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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Berlin3 > Sachverhalt der 2. ÖffRecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berl...
Redaktion

Sachverhalt der 2. ÖffRecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg, NRW

Berlin, Brandenburg, Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Wir danken Nastassia für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls von der 2. ÖffRecht Examensklausur im April 2011 im 1. Staatsexamen in Berlin / Brandenburg (in Stichpunkten):
– Herr A und Frau B sind streng religiös
– ihre Tochter C besucht nach der Grundschule das Gymnasium
– als sie in der 8. Klasse ist, beschließen Herr a und Frau B, ihre schulpflichtige Tochter C aus der Schule zu nehmen und zu Hause zu unterrichten
– sie besprechen dies weder mit den Lehrern, noch dem Direktor der Schule
– in der Schule würden falsche Werte vermittelt, wie sich unter anderem in der Unterrichtsübergreifenden Sexualkunde zeigt, welche die Schüler zu einer sexuellen Freizügigkeit erziehe
– darüber hinaus würden im Biologieunterricht Irrlehren, wie die Evolutionstheorie unterrichtet
– insgesamt sei das schulische Bildungsziel zu sehr an Meinungsvielfalt und Toleranz orientiert und widerspreche den Grundwerten des christlichen Abendlandes
– A und B werden nach § 222 SchulG des Landes L (vom JPA eingefügt ebenso wie § 333, der sich darauf bezog welche Maßnahem beim Fernbleiben vom Unterricht zu ergreifen sind) zu einer Geldstrafe verurteilt
– dieses Urteil wird schließlich vom Fachgericht letzter Instanz bestätigt
-A und B meinen, dass der Unterricht zu Hause den staatlichen Bildungsauftrag qualitativ nicht beeinträchtige, sie könnten die sozialen Kompetenzen sowie die wesentlichen Grundlagen ebenso unterrichten
– zudem sei, selbst wenn man eine allgemeine Schulpflicht anerkenne, die Strafe viel zu hoch
– sie seien in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt und zudem wären auch Rechte der EMRK ( Art. 2, 8, 9 EMRK) verletzt und diese seien schließlich auch für die staatlichen Gerichte bindend
Fallfrage: Haben A und B mit ihrem Vorgehen Aussicht auf Erfolg ?
Update: Diese Klausur lief in teilweise abgeänderter Form zeitgleich in NRW und Niedersachsen.

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29.04.2011/2 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Berlin Brandenburg, Examensreport, Staatsexamen April
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-04-29 09:17:482011-04-29 09:17:48Sachverhalt der 2. ÖffRecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg, NRW
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Strafrecht – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein, Hessen, Saarland
2 Kommentare
  1. John
    John sagte:
    29.04.2011 um 11:38

    Elfmeterklausur

    Antworten
  2. Theo
    Theo sagte:
    29.04.2011 um 14:12

    Der Fall lief auch so in NRW, gefragt war nach der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde.
    Inhaltlich ist der Fall eng angelehnt an folgende BVerfG-Entscheidung:
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060531_2bvr169304.html
    Vielen Dank, der Hinweis wurde hinzugefügt – Das JEX-Team

    Antworten

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