• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Nordrhein-Westfalen3 > Sachverhalt der 2. Zivilrechtsklausur – November 2011 – 1. Staatsexamen N...
Redaktion

Sachverhalt der 2. Zivilrechtsklausur – November 2011 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Wir danken Christina für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im November 2011 in NRW gelaufenen 2. Klausur im Zivilrecht.
Falls jemand noch Informationen und Ergänzungen hinzufügen möchte, kann er sich gern bei uns melden.
Weiterhin wären wir euch dankbar, wenn ihr uns eure Sachverhalte aus dem Examen schicken könntet. Nur so können wir die Examensklausuren möglichst vollständig bereitstellen. Das Projekt lebt von eurer Mitarbeit!
 
Sachverhalt
-A,B,C sind Gesellschafter einer GbR, die keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert
-sie interessieren sich für ein Grundstück des P
-A führt die Verhandlungen mit P. P will jedoch 500 000 Euro für das Grundstück, A möchte höchstens 200 000 Euro bezahlen. Somit erklärt P die Verhandlungen für gescheitert. Das will A nicht geltend machen und sagt ihm, dass er P seine Freunde aus dem Fitnessstudio vorbei schicken würde, sollte er sich dagegen entscheiden
-P entscheidet sich also nun doch aus Angst für den Verkauf und trifft sich mit A,B,C zur Auflassung vor dem Notar. B und C wissen nichts von As Drohung. Sie werden gemäß § 47 GBO ins Grundbuch eingetragen
– A und B zerstreiten sich mit C und mit deren Zustimmung verkauft C seinen Gesellschaftsanteil an D. Einen Monat später vertragen sie sich wieder und C möchte wieder zurück in die Gesellschaft, D möchte jedoch nicht verkaufen. C stellt fest, dass er ja immer noch als Gesellschafter im Grundbuch steht und meint zu A und B, somit könne man ja einfach so weiter machen wie bisher.
-E hat Interesse an dem Grundstück und tritt mit A,B, C in Verhandlungen und kauft das Grundstück für 600 000 Euro. Er weiß nicht, dass C gar kein Gesellschafter mehr ist. Sie lassen das Grundstück auf und lassen eine Vormerkung für E eintragen
-P hat Mut gefasst und beschließt, dass er das Geschäft nicht mehr gelten lassen will. Dies erklärt er ggü A,B,C und D, von dessen Gesellschafterstellung er zufällig erfuhr. Ferner ließ er einen Widerspruch im Grundbuch eintragen .
-Nun wird E in das Grundbuch eingetragen.
-Ein Gläubiger des E erwirkt einen vollstreckbaren Titel gegen E und vollstreckt in das Grundstück. Noch vor der Zwangsversteigerung schreitet P ein und erhebt Klage, denn er behauptet, dass das Grundstück noch sein Eigentum sei
Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Zusatzfrage:
Angenommen P hat nicht die Anfechtung erklärt, kann D, der sich übergangen fühlt, das Grundstück von E herausverlangen? A und B wollen das Geschäft auf jeden Fall gelten lassen.
Herausgabeanspruch der GbR gegen E? 

Print Friendly, PDF & Email
26.11.2011/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Examen, Examensreport, November 2011, NRW
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-11-26 09:52:302011-11-26 09:52:30Sachverhalt der 2. Zivilrechtsklausur – November 2011 – 1. Staatsexamen NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Sachverhalt der 1. ÖffRecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin Brandenburg
Das „neue“ Kaufrecht 2022 – Teil 1: Der Sachmangelbegriff des § 434 BGB
Gedächtnisprotokoll Zivilrecht I April 2025 NRW
Nötigung (§ 240 StGB)
ÖffRecht ÖII – April 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZII – August 2013 – 1. Staatsexamen BaWü
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit
  • Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen
  • Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Verfassungsrecht

Fällt eine Privatwohnung in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? Diese Frage hatte das BVerfG zu beantworten und wird hier von unserem Gastautor Jakob Wengenroth besprochen. Jakob studiert Rechtswissenschaften an der Universität […]

Weiterlesen
12.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-12 08:00:002025-12-15 15:16:46BVerfG: Durchsuchung einer Privatwohnung als Verletzung der Rundfunkfreiheit
Gastautor

Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen

Aktuelles, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Mündliche Prüfung, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht

Sind Gegendemonstrationen durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG geschützt? Und was ist dabei mit dem Schutz der Gegendemonstration? Diesen Fragen widmet sich unsere Gastautorin Amelie […]

Weiterlesen
10.12.2025/1 Kommentar/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-12-10 08:00:002025-12-10 11:57:59Die Grenzen der Versammlungsfreiheit bei Gegendemonstrationen
Annika Flamme

Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Aktuelles, BGB AT, Examensvorbereitung, Für die ersten Semester, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein absoluter Klausurklassiker ist die schenkweise Übereignung von dinglich belasteten Grundstücken an beschränkt Geschäftsfähige, deren aufkommende Probleme nachstehend von unserer Autorin Annika Flamme erörtert werden. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang […]

Weiterlesen
16.11.2025/0 Kommentare/von Annika Flamme
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Annika Flamme https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Annika Flamme2025-11-16 16:32:042025-11-18 09:49:48Examensklassiker: Elterliche Grundstücks- und Immobilienschenkungen an ihre beschränkt geschäftsfähigen Kinder

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen