhalt der 1. Ö-Rechts Klausur – November 2011 – 1. Staatsexamen NRW
2 Kommentare
  1. hansee
    hansee sagte:
    02.12.2011 um 17:19

    Hamburg, wieso Hamburg? Ist da was im SV gewesen, das hier nicht steht?

    Antworten
  2. Katze
    Katze sagte:
    07.12.2011 um 10:49

    @ Christian: gute Lösungsansätze. Ich habe die Klausur ebenso verstanden und gelöst. Ich empfand die Klausur war sehr ähnlich diesem Sachverhalt: VG BW 14.12.2010 – 1 S 338/10 (April RÜ)
    Man könnte noch zu 23 EGGVG noch § 163b StPO ergänzen, aber im Ergebnis natürlich POR.
    Im Rahmen der Geeingnetheit habe ich noch den Leitsatz aus VG BW 14.12.2010 – 1 S 338/10 kopiert. Die Maßnahme ist geeignet, weil potentielle Störer aus der Anonymität gerissen werden.
    Zu Beachten ist, dass es einer Erörterung des Störers wohl nicht bedarf, da der Adressat sich aus 12 PolG NRW bzw / 12 SOG selbst ergibt.
    Ich habe im Rahmen des Ermessens nicht nur Art. 4 I GG sondern auch Art. 2 I, 1 I GG erörtert (inform. Selbstbestimmung). M machte geltend, dass durch die Maßnahme Gläubige vom Gang zur Kirche abgehalten würden. Ich hatte das so verstanden, dass sie gerade auch den Eingriff in ihre Personaldaten fürchteten und daher vom Gang zur Moschee Abstand nehmen. Hier jedoch nur recht knapp festgestellt, dass es sich um die Abwehr von Gefahren für hochrangige Schutzgüter der Allgemeinheit handelt.
    Ansonsten eine wohl faire Klausur.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
  • Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
  • Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Tim Munoz Andres

OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Zentrale Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB ist der Verstoß eines Schädigers gegen ein Schutzgesetz. Ob eine Norm dabei als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB […]

Weiterlesen
09.06.2026/0 Kommentare/von Tim Munoz Andres
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tim Munoz Andres https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tim Munoz Andres2026-06-09 09:31:222026-06-09 09:31:22OLG Nürnberg: Anleinpflicht für Hunde – Schutzgesetzcharakter und Zurechnung von Schäden aus herausgefordertem Flucht- und Schutzverhalten
Jakob Brohl

Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Der BGH hat sich in seinem – als examensrelevant einzuordnenden! – Urteil vom 30.04.2026 (Az.: III ZR 165/24) mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit dem Eigentümer des Grundstücks gegen […]

Weiterlesen
21.05.2026/0 Kommentare/von Jakob Brohl
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Jakob Brohl https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Jakob Brohl2026-05-21 13:45:322026-05-21 13:46:44Die Haftung des vom Mieter beauftragten Maklers gegenüber dem Eigentümer
Gastautor

Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Aktuelles, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Kaufrecht, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Examenskandidaten aufgepasst: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2026 (Az. VIII ZR 73/24, VIII ZR 257/23) entschieden, dass bei einer Mangelerscheinung an der Kaufsache die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht […]

Weiterlesen
14.05.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-05-14 15:48:282026-05-14 16:01:05Beweislastumkehr auch bei mehreren möglichen Ursachen

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen