• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hamburg3 > Sachverhalt der Klausur Handels- und Gesellschaftsrecht – Dezember...
Redaktion

Sachverhalt der Klausur Handels- und Gesellschaftsrecht – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen Hamburg

Examensreport, Hamburg

Wir bedanken uns bei Christian für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der heute gelaufenen Klausur im Handels- und Gesellschaftsrecht!
Sachverhalt
Die H-KG betreibt in eine Hotelanlage. Die KG hat 200 Kommanditisten, X ist ihr einziger Komplementär. Jeder Gesellschafter hat (wirksam) eine Einlage iHv. 10.000 € geleistet und hat eine Stimme (für Gesellschafterbeschlüsse). Die Hotelanlage könnte nach Meinung des X renoviert werden, dafür wird neues Kapital benötigt. X hat die Idee, weitere 100 Kommanditisten zu je 10.000 € Einlage in die Gesellschaft aufzunehmen. Dies schlägt er am 1.8.2011 schriftlich allen Gesellschaftern vor und setzt zur Abstimmung eine Frist bis zum 31.8.2011.
Der Gesellschaftsvertrag regelt u.a.:
§ 16
Nr. 1 Die Gesellschafterversammlung entscheidet insbesondere über
Lit. k. … die Änderung des Gesellschaftsvertrags
Nr. 2 … Sind 75% (?) der Stimmen auf 5 Gesellschafter konzentriert tritt an Stelle der ¾-Mehrheit eine 9/10 Mehrheit; sind mehr als 90% in der Hand eines Gesellschafters ist Einstimmigkeit erforderlich.
§ 17
Nr. 1 Beschlussfassungen können entweder in der Gesellschafterversammlung oder in schriftlicher Abstimmung getroffen werden.
Nr. 2 Bei schriftlicher Abstimmung müssen mindestens 10% der Gesellschafter teilnehmen.
Nr. 3 Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit, wenn sich nicht aus diesem Vertrag oder aus Gesetzt etwas anderes ergibt. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Die Abstimmung verläuft mit geteilter Resonanz; 100 Gesellschafter antworten – davon stimmen 76 für die Änderung (Aufnahme der neuen Gesellschafter) und 24 dagegen. X enthält sich.
X beginnt mit der Ansprache von Investoren und trifft dabei auf seinen alten Schulfreund, den Antiquitätenhändler B. Die Geschäfte des B laufen schlecht. Um seinem alten Schulfreund unter die Arme zu greifen, bietet X in Namen der H-KG dem B eine antike Kommode zum Kaufpreis von 50 € an (tatsächlicher Wert: 5.000 €). Dem B gefällt dieser „Plan“. Als B die Kommode abtransportiert wird er in einen Unfall verwickelt und die Kommode total zerstört.
A, Kommanditist der H-KG hat von der Abstimmung nichts mitbekommen, da er auf Weltreise war – jedenfalls hält er nichts von der Renovierung und Aufnahme weiterer Gesellschafter. Er ist der Meinung die Beschlussfassung war unwirksam und jedenfalls wurde die notwendige ¾ Mehrheit nicht erreicht. X entgegnet, das Verfahren wäre absolut in Ordnung und eine einfache Mehrheit würde ausreichen.
Frage 1: War die Änderung des Gesellschaftsvertrags wirksam?
Frage 2: Welche Ansprüche stehen der H-KG gegen X und B zu? Welche Möglichkeit hat A die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen?

Print Friendly, PDF & Email
15.12.2011/2 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Dezember, Examensreport 2011, Hamburg, Zivilrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-12-15 09:00:172011-12-15 09:00:17Sachverhalt der Klausur Handels- und Gesellschaftsrecht – Dezember 2011 – 1.Staatsexamen Hamburg
Das könnte Dich auch interessieren
Zivilrecht ZII – September 2016 – 1. Staatsexamen BW
Klausurlösung: ZR II – Juni 2015 – Hamburg
Zivilrecht ZI und ZII – August 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin/Brandenburg, Niedersachsen, NRW
Zivilrecht ZIII – Februar 2013 – 1. Staatsexamen Hessen
BGH zur Haftung des Halters eines KFZ mit Arbeitsfunktion
2 Kommentare
  1. Frischling
    Frischling sagte:
    15.12.2011 um 16:00

    Also mich hat der Sachverhalt total erschlagen. Frage 1 habe ich lediglich mit Auslegung des Vertrages und 119 II HGB beantwortet und die Änderung für unwirksam erklärt.
    Bei Frage 2 habe ich gegenüber X einen SE-Anspruch aus § 280 I BGB i.V.m. der Treuepflicht ggü. der Gesellschaft konstruiert. Bei Ansprüchen gegen B habe zuerst §§ 989, 990 BGB geprüft und eine Vindikationslage daran scheitern lassen, dass B gutgläubig Eigentum erworben hat wegen 366 HGB (Die verfügungsbefugnis des X habe ich vorher scheitern lassen und bin so auf gutgläubigen Erwerb gekommen. Danach habe ich den Kaufvertrag zwischen B und X für nichtig gem. § 138 BGB erklärt und einen Anspruch aus §§ 812, 818 II BGB bejaht.
    Dann war die Zeit um… im ersten Teil habe ich nicht mit dem Gesetz gearbeitet und habe ein richtig schlechtes Gefühl. Was habt ihr so geprüft und bejaht?

    Antworten
  2. Chris
    Chris sagte:
    15.12.2011 um 16:31

    Die Klausur war in Teil 1 der Tat mal etwas anders – ich habe dort auch kaum mit dem Gesetz gearbeitet.
    Habe hinsichtlich der Mehrheitsverhältnisse und der Besonderheit einer „Gesellschafterversammlung“ etwas mit dem Vereinsrecht (§§ 32, 33 BGB) verglichen – allerdings soweit ohne konkret darzustellen, dass es eine Publikums-KG.
    Im Ergebnis war die Änderung bei mir einmal aufgrund der Art der Beschlussfassung und aufgrund der Mehrheitsverhältnisse unwirksam.
    Im 2. Teil habe ich gegen X auch § 280 I, 241 II aus dem Gesellschaftsvertrag geprüft und bejaht
    Gegen X habe ich dann noch einen Anspruch aus § 823 geprüft und innerhalb dessen die Eigentumsübertragung geprüft (die ich aufgrund von Evidenz im Rahmen der Vertretung bei der Einigung abgelehnt habe; damit scheiterte auch ein gutgläubiger Erwerb).
    Gegen B habe ich auch §§ 990,989 geprüft und bejaht.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Praktikum am Landgericht Bonn
  • Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig
  • Lösungsvorschlag für die Zivilrecht I Klausur aus dem Mai 2024

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Praktikum am Landgericht Bonn

Aktuelles, Alle Interviews, Interviewreihe, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Amelie Pühler veröffentlichen zu können. Die Autorin studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über ihr absolviertes Pflichtpraktikum am Landgericht Bonn. Nach […]

Weiterlesen
04.11.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-11-04 18:18:532025-11-04 18:18:56Praktikum am Landgericht Bonn
Maximilian Drews

Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig

Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Uncategorized

Mit dem Urteil vom 23.9.2025 (Akz. 1 BvR 1796/23) hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts überraschend – hielten doch einige namenhafte Institutionen die Regelung für verfassungsgemäß (vgl. Rn. 54 ff.) […]

Weiterlesen
14.10.2025/0 Kommentare/von Maximilian Drews
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Maximilian Drews https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Maximilian Drews2025-10-14 12:35:482025-10-14 12:35:52Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig
Redaktion

Lösungsvorschlag für die Zivilrecht I Klausur aus dem Mai 2024

Aktuelles, Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Uncategorized, Zivilrecht

Im Mai 2024 hat uns Laura ein Gedächtnisprotokoll zur ersten Zivilrechtsklausur des Mai-Durchgangs 2024 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Nun hat Lorenz Fander, der jene Klausur selbst abgelegt hat, dankenswerterweise […]

Weiterlesen
01.09.2025/1 Kommentar/von Redaktion
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-09-01 12:40:592025-09-02 10:54:28Lösungsvorschlag für die Zivilrecht I Klausur aus dem Mai 2024

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen